Vermieter macht Fotos vom Haus

Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:

Mieter A bewohnt ein Einfamilienhaus. Vermieter B kündigt das Mietverhältnis.
Um das Einfamilienhaus neu zu vermieten, fotografiert der Vermieter -OHNE vorher zu fragen- das Haus von aussen, ganz speziell den Eingangsbereich des Hauses. Auf dem Foto mit dem Eingangsbereich sind nun persönliche Gegenstände des MIeters zu sehen.
Ausserdem wird die Anschrift veröffentlicht.
Darf der Vermieter diese Fotos veröffentlichen oder verstösst er damit gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Gruss a.

Hallo,

Um das Einfamilienhaus neu zu vermieten, fotografiert der
Vermieter -OHNE vorher zu fragen- das Haus von aussen,

Seit wann darf ein Hausbesitzer sein eigenes Haus nicht mehr fotografieren ?

Gruß Merger

Darf der Vermieter diese Fotos veröffentlichen

JA

oder verstösst er damit gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters?

Nein
der Vermieter muss auch keineswegs fragen, wenn er sein Eigentum von Außen fotografieren möchte.

Hallo,

also ich kann in diesem Fall,anhand der u.g. Definition keinen Verstoss erkennen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_h%C3%B6c…

Ausserdem warum sollte dem Eigentümer in diesem Fall verboten werden,
sein Eigentum im Zuge einer Neuvermietung bildlich darzustellen und Interessenten
die Möglichkeit (durch Bekanntgabe der Anschrift) einer Inaugenscheinnahme
zu bieten?

LG Bollfried

Das geht sogar noch weiter:
Wenn es mietvertraglich so vereinbart wurde, kann er sogar mit wildfremden Leuten durch die Wohnung stolpern. Von der Besenkammer bis zum Schlafzimmer.
Ihm das zu verwehren, ist zwar dein gutes Recht, kann dann aber richtig teuer werden.

vnA

Hallo,

Um das Einfamilienhaus neu zu vermieten, fotografiert der
Vermieter -OHNE vorher zu fragen- das Haus von aussen, ganz
speziell den Eingangsbereich des Hauses.

man will sein eigenes Auto verkaufen und macht Fotos von diesem und gibt an, wo es zu besichtigen ist.
Wer sollte das verbieten wollen?

Auf welche Ideen kommst du denn eigentlich?
Was sollte in deinem Fall so schützenswert sein?

Gruß:
Manni

Hallo!

Soviel wie ich weiss kann der Vermieter dies tun! Es ist sein Eigentum dies ist so zu schützen und damit umzugehen als wäre es das eigene. Ich hatte vor 5 Jahren ähnliches hier hat sich mein Mieter aber nicht aufgeregt er hatte verständnis dafür. Natürlich kann man darauf hinweisen um Gegenstände die nicht „Fotogen“ sind vorher zu entfernen - aber er muß nicht so meine Meinung.
Man kann doch vernünftig miteinander Reden so entgeht man Ärgerlichkeiten.
Kurzum er darf es Fotografieren Filmen usw.!
MfG

Anubis57

Hallo,

es ergibt sich folgender Sachverhalt:

Mieter A bewohnt ein Einfamilienhaus. Vermieter B kündigt das Mietverhältnis. Um das Einfamilienhaus neu zu vermieten, fotografiert der Vermieter -OHNE vorher zu fragen- das Haus von aussen, ganz speziell den Eingangsbereich des Hauses. Auf dem Foto mit dem Eingangsbereich sind nun persönliche Gegenstände des MIeters zu sehen.

Die kann auch jeder sehen, der auf der Straße vorbeiläuft? Jeder darf Häuser fotografieren, wenn dies von der Straße aus möglich ist. Etwas anderes wäre es noch, wenn dazu das Grundstück betreten werden muss.

Ausserdem wird die Anschrift veröffentlicht.

Na logo. Es gibt Menschen die mieten unbesehen Immobilien. Andere wollen jedoch die Lage im Allgemeinen und den Zustand im Besonderen genauer kennnen.

Darf der Vermieter diese Fotos veröffentlichen oder verstösst er damit gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters?

Wenn das alles auch von der Straße aus zu sehen ist und nicht in die Wohnung hinein fotografiert worden ist, sehe ich da kein Problem, zumal er kaum Bilder einstellen wird, die die Vermietungschancen mindern.

Grüße