vermieter kündigt über anwalt ohne begründung.man hat nun 6monate zeit zu suchen ,wenn man aber früher eine wohnung findet !muss man dann noch kündigen ,oder kann man von heut auf morgen gehn
vielen dank im voraus
vermieter kündigt über anwalt ohne begründung.man hat nun 6monate zeit zu suchen ,wenn man aber früher eine wohnung findet !muss man dann noch kündigen ,oder kann man von heut auf morgen gehn
vielen dank im voraus
Hallo,
vermieter kündigt über anwalt ohne begründung.
Schön für den Mieter und den Anwalt. Die Kündigung ist schlicht unwirksam, denn es gibt keine Kündigung des Vermieters ohne Grund und der Grund muss auch genannt sein (§573BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html). Der Mieter darf die Kündigung sauber abheften und ansonsten ignorieren. Und der Anwalt bekommt Geld für nichts (obwohl - vielleicht ist es hier Schmerzensgeld) und dazu die Aussicht auf mehr davon.
Nur der Vermieter geht leer aus, aber das ist ja sein eigenes, selbst erwähltes Problem.
man hat nun 6monate zeit zu suchen
Man kann mindestens so lange suchen, bis eine wirklich wirksame Kündigung vorliegt plus die dann gültige Kündigungsfrist.
,wenn man aber früher eine wohnung
findet !muss man dann noch kündigen ,oder kann man von heut
auf morgen gehn
Der Mieter kann selber mit kürzerer Frist (3 Monate, §573c BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html) kündigen als der Vermieter, so dass sich dann die Kündigungsfrist ggf. verkürzt. Einfach so ausziehen kann er, aber die Frist muss er für die Mietzahlungen und Nebenkosten trotzdem einhalten. Nachmieter stellen befreit davon übrigens auch nicht, wenn der Vermieter den/die Nachmieter nicht akzeptiert.
Was ich persönlich dem Mieter empfehlen würde: keine Reaktion auf die Kündigung zeigen, neue Wohnung suchen und sofort nach dem Finden derselben einen Auflösungsvertrag zum frühest möglichen Termin mit dem alten Vermieter machen. Die Unwirksamkeit seiner Kündigung ist dann unter Umständen ein hübsches Argument. Wenn er trotz allem nicht will, je nach Zeitpunkt entweder die Kündigung des Vermieters trotz der Unwirksamkeit akzeptieren oder selber mit kürzerer Frist kündigen (s.o.).
Aber: ianal!
Gruß
loderunner
Hallo,
vermieter kündigt über anwalt ohne begründung.man hat nun
6monate zeit zu suchen ,wenn man aber früher eine wohnung
findet !muss man dann noch kündigen ,oder kann man von heut
auf morgen gehn
klingt nach „erleichterte Kündigung des Vermieters“ (§ 573a BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html). Sind die Voraussetzungen gegeben und die Form eingehalten, so ist die Kündigung wirksam.
Der Mieter kann natürlich mit gesetzlicher Frist nach § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html) ebenso eine Kündigung aussprechen. Er darf natürlich nicht einfach „von heut auf morgen“ gehen.
Zu prüfen wäre, ob der Vermieter einer kurzfristigeren Vertragsaufhebung zustimmen würde, da er das Mietverhältnis eh beenden möchte.
Gruß
Joschi
Man wundert sich nur, was der Anwalt sich bei dem Schreiben gedacht hat.
Vielleicht dachten sie, man kann es ja mal versuchen, vielleich tist der Mieter ja so naiv und faellt drauf rein.
Solltest Du unter keinen Umstaenden ausziehen wollen, ignoriere dies Schreiben, da es ja schlichtweg unwirksam ist.
Sollte der VM ein erneutes , diesmal korrektes Kuendigungsschreiben austellen, was recht schwierig sein wird, wenn du ein guter Mieter bist, beginnt das ganze von vorne mit allen Kuendigungsfristen. Ansonsten hat mein Vorredner alles erwaehnt.
Hallo,
vermieter kündigt über anwalt ohne begründung.
klingt nach „erleichterte Kündigung des Vermieters“ (§ 573a
BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html).
Nö. Da findet man in Absatz 3:
„(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.“
Grundlos kündigen ist also auch hier nicht möglich.
Gruß
loderunner (ianal)
Unter Beachtung der Ausführungen deines Vorredners kann ich deine Aussagen irgendwie nicht nachvollziehen. So allumfassend wie sie geäußert wurden, sind sie schlicht und einfach ‚falsch‘ und damit für den Fragesteller auch gefährlich (kostenintensiv)
Kündigungen nach § 573a BGB bedürfen keiner Begründung.
vnA
Hallo loderunner,
vermieter kündigt über anwalt ohne begründung.
klingt nach „erleichterte Kündigung des Vermieters“ (§ 573a
BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html).Nö. Da findet man in Absatz 3:
„(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die
Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2
gestützt wird.“
Grundlos kündigen ist also auch hier nicht möglich.
das ist kein Grund sonder nur ein Verweis, dass man sich auf den Abs. 1 bzw 2 stützt.
… aber das ist mehr eine Wortspielerei.
Gruß
Joschi
Ein Grund ist z.B. fehlende Mietzahlung, ungebührliches Verhalten oder auch rote Haare.
Was im 573a Absatz 3 BGB gefordert wird ist die Nennung der ‚Grundlage‘ nicht des Grundes. Da sind mE doch Unterschiede.
vnA
da der Fragesteller auch kein Wort darueber verliert, das sich der vermieter auf irgendwas beruft, oder irgendwie begruendet, kann er die Kuendigung sehr wohl als unwirksam ansehen, denn da steht ja auch nichts davon das der VM dann haette auch folgenden Satz hinzufuegen muessen, was wir hier alle auch nicht glauben, das der VM das dort hineinschrieb:
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
oder Herr von nichts ahnung ???
Hallo!
Und der Anwalt bekommt Geld für nichts
Ja ja, die bösen Anwälte. Reiten einen in die Fäkalien und kassieren auch noch kräftig dafür ab.
Wenn der Anwalt tatsächlich eine unwirksame Kündigung schreibt, die alleine schon deshalb unwirksam ist, weil sie eine gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt, dann bekommt der Anwalt auch kein Geld bzw. sein Mandant hat einen Regressanspruch. Dafür ist der Mann schließlich Anwalt.
Hallo,
Und der Anwalt bekommt Geld für nichts
Ja ja, die bösen Anwälte. Reiten einen in die Fäkalien und
kassieren auch noch kräftig dafür ab.
Äh - da hast Du mich völlig missverstanden. Mir schwebte da eher ein Vermieter vor, der trotz anwaltlicher Beratung auf der Versendung (s)einer unwirksamen Kündigung besteht. Deshalb sollte er wohl trotzdem Anspruch auf Bezahlung haben, oder? Und deshalb ja auch der Halbsatz mit dem Schmerzensgeld.
Gruß
loderunner
Nun, was ist wohl wahrscheinlicher: Daß ein Laie den Satz „Unter Berufung auf §573a(1) BGB kündige ich das Mietverhältnis zum …“ als Kündigung ohne Begründung betrachtet, oder daß ein Rechtsanwalt eine formal unwirksame Kündigung verschickt?
So lange der Frager sich nicht äußert, werden wir nicht erfahren welche Annahme richtig ist.
Unter diesen Umständen einem Frager zu sagen er könne das Schreiben ignorieren da es unwirksam sei, kann man einfach nur als unvollständig und damit falsch und potentiell teuer für den Frager bezeichnen. Gerade nachdem die Antwort von Joschi2009 schon im Forum stand, ist Deine lapidare Antwort falsch und irreführend. Deine Antwort gründet auf Annahmen ohne daß Du sie benennst.
Gruß Stefan