Angenommen eine vermietete Wohnung soll in 5 Monaten verkauft werden und der Käufer kündigt an, dem derzeitigen Mieter dann wegen Eigenbedarfs zu kündigen…:
Der Mieter kündigt daraufhin die Wohnung, muss jedoch eine 3monatige Kündigungsfrist einhalten. Da er jedoch bereits im nächsten Monat eine Wohnung beziehen könnte, beschließt er einen Nachmieter suchen, um die Miete nicht doppelt zahlen zu müssen. Jedoch ist die Suche relativ zwecklos, wenn er den Interessenten mitteilen muss, dass ihnen nach Einzug in 4 Monaten gekündigt werden wird.
Gibt es da vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung, dass der Mieter keine Kündigugsfrist einhalten muss?
Danke im Voraus für Antworten!
Hi
Gibt es da vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung, dass der
Mieter keine Kündigugsfrist einhalten muss?
Worauf sollte sich eine Ausnahmeregelung begründen?
Ein Kauf bricht ja ein Mietverhältnis nicht und ganz so einfach ist eine Eigenbedarfskündigung ja nu auch wieder nicht.
Aber in diesem Fall würde ich mit dem Käufer reden, ob er dem Mieter entgegenkommt. Schließlich hat er jetzt eine Wohnung, in die er einziehen kann ohne erst eine Eigenbedarfskündigung durchführen zu müssen.
Gruß
Edith
Angenommen eine vermietete Wohnung soll in 5 Monaten verkauft
werden und der Käufer kündigt an, dem derzeitigen Mieter dann
wegen Eigenbedarfs zu kündigen…:
Das ist ein mutiges Unterfangen vom Käufer, denn im realen Leben kann das munter 6-9 Monate dauern, bis man einen Mieter auf die Weise tatsächlich aus der Wohnung hat. Daran ist schon manche Finanzierung gescheitert:wink:
Der Mieter kündigt daraufhin die Wohnung, muss jedoch eine
3monatige Kündigungsfrist einhalten.
In diesem Zusammenhang war das ziemlich töricht. Jetzt sind Tatsachen geschaffen. Hätte der Mieter gepokert, bin ich ziemlich sicher, dass der Käufer bzw. Verkäufer nicht nur die Miete erlassen hätte, sondern ggf. sogar noch den Umzug und die Renovierung gezahlt hätte. Nämlich nur um den Ärger einer Eigenbedarfskündigung zu vermeiden.
Da er jedoch bereits im
nächsten Monat eine Wohnung beziehen könnte, beschließt er
einen Nachmieter suchen, um die Miete nicht doppelt zahlen zu
müssen.
Wenn nicht explizit vereinbart ist, dass ein Nachmieter gestellt werden kann, ist das sowieso sinnlos. Es gibt kein Recht auf die Stellung eines Nachmieters, um Kündigungsfristen zu verkürzen.
Gibt es da vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung, dass der
Mieter keine Kündigugsfrist einhalten muss?
Nö, wie gesagt: Hätte er nicht sofort gekündigt, wäre die Verhandlungsposition genial gewesen, jetzt kommt es auf den guten Willen des Vermieters an. Wenn ich der Vermieter wäre: Warum sollte ich in dieser Situation auf die restlichen drei Mieten verzichten?
Grüße
Jürgen
Hallo,
Angenommen eine vermietete Wohnung soll in 5 Monaten verkauft
werden und der Käufer kündigt an, dem derzeitigen Mieter dann
wegen Eigenbedarfs zu kündigen…:
und deswegen ist der Mieter so in Hektik verfallen?
Der Käufer kann frühestens mit der Eintragung ins Grundbuch überhaupte eine Kündigung aussprechen… das kann nach der Kaufabwicklung locker noch mal bis zu einem Jahr gehen.
Der Mieter kündigt daraufhin die Wohnung, muss jedoch eine
3monatige Kündigungsfrist einhalten.
Soweit so gut… wenn er schlau wäre, hätte er mit seinem Ex-Vermieter und dem Käufer gesprochen ob sich da nicht ein Deal finden lässt. Ich hab damals auch einen Monat weniger lang zahlen müssen.
Da er jedoch bereits im
nächsten Monat eine Wohnung beziehen könnte, beschließt er
einen Nachmieter suchen, um die Miete nicht doppelt zahlen zu
müssen. Jedoch ist die Suche relativ zwecklos, wenn er den
Interessenten mitteilen muss, dass ihnen nach Einzug in 4
Monaten gekündigt werden wird.
Abgesehen davon muss der jetzige VM sowieso keinen Nachmieter akzeptieren.
Gibt es da vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung, dass der
Mieter keine Kündigugsfrist einhalten muss?
Nein.
Es gibt da nur Verhandlungsgeschick.
Danke im Voraus für Antworten!
Schade… hätte dir da gerne was anderes erzählt.
Gruss Ivo
Nur mal so nebenbei:
Die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs schützt den Eigentümer einer Wohnung davor, dass er seine Wohnung nie mehr selbst benutzen kann. Wenn aber jemand eine Wohnung erst kauft, ist er weniger schutzwürdig - und darum kann er sich des Mieters auch nicht genauso schnell entledigen wie der Alteigentümer.
Mehr Infos mit weiteren Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrech…
Levay
Hallo,
Der Käufer kann frühestens mit der Eintragung ins Grundbuch
überhaupte eine Kündigung aussprechen… das kann nach der
Kaufabwicklung locker noch mal bis zu einem Jahr gehen.
ehrlich? Bei uns hat das zwei oder drei Wochen gedauert.
Gruß, Niels
ehrlich? Bei uns hat das zwei oder drei Wochen gedauert.
Zwischen Kaufvertrag und tatsächlicher Eintragung ins Grundbuch??
Respekt für die Behörden deines Ortes… da hab ich ganz andere Erfahrungen bisher gehört.