Hallo.
kurz und bündig:
Herr X hat bei einer Wohnungsbesichtung den Vermieter über das Wohnverhalten in der gegend und im haus befragt.
Genauer gesagt fragte Herr X: " Ist es hier im haus ruhig?" Der Vermieter meinte dann: " Ja es ist hier ruhig.Man hört hier gar nichts!"
Herr X glaubte dem vermieter und unterschrieb den vertrag und zog in die wohnung ein. nichtmal 1 woche später stellte sich das gegenteil heraus. ständiger lärm im haushalt und starker strassenlärm( obwohl dies eine nebenstrasse ist).selbst bei geschlossenem fenster dringt der strassenlärm in die wohnung.
kann herr X in den oben genannten fällen irgendwas tun? denn schließlich wurde er vom vermieter angelogen.hätte der vermieter bezüglich der frage: " Ist es hier im haus ruhig?" wahrheitsgemäß geantwortet, hätte herr x die wohnung nicht genommen.
Herr X hat das Problem, denn Herr X hat eine unkonkrete Frage mit einer freien Antwortmöglichkeit gestellt. Was ist ruhige Lage und was ist Lärm ? Jeder empfindet es anders und hat andere Vorstellungen bzw. Erwartungen davon.
Lautstärken, die einen Wert von 40 db tagsüber bzw. 30 db nachts überschreiten, stellen eine Überschreitung der Zimmerlautstärke dar.
Dies kann jedoch auch für Geräusche unterhalb dieses Pegels gelten, wenn sie nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden.
Bei Außenlärm gelten folgende Richtwerte:
Industriegebiete 70 dB,
Gewerbegebiete 65 dB, nachts 50 dB
Mischgebiete, Kerngebiete und Dorfgebiete 60 dB, nachts 45 dB Allgemeine Wohngebiete 55 dB, nachts 40 dB Reine Wohngebiete 50 dB, nachts 35 dB Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegegebiete 45 dB, nachts 35 dB
schildern wir mal Herrn X´s problem ein bisschen detailreicher:
Herr X hat bei einer wohnungsbesichtigung den vermieter seine jetzige wohnsituation erklärt und zwar :
Er füllt sich in seiner jetzigen wohnung durch die laute musik,laustarker fernseher,lautstarke gespräche etc (die von seinen nachbarn in der nachtzeit verursacht werden)und durch die fehlende isollierung in seiner ruhe gestört.
Aus diesem grund fragte Herr X den vermieter ob dies hier im hause genauso seie,was der vermieter mit ´nein hier hört man derart nichts,es ist alles gut isolliert´
Also hat Herr X eine konkrete frage die auch nicht falsch zu verstehen war,gestellt.
Nichtmal 1 woche nach Herrn X´s einzug in der neuen wohnung musste er sich über den laustarken nachbarn beim vermieter(die ebenfalls im haus wohnen) beschweren,die wiederrum aufeinmal urplötzlich meinten dass die über den lautstarken nachbarn bescheid wüssten.
ein paar beschwerden und monate später meinte der vermieter sogar ´Da dies eine altbauwohnung ist,ist es hier halt sehr hellhörig´
Aufeinmal ist es eine altbauwohnung die hellhörig ist,aber damals als dannach gefragt wurde wäre alles gut isolliert?!?!
Und darum regt sich Herr X auf,weil seine frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurde.Hätte der vermieter die wahrheit gesagt dann hätte Herr X die wohnung nicht genommen.
Also hat Herr X jetzt die A****karte gezogen und kann nichts dagegen machen?