Vermieter kosten tragen nach Erbausschlag?

Hallo,

Und zwar: wenn der Mieter stirbt und die Erben das Erbe ausschlagen - wer kommt dann für Miete und räumung etc. auf?

Bleibt wirklich alles am Vermieter hängen?

Hallo,

Und zwar: wenn der Mieter stirbt und die Erben das Erbe ausschlagen - wer kommt dann für Miete und räumung etc. auf?

Wahrscheinlich der Vermieter. Mit einem großen Vielleicht auch das Sozialamt, falls kein verwertbares Vermögen vorlag. In einem Rechtsstaat wie dem unsrigen könnte eventuell sogar so sein, dass der Vermieter erstmal noch Ärger mit anderen Behörden hat, bevor er den Krempel weghauen darf. Ist ja nicht sein Zeug. ich meine mal im TV eine Reportage gesehen zu haben, wo städtische Mitarbeiter die Wohnung erstmal auf Verwertbares durchsucht haben. Da ging es allerdings wohl darum dass gar keine Erben da waren/ermittelt werden konnten. Vielleicht mal bei Sozialamt der Stadt oder beim Vermieterverein fragen. Solche Dinge passieren ja öfter. Allein hier wurde die Frage dieses Jahr bereits zum dritten Mal gestellt.

Bleibt wirklich alles am Vermieter hängen?

Die Kaution hat er ja noch. Wennd as Sozialamt nicht zuständig ist, gibt es eventuell noch Versicherungen, die für solche Fälle abgeschlossen werden können. Ansonsten gehört das Sterben wohl zu den elementarsten Risiken, denen ein Mensch so ausgesetzt sind. Für den Vermieter wäre das einfach Bestandteil des Unternehmerrisikos, welches er in seiner Preiskalkulation berücksichtigt.

Grüße