Vermieter,Kündigung,nicht komplett gezahlte Kautio

Hallo,Vermieter hat nun 3x mal angemahnt bezüglich der nicht komplett bezahlten Kaution…die komplette Ktobeträgt 1795e…habe aber bei Einzug schon 1000 Bezahlt,dadurch das arbeitslos geworden bin fragte ihn nach einer Kautionsübernahme der Versicherung,was auch alles ok war und die versicherung es auch übernahm…dann lehnte dies aber doch ab…
habe in der Wohnung ausserdem Mängel die bis heute nicht behoben hat…Undicht,kühlschrank kaputt etc…Nun meine Frage,wie kann man dagegen vor gehen,da auch noch schwanger bin kann er mich doch nicht einfach vor dir tür setzten bzw kündigen??

Was noch erwähnen sollte, habe eine Monatsmiete offen die er mit der Kto verrechnen hätte können wenn er die bescheinung meiner Versicherung an genommen hätte. bin hartz4 und weiß nicht wie es machen soll…lg

hi,

ein sehr pragmatischer Versuch die FAQ:1129 umzusetzen.

Wurde die Kautionshöhe mal überprüft? alternativ die Wohnungsgröße/Mietkosten.

Ich würde vermuten, der VM hat Zweifel, was die künftigen Zahlungen angeht. Ein Plan ist für Außenstehende nicht unbedingt erkennbar.

grüße
lipi

bin hartz4 und weiß
nicht wie es machen soll…lg

Ganz dringend zum Amt gehen, damit das die Miete und die Kaution übernimmt.

Denn wenn ein Mieter Miete und Kaution nicht zahlt, kann ihm selbstverständlich gekündigt werden, das auch, wenn man schwanger ist.

Ganz dringend zum Amt gehen, damit das die Miete und die
Kaution übernimmt.

Fast 1800 Euro Kaution? Das entspricht 600€ kalt, ich fürchte da wird auch
das Amt komische Fragen stellen.

Der Plem

Fast 1800 Euro Kaution? Das entspricht 600€ kalt, ich fürchte
da wird auch
das Amt komische Fragen stellen.

Kann sein, wenn allerdings kurzfristig der Arbeitsplatz verloren ging, sieht das anders aus. Jedenfalls ist das wohl die einzige Möglichkeit, einer kurzfristigen Kündigun/Räumung zu entgehen.

Hallo,
wegen Nichtzahlung der Kaution darf seit dem 01.05.2013 die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn mindestens zwei Monatsnettomieten offen sind. Dies betrifft aber keine Mietverhältnisse, die vor dem 01.05.13 geschlossen wurden (Art. 229 § 29 (2) EGBGB. Hier kommt also eine fristlose Kündiung nicht in Frage, das Mietverhältnis ist wohl älter als drei Tage. Der Mieter darf die Kaution bar oder durch Überweisung in drei Raten oder auf ein Sparbuch, dass dem Vermieter abgetreten wird, bezahlen. Alles andere ist Absprache. Die Kaution dient als Mietsicherheit für z. B. Schäden, die der Mieter verursacht. Sie ist nicht dazu gedacht, laufende Mietschulden zu begleichen! Wenn nur eine Miete fehlt, Vermieter ansprechen wegen Ratenzahlung. Amt wird Zahlung ablehnen, da bei H4 der Mietzuschuss ja an den Empfänger ausgezahlt wird. Die werden nicht doppelt zahlen.

Hinsichtlich Kautionshöhe:

Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten (Grundmiete ohne Nebenkosten) als Kaution verlangen. Der Kautionsbetrag ist sehr hoch. Kann es sein, dass die Bruttomiete (also incl. Nebenkosten) angesetzt wurde?

Sie ist nicht dazu gedacht, laufende Mietschulden zu begleichen

Dies gilt nur im sozialen Wohnungsbau. Im freien Wohnungsmarkt kann die Mietsicherheit sehr wohl zum Ausgleich von Mietrückständen verwendet werden.

vnA

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Ja, kann, muss aber nicht. Der Vermieter wird sich darauf nicht einlassen und muss er auch nicht.

Dies gilt nur im sozialen Wohnungsbau. Im freien Wohnungsmarkt
kann die Mietsicherheit sehr wohl zum Ausgleich von
Mietrückständen verwendet werden.

Allerdings auch hier nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreiteigen Forderungen (AG Wiesbaden WuM 1999, 397; LG Berlin GE 1997, 1027; LG Mannheim GE 2003, 1161; Emmerich/Sonnenschein Rn. 21; Kinne/Schach/Bieber Rn. 13; Schmidt-Futterer/Blank Rn. 91; Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. III 184).

Gruß
Dea

Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten (Grundmiete
ohne Nebenkosten) als Kaution verlangen.

Und man darf sie in drei gleichen Raten bezahlen. § 551 II BGB