Guten Tag,
Nehmen wir man an man wohnt seid ca einem halben Jahr in einer Wohnung die komplett über min 2 Wochen renoviert wurde, wodurch natürlich auch enorme Kosten entstanden sind (neue Küche usw.).
Nun hat der Vermieter ab Frühjahr des nächsten Jahres (März, April) Eingenbearf angemeldet.
Meine Frage…
Hat der Mieter einen Anspruch auf eine Erstattung der entstandenen Renovierungskosten, da der Mieter dann ja nur gut ein Jahr in der Wohnung leben durfte/konnte?