Ich habe eine Mieterhöhung erhalten und das Zustimmungsformular per Post an den Vermieter geschickt. Dennoch habe ich eine Klage vom Amtsgericht erhalten, da der Vermieter die Post angeblich nicht erhalten hat. Nach erneuter Zusendung der Zustimmungserklärung hat der Vermieter die Klage auf Zustimmung zurückgezogen, jetzt werde ich aber auf Übernahme der Gerichtskosten und der Anwaltskosten verklagt.
Ist es rechtlich korrekt, dass ich die Kosten hierfür tragen muss, obwohl die Zust.erklärung definitiv von mir verschickt wurde und daher überhaupt kein Klagegrund vorlag?? Vermutlich wurde die Post einfach falsch abgelegt o.ä…
Hallo!
Ihre Frage betrifft eher den Formaljurismus, als den Bereich Mietrecht.
Daher kann ich nur aus einer scheinbaren Parallele schlußfolgern:
Man kann nach Rechnung, Mahnung sofort eine Klage einleiten, falls aufgrund irgendwelcher Parameter klar ist, daß der Schuldner nicht zahlen will. Ist dies nicht gegeben, so darf man den Schritt „gerichtliches Mahnverfahren“ (nach der eigenen Mahnung) nicht überspringen, andernfalls kann man auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen bleiben.
Bezogen auf Ihren Fall leite ich daraus ab:
Setzen wir voraus, der VM hat ihre Zustimmungserklärung wirklich nicht bekommen,
so wäre es m.E. nicht zuviel verlangt, Sie unter Fristsetzung erneut zur Abgabe dieser Erklärung aufzufordern BEVOR der gerichtliche, kostenträchtige Klageweg beschritten wird.
Letztendlich wird Ihnen aber nur ein Jurist eine eindeutige Antwort geben können.
hi
also ich bin kein experte, denke aber wenn du den versand des briefes einschreiben o.ä beweisen kannst hast du schlechte karten.
lg
Hallo,
Da solltest du Dirn eine Rechtsberatung nehmen.
Gruss
Hallo!
Danke für die Frage. Leider kann ich dazu garnichts sagen. Ich bin kein Anwalt und von einer Zustimmungserklärung bei Mieterhöhung habe ich noch nie in meinem Leben gehört.
Aber im Netz habe ich etwas gefunden:
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/…
Es muss wohl mal genau so eine Klage 2010 in Berlin gegeben haben. Damals bekam der Mieter Recht, wie man dort liest.
Bitte lass das unbedingt von einem Anwalt prüfen. Wenn Gerichte regelmäßig so entscheiden und dein Mietvertrag entsprechend formuliert ist hast du sehr gute Chancen, deine Kosten zurück zu bekommen.
Wünsche viel Erfolg
Hallo Ruth72,
die Frage ist, hat der Vermieter die Unterlage wieder gefunden, oder hat er die Klage kulanterweise zurückgezogen?
Kontaktieren Sie doch einen Rechtsbeistand vor Ort, der kann den Sachverhalt genau prüfen.
Grzß Fred
„„da der Vermieter die Post angeblich nicht erhalten hat““
Dies ist eine Unterstellung, die nicht bewiesen werden kann. Im Gegenzug hätten Sie als Mieter den Zugang, z.B. per Einschreiben, beweisen müssen.
Warum sollte ein Vermieter den Zugang eines für ihn wichtigen Dokumentes abstreiten?
„„Vermutlich wurde die Post einfach falsch abgelegt o.ä““
Das ist die zweite Unterstellung.
So etwas sollte man am besten per Einschreiben zusenden.
Ist denn die Zustimmung verspätet zugegangen?
MfG
Ulla
Hallo.
Sie sind im gerichtlichen Verfahren dafür beweispflichtig, dass die Zustimmung erklärt wurde, so dass sie in geeigneter Art und Weise Beweis antreten sollten (Zeuge, Einschreiben/Quittung).
Hallo, Ruht 72
durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi
es ist nicht belegbar das sie einen brief an den vermieter geschrieben haben
haben sie mit dem vermieter gesprochen oder schriftlich bei der zweiten zustimmung hinzugefügt das sie die zustimung abgeschickt häten oder hjaben sie einfach die zustimmung nochmal abgeschickt, wo natürlich auch die frage im raum steht woher hatten sie das zweite formular
eine recht schwierige und undurchsichtige angelegenheit da man nicht alle fakten kennt
insofern würde ich u einem beratungsgespräch beim mieterbund oder bei einem anwalt raten, der dann vorort alle unterlagen einsehen kann
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße
margret
Tut mir leid, da bin ich überfragt.
Hallo Ruth72,
da der Vermieter die Zustimmung nicht eralten hatte und auf Zustimmung klagte, hat der Mieter die entstehenden Kosten zu tragen.
PST
Hallo Ruth72,
damit kenne ich mich nicht so genau aus.
MfG
Petra0801
Da bin ich genau deiner Meinung.
Und wenn ein Gespräch nicht hilft, würde ich einen Anwalt aufsuchen
Hallo,
wenn Du die Zustimmung nicht per Einschreiben verschickt hast und Du somit keine Beweise hast, musst Du in der Tat die Kosten übernehmen. Wobei ich mich schon frage, warum Dein Vermieter gleich Klage eingereicht hat, ist untypisch.
MfG
murmeltier