Hi,
im Archiv und Google habe ich nicht das Richtige gefunden und bitte um eure Mithilfe.
2 Personen stehen im Mietvertrag.
Vermieter kündigt beiden Personen.
Angenommen:
Eine Person nimmt die Kündigung an, räumt sein Zimmer und die Küche leer, gibt seine Schlüssel zurück.
Die andere Person zieht nicht aus.
Ist die ausziehende Person dann für die bleibende Person haftbar, oder ist die Kündigung wirksam?
Gilt das Mietverhältnis gegenüber der Person die auszieht als wirksam beendet?
Was wäre, wenn die Kündigung nicht berechtigt wäre?
Danke vorab und bye
Erstens muss jedem der beiden gekündigt werden. Jede der beiden muss die Kündigung bestätigen. Wenn die Kündigung nicht rechtens sollten beide protestieren. Wenn Vermieter sich krumm stellt - Mieterverein.
Damit ist aber die Frage nicht beantwortet, ob der Mieter, welcher eingewilligt hat und ausgezogen ist, von eventuellen Haftungsansprüchen befreit ist.
Erstens muss jedem der beiden gekündigt werden. Jede der
beiden muss die Kündigung bestätigen. Wenn die Kündigung nicht
rechtens sollten beide protestieren. Wenn Vermieter sich krumm
stellt - Mieterverein.
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Hi,
danke für deine Mühe, auch wenn es mir nicht weieter hilft.
Ich habe da noch Anmerkungen zu deiner Antwort.
Erstens muss jedem der beiden gekündigt werden.
Hat er ja 
Jede der
beiden muss die Kündigung bestätigen.
Da es eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, denke ich nicht, dass eine Kündigung bestätigt werden muss.
Wenn die Kündigung nicht
rechtens sollten beide protestieren.
Angenommen eine Person hat eine neue Wohnung gefunden. Dann will sie vermutlich nicht protestieren 
Wenn Vermieter sich krumm
stellt - Mieterverein.
Da ist es wie in einer Rechtsschutzversicherung. Die Mitgliedschaft muss 3 Monate bestanden haben, bevor der Fall eingetreten ist.
bye