Vermieter kündigt weil Bekannte einziehen soll

Wäre schön wenn Sie eine Antwort hätten auf die Frage , anstatt nur blöde Sprüche. Wenn Sie es besser Wissen dann helfen Sie dem Fragestellenden, anstatt ahnungslos andere, die helfen planlos anzupöbeln. Für Ihr Wissensdefizit kann ich leider nichts.
Gruß

Deine Antwort ist schlicht und einfach falsch und entbehrt jeglichem Bezug zur aktuellen Rechtsprechung und zu den gesetzlichen Regelungen. Wissensdefizite sehe ich da an anderer Stelle.
Ein kurzer Blick ins Gesetz hätte zu einer richtigen Antwort genügt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
Da ist an keiner Stelle etwas von „Bekannte (nicht Verwandte)“ die Rede.

Das Thema ist inzwischen hinlänglich behandelt, so dass an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden müsste.

vnA

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