mein ehemaliger Vermieter findet immer neue Ausreden, um die Nebenkostenabrechnung für 2011 hinauszuzögern. Ich vermute, daß er mir noch Geld schuldet.
Da ich ja bereits ausgezogen bin, habe ich keinerlei Druckmittel in der Hand.
Droht etwas zum 31.12.2012 zu verjähren?
Danke schonmal für die Antworten.
Das Verstehe ich nicht, er hat in der erlaubten Frist Ihnen die NK zugestellt stichtag 31.12, des weiteren haben Sie ja die detaillierte Auffaussung in schriftfort dies nochmal gründlich durch lesen, wenn Sie wollen scannen Sie es mir mal durch dann schau ich mal das genau an, vielleicht hat er Instandhaltungskosten hinein getan, das wäre natürlich falsch.
dann habe ich mich falsch ausgedrückt: Ich bin im Oktober 2011 aus der Wohnung ausgezogen, habe aber bis heute keine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten.
Hallo, wenn die Abrechnung ûber das Kalenderjahr làuft, hat der Vermieter bis 31.12.2012 zeit die Abrechnung zu erstellen. Vor Ablauf dieser Frist besteht keine Chance ihn in Verzug zusetzen. Wenn der Vermieter dann keine Abrechnung hat, kônnen Sie die gesammte Vorauszahlung fûr 2011 zurûck fordern. Da ist dann meist ein Druckmittel wenn Sie der Meinung sind, das Sie noch Geld zurûck bekommen. Noch eins ergibt sich doch ein Nachforderung aus der Abrechnung mûssen Sie diese nach dem Zeitraum nicht mehr bezahlen.
wenn das Abrechnungsjahr vom 1.1.2011-31.12.2011 ging, kann der Vermieter keine Nachforderung mehr erheben, wenn die Abrechnung nach dem 31.12.2012 eintrifft. Der Mieter kann jedoch seine Rückzahlung noch einfordern. Der Vermieter ist laut BGB verpflichtet eine Betriebs- und Nebenkostenabrechnung anzufertigen.
für Mieter gibt es keine Verjährung nach 1 Jahr, sondern erst nach 3 Jahren.
Der Vermieter hat bis Ende 2012 (also ein Jahr) Zeit, Ihnen die Abrechnung zu geben. Nur bei ausserordentlichen Gründen, z.B. sein Steuerberater ist erkrankt, die Abrechnung der Heizkosten wird vom Provider nicht rechtzeitig erstellt, der Vermieter ist ernsthaft erkrankt worden, …, kann der Vermieter eine Fristverlängerung verlangen.
Druckmittel für Sie sind schwierig. Per Einschreiben / Rückschein nach einem Jahr die Abrechnung dringend anfordern, ansonsten mit Rechtsanwalt drohen. Oder persönlich auf den Vermieter zugehen unter dem Hinweis, dass sie sich an den Mieterverein oder Anwalt verwenden werden.
Beste Grüße
Kocki