Vermieter macht lärm und nutzt unseren Garten

Wir (meine Frau und ich) wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit drei Parteien, unser Vermieter wohnt neben an in seinem Haus. Er nutzt „unseren Garten“ zum grillen und er benutzt auch die Garage sowie die Zufahrt dorthin, die nicht mehr auf seinem Grundstück liegen, das er bewohnt. Die Zufahrt liegt direkt vor unserm Schlafzimmer und dem unsere kleinen Tochter (1,5Jahre), was schon sehr nervig ist wenn die Autotüren zugeschmissen werden. Mittags bzw. tagsüber werkelt unser Vermieter vor dieser Garage rum (hämmern, bohren usw.). Jetzt würde ich gerne wissen, ob er das darf. Wir empfinden das als Ruhestörung, wenn er da um die Mittagszeit krach macht. Darf er ausserdem bei uns grillen? Bevor wir dort eingezogen sind, war davon keine Rede. Es hieß nur von der Maklerin „die Vermieter wohnen zwar neben an, wollen aber in Ruhe gelassen werden“. Nun haben wir aber quasi keine Ruhe vor unseren Vermietern. Kann man hier irgendetwas tun?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

Wenn dem Vermieter das Haus + Garten gehört, so hat er grundsätzlich das Nutzungsrecht, vermietet er Teile davon, so darf er diese nur bedingt nutzen.

In eurem Fall bedeutet das folgendes:
Wenn die Garage nicht zu eurer Mietsache gehört, dann darf er sie im vollem Umfang nutzen. Warum auch nicht, er hat das Haus samt Garage erworben und die Garage vermutlich eben nicht vermietet. Was er damit macht ist seine Sache.

Bei der Gartenbenutzung sieht das anders aus. Ihr wohnt mit 2 weiteren Parteien in einem Mehrfamilienhaus. Aus deiner Beschreibung nehme ich mal an, dass es ein großer Garten ist der von allen gleichermaßen genutzt werden kann und nicht um 3 abgetrennte Gartenbereiche, die den jeweiligen Wohnungen zugehörig sind. Liege ich damit richtig?
Wenn es euer, also nur euer Garten ist, dann darf er diesen, wie auch eure Wohnung, nicht ohne eure Zustimmung betreten.
Wenn der Garten aber Gemeinschaftsgrundstück ist, dann kann er den Garten nutzen, dies aber auch nur bedingt. Das heißt, allgemeingenutzte Rasenflächen darf er betreten, z.B. um das Haus und Grundstück zu besichtigen, aber euer angepflanzten Tomaten darf er nicht pflücken und essen.

Für die Ruhestörung gibt es allgemeingültige Vorschriften. m.W. sind diese von Region zu Region unterschiedlich. Durchschnittlich liegt die Ruhezeit in der Nacht zwischen 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen meist bei 13-15 Uhr. Ist aber wie gesagt Ortsabhängig. Zusätzlich gibt es eine Hausordnung, an die sich jeder halten sollte. Dies gilt für das Haus, als auch das gesamte Grundstück und würde auch die Garage des Vermieters betreffen.
In unserer Hausordnung steht u.a. drin, dass die Mittagsruhe von 13-15 Uhr auch Werktags einzuhalten ist. In unserem Haus wohnt auch der Verwalter des Hauses und selbst der hält sie nicht dran. Letztlich ist das eine Sache der Toleranz.

Ich würde dir raten, mit deinem Vermieter zu reden. Evtl. hat er Verständnis und nimmt sich zumindest in der Mittagszeit zurück.

Grüße

Vermieter hin oder her. Das Grillen in Eurem Garten müsste irgendwie vertraglich bzw. mündlich abgesprochen sein. Während der Mittagszeit ( hier in Berlin ) 13- 15:00 Uhr darf man keine lauten Geräusche erzeugen. ( hämmern u. bohren) Ob das Zuschlagen einer Autotür dazu zählt kann ich nicht einschätzen. Würde den Vermieter deshalb ansprechen und die Situation ( kl.Tochter - Mittagsschlaf ) erläutern.
Erst mal versuchen es mit einem Gespräch zu klären, ansonsten sehe ich keine andere Möglichkeit als von Ihrem Recht als Mieter gebrauch zu machen. ( Mieterverein oder Anwalt. LG

Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich leider nicht helfen!

mauromue43

Hallo, ich bin kein experte im Mietrecht, und ich weis auch nicht was in ihrem Mietvertrag steht.
Sollte der Vermieter ihnen den Garten mit vermietet haben hat er dort nichts verloren.
Sollte er die Garagen zur Eigennutzung haben hat er sich an die Mittagsruhe zuhalten. von 13.00 - 15.00 Uhr ist allgemein Ruhe einzuhalten. Das heist: kein Rasen mähen und sonstiger lauter Lärm.
Ob das bei ihnen gilt erfahren sie beim Ordnungsamt ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ich wünsche ihnen viel Erfolg.

Hallo.
Zu allererst noch eine Frage: Hab ihr denn schon versucht mit dem Vermieter diese Probleme zu besprechen?
Das wäre doch der erste Weg. Versucht ihm eure Probleme sachlich darzustellen und wartet ab, wie er reagiert.
Dann solltet ihr in euren Mitvertrag sehen, ob der Garten und Zufahrt laut Mietvertrag mitvermietet ist. Ist beides mitvermietet, hat er dort, rein rechtlich, nichts zu suchen.
Wenn im Mietvertrag nichts darüber steht, kann er auf seinem Gründstück werkeln wo er will, trotzdem hat er sich an gesetzliche Ruhezeiten zu halten, was den Krach betrifft.
Sollte er nicht mit sich reden lassen oder sogar pampig werden, lasst euch rechtlich beraten von einem Fachanwalt für Mietrecht. Nur muss euch bewusst sein, das es dann kaum zu umgehen sein wird, euch eine andere Wohnung zu suchen…
Wenn noch Fragen sind, gern melden.
Gruß, Frank

Hallo Cubaperfect,

was Euer Vermieter darf und was nicht, liegt daran, was in Hausordnung und Mietvertrag steht. Wenn er Euch den Garten mit dem Haus vermietet hat und eine Mitbenutzung nicht vereinbart ist, könnt Ihr ihm das untersagen, denn dann ist der Garten „EUER“ Garten, er hat kein Nutzungsrecht daran. Gleiches gilt für die Garage und den Weg. davor. Hat er die Garage und den Garten jedoch nicht im Mietvertrag stehen, sieht es anders aus. Dann könnte es wegen des Wegerechts und wegen öffentlicher Ruhestörungen Möglichkeiten geben, ihm den Durchgang zu untersagen und das werkeln in der Mittagszeit. Da solltet Ihr aber einen Rechtsanwalt fragen, darüber weiß ich nicht Bescheid.
Da freundliche Hinweise auf die Störung vermutlich ungehört verhallen, wird es schwierig sein, das Probelm zu lösen. Selbst wenn Ihr vor Gericht Recht bekommen solltet, ist dann der Nachbarschaftsfriede empfindlich gestört… Ob Ihr in dieser Atmosphäre weiter da wohnen wollt (besonders, da irgendwann Eure Tochter auch mal Krach in der Mittagszeit machen wird) ist dann fraglich!
Tut mir Leid, daß ich da nicht weiter helfen kann!
Liebe Grüße

Archie

Hallo!
Zu allererst einmal: Ich bin kein Mietrechtsexperte und ich bin aus Österreich. Nachdem ich nicht weiß, wo sich das oben beschriebene Problem abspielt, kann ich nur ganz allgemeine Ratschläge geben.

Erstens die wichtigsten drei Sofortmaßnahmen: Reden. Reden Reden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es damit besser wird, ist hoch, besonders, wenn man freundlich und interessiert bleibt. Wichtig: „Ich-Botschaften“ (Mir geht es so und so, unsere Tochter schläft schlecht… NICHT: Sie tun das und das Schlechte…) Das ist schwer, bitte vorher üben! Herausfinden, was die Nachbarn wollen. Überlegen, wie sie das behalten, aber vielleicht verlagern können ohne zu stören und ohne drauf zu zahlen.

Zweitens: Was sagt denn der Mietvertrag? Wird der Garten explizit mitgemietet? Hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne Ankündigung und ohne Gefahr im Verzug zu betreten? Kann ich von hier aus nicht sagen.

Drittens: Wie sind generell die Gesetze bezüglich Emissionen (Rauch, Lärm) in diesem Wohngebiet? In Österreich gibt es z.B. die „Ortsüblichkeit“, die manchmal der Nacht- und Wochenendruhe entgegensteht.

Ich empfehle wirklich, sich als allererstes klar zu werden, wie man die Vemieter friedlich anpacken kann. Kommt es zum Konflikt ist das immer belastend, als Mieter sitzt man meist am kürzeren Ast, und als einzige freuen sich die Anwälte.

Hallo

Hier kann ich nicht helfen.
Bitte beim Mieterbund nachfragen.

MFG-

e.jungmannn

Ich bin kein Experte, aber eine Frage stellt sich erst einmal:
Was steht im Mietvertrag bzw. was wurde explizit angemietet? Wenn nur die Wohnung ohne Gartennutzung bzw. Garagennutzung angemietet wurde, dann handelt der Vermieter bis auf den ruhestörenden Lärm ganz legal.
Ansonsten : Mieterverein. Der wird dem Vermieter seine Grenzen klar aufzeigen.

Hallo,
Nutzung von Garten, Garage und deren Zufahrt müßten in das Mietobjekt (die Wohnung) vertraglich eingeschossen sein, damit ausschließlich ihr, nicht aber der Vermieter, diese nutzen könnt.
Lärm in der Mittagszeit (von 13-15 Uhr) ist gesetzlich untersagt.
Wars das?
Gruß, kalleg

ihr müsst euch beim mieterschutzverein erkundigen die sehen sich den mietfertrag an und können eine genaue auskunft geben
gruß ergo

Meiner Meinung nach darf der Vermieter die vermieteten Grundstücke nicht mitbenutzen, es sei denn, es ist im Mietvertrag anders geregelt. Ich würde ein Gespräch mit ihm suchen. Der Rechtsweg würde zwar Klarheit bringen, könnte aber auch die Kündigung von Seiten des Vermieters nach sich ziehen.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Lösung des Problems.