Vermieter V hatte seine Eigentumswohnung an Mieter M vermietet. Das Mietverhältnis bestand 8 Jahre lang. Der Vermieter kündigte fristgerecht das Mietverhältnis aus „wirtschaftlichen Gründen“ (steht so im Schreiben) Hintergrund soll sein: Er hat die Wohnung an eine Familie NV verkauft, die dort einziehen wollen.
Der M hat die Kündigung so hingenommen, weil er eh ausziehen wollte, am liebsten aber ohne Zeitdruck.
Nun hatte M beim Umzug enormen Druck, weil der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist.
Einige Zeit, nachdem der Mieter ausgezogen ist, sieht er, dass der Vermieter V die Wohnung zu Verkauf anbietet. V hat die Wohnung also noch gar nicht verkauft, und steht jetzt leer (ist wahrscheinlich besser zu verkaufen)
Mieter M fragt sich, ob das strafrechtlich Betrug ist, und was es dem M nützt, das anzuzeigen? Kann M Schadensersatz geltend machen? Vielleicht die Umzugskosten oder die höheren Mietkosten?
Wenn er durch eine Anzeige keinen geldwerten Vorteil erlangt, nutzt ihm denn überhaupt eine Anzeige? Oder muss er dafür sogar Kosten tragen - Anwaltskosten bspw.
Vermieter V hatte seine Eigentumswohnung an Mieter M
vermietet. Das Mietverhältnis bestand 8 Jahre lang. Der
Vermieter kündigte fristgerecht das Mietverhältnis aus
„wirtschaftlichen Gründen“ (steht so im Schreiben) Hintergrund
soll sein: Er hat die Wohnung an eine Familie NV verkauft, die
dort einziehen wollen.
Der M hat die Kündigung so hingenommen, weil er eh ausziehen
wollte, am liebsten aber ohne Zeitdruck.
Tja, selber Schuld.
Mieter M fragt sich, ob das strafrechtlich Betrug ist, und was
es dem M nützt, das anzuzeigen? Kann M Schadensersatz geltend
machen? Vielleicht die Umzugskosten oder die höheren
Mietkosten?
Stand das mit ‚schon verkauft an…‘ auch in der Kündigung?
Wenn er durch eine Anzeige keinen geldwerten Vorteil erlangt,
nutzt ihm denn überhaupt eine Anzeige? Oder muss er dafür
sogar Kosten tragen - Anwaltskosten bspw.
Eine Anzeige wegen Betrugs nutzt erstmal nicht viel, denn Schadensersatz gibt es hier nur im Zivilprozess. Die Anzeige kostet nichts, der Anwalt im Zivilprozess aber schon.
Ob was dabei rauskommt, kann ich als Laie aber nicht wirklich beurteilen. Da gibt es zu viele Unwägbarkeiten. Die Kündigung war ja unbegründet und damit unwirksam, der Mieter ist aber freiwillig trotzdem ausgezogen. Aus persönlichen Gründen, nicht NUR aufgrund der Kündigung. Ob der angebliche Verkauf nachweisbar(!) den Ausschlag gab und ob der Verkauf zum Zeitpunkt der Kündigung wirklich nicht bestand (der Kauf kann ja auch nachträglich noch geplatzt sein), kann man auch schlecht sagen.
Gruß
loderunner
zwar gibt es die Möglichkeit eine Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen (§753 Abs.2 Nr.3 BGB), jedoch ist dieser Kündigung enge Grenzen gesetzt. Alleine das Vorhaben, die Wohnung zu verkaufen reicht hier nicht.
Lt. Rechtssprechung ist eine Kündigung zum Beispiel dann statthaft, wenn der Vermieter einen nicht unerheblich höheren Kaufpreis bei einer nicht vermieteten Wohnung erzielen kann und wirtschaftlich auf diesen höheren Kaufpreis angewiesen ist.
Auch muß der Vermieter im Kündigungsschreiben offenlegen, warum er die Wohnung vor dem Verkauf kündigen muß. Der reine Hinweis „aus wirtschaftlichen Gründen“ recht hier nicht.
Zum Schadensersatz und deren Voraussetzungen hier ein Link, welcher dies recht gut erklärt:
zwar gibt es die Möglichkeit eine Wohnung aus wirtschaftlichen
Gründen zu kündigen (§753 Abs.2 Nr.3 BGB), jedoch ist dieser
Kündigung enge Grenzen gesetzt. Alleine das Vorhaben, die
Wohnung zu verkaufen reicht hier nicht.