Vermieter lässt sittenwidrige Gaspreise zu

Guten Tag,

2008 hat 7 Eon-Töchter, darunter der Gasversorger Eon.Hanse, auf Grund sittenwidriger Preisanstiege von teilweise über 50% einen Vergleich mit dem Bundeskartellamt geschlossen, der für jeden Kunden „im Durchschnitt 35,- Euro Rückzahlung“ vorsieht.

Wie ist dieser Vergleich zu verstehen, wenn ein großer Vermieter, z.B. eine Genossenschaft, die Heizkosten für viele Parteien über die Betriebskosten abrechnet und daher nur ein einziger Vertrag zwischen mit dem Versorger und dem Vermieter besteht. Bekommt dann der Vermieter (z.B. die Genossenschaft) eine Rückzahlung von 35 Euro, die er auf seine Mieter verteilt? Verstößt der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip, wenn er nicht eine Rückzahlung in angemessener Höhe fordert? Kann der Mieter sich weigern die Rechnung auf Grund immer noch vorliegender Sittenwidrigkeit zu zahlen?

Danke und viele Grüße!!

Hallo,

zumindest könnte ein Mieter m.E. bei seinem VM unter Bezugnahme auf eben diesen Vergleich nachfragen, ob, wie und wann eine solche Rückforderung gestellt wurde und inwieweit die Abrechnung evtl. Ermässigungen beinhaltet.

Man könnte die Zahlung entweder unter Vorbehalt leisten oder aber evtl. eine Frist zur Klärung dieses Sachverhaltes und einen Rückbehalt der Zahlung bis dahin stellen.

Zwar ist ein VM insgesamt durch das Mietrecht zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, es gibt aber auch Urteile die (bei gegebenem Sachverhalt) den Mieter zur Zahlung erhöhter Beträge verpflichtet. Dies allerdings bei Fernwärme und Öl, nicht bei Gas und die Umstände waren in anderen Gebühren und Kosten begründet und nicht in einem Wucherpreis eines Versorgers. Es ist aber aus der Rechtsprechung recht deutlich, dass man den VM jetzt auch nicht komplett „auf die Lauer“ legen kann, damit der auch nur ja jeden Cent für seine Mieter sparen kann.

Gruß
Nita