Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Mieter A bewohnt ein Einfamilienhaus. Vermieter B kündigt das Mietverhältnis.
Um das Einfamilienhaus neu zu vermieten, fotografiert der Vermieter -OHNE vorher zu fragen- das Haus von aussen, ganz speziell den Eingangsbereich des Hauses. Auf dem Foto mit dem Eingangsbereich sind nun persönliche Gegenstände des MIeters zu sehen.
Ausserdem wird die Anschrift veröffentlicht.
Darf der Vermieter diese Fotos veröffentlichen oder verstösst er damit gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Gruss a.