Vermieter Kündigt den Mietern

Hallo, ich habe eine Frage und zwar geht es darum das die Mieter eine mietminderung gemacht haben allerdings ohne rechtsanwalt und so nun hat der vermieter denen daraufhin gekündigt die mieter allerdings sagen das die kündigung die bei denen eingegangen ist nicht rechtskräftig wäre weil angeblich der Grund nicht drin stehen würde oder gar nicht5 stimmen würde nun die frage müssen die mieter jetzt trotzdem raus wenn sie keinen einspruch gemacht haben und wielange kann der mieter einspruch einlegen und muss da ein rechtsanwalt mit im spiel sein??
Danke für die Antworten

Hallo,

Hallo, ich habe eine Frage und zwar geht es darum das die
Mieter eine mietminderung gemacht haben allerdings ohne
rechtsanwalt und so nun hat der vermieter denen daraufhin
gekündigt die mieter allerdings sagen das die kündigung die
bei denen eingegangen ist nicht rechtskräftig wäre weil
angeblich der Grund nicht drin stehen würde oder gar nicht5
stimmen würde nun die frage müssen die mieter jetzt trotzdem
raus wenn sie keinen einspruch gemacht haben und wielange kann
der mieter einspruch einlegen und muss da ein rechtsanwalt mit
im spiel sein??

Also mal langsam.

Wenn der Vermieter kündigt und der Mieter meint, die Kündigung sei unberechtigt (und deshalb nicht auszieht), dann muss der Vermieter gegen den Mieter einen Räumungsprozess führen und dort einen Titel erlangen.

In diesem Prozess kann der Mieter dann sowohl einwenden, dass die Kündigung formal nicht ordnungsgemäß sei, als auch, dass der Kündigungsgrund (hier wohl der geringeren Mietzahlung) nicht bestehe (da ein Minderungsrecht vorliegen würde).

Gruß
Dea

Hi,

als Ergänzung zu Cmdea, sollte man von einem Anwalt oder Mieterverein überprüfen lassen, welche Höhe der Mietminderung angemessen wäre, und ob sie auch rechtmäßig war, im Sinne von Meldung der Schäden und Möglichkeit zur Mängelbehebung gegeben wurde!

Sollte der Mietrückstand höher als 2 Monatsmieten incl. NK sein, kann das ein fristloser Kündigungsgrund sein. Wenn die Mietminderungen unangemessen oder zu hoch waren, kann es also eng werden.

Ich rate, auf jeden Fall fachlichen Rat einzuholen, und niemals ohne fachlichen Rat Mietminderungen zu machen.

TM