Hallo,
Wenn dem Vermieter das Haus + Garten gehört, so hat er grundsätzlich das Nutzungsrecht, vermietet er Teile davon, so darf er diese nur bedingt nutzen.
In eurem Fall bedeutet das folgendes:
Wenn die Garage nicht zu eurer Mietsache gehört, dann darf er sie im vollem Umfang nutzen. Warum auch nicht, er hat das Haus samt Garage erworben und die Garage vermutlich eben nicht vermietet. Was er damit macht ist seine Sache.
Bei der Gartenbenutzung sieht das anders aus. Ihr wohnt mit 2 weiteren Parteien in einem Mehrfamilienhaus. Aus deiner Beschreibung nehme ich mal an, dass es ein großer Garten ist der von allen gleichermaßen genutzt werden kann und nicht um 3 abgetrennte Gartenbereiche, die den jeweiligen Wohnungen zugehörig sind. Liege ich damit richtig?
Wenn es euer, also nur euer Garten ist, dann darf er diesen, wie auch eure Wohnung, nicht ohne eure Zustimmung betreten.
Wenn der Garten aber Gemeinschaftsgrundstück ist, dann kann er den Garten nutzen, dies aber auch nur bedingt. Das heißt, allgemeingenutzte Rasenflächen darf er betreten, z.B. um das Haus und Grundstück zu besichtigen, aber euer angepflanzten Tomaten darf er nicht pflücken und essen.
Für die Ruhestörung gibt es allgemeingültige Vorschriften. m.W. sind diese von Region zu Region unterschiedlich. Durchschnittlich liegt die Ruhezeit in der Nacht zwischen 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen meist bei 13-15 Uhr. Ist aber wie gesagt Ortsabhängig. Zusätzlich gibt es eine Hausordnung, an die sich jeder halten sollte. Dies gilt für das Haus, als auch das gesamte Grundstück und würde auch die Garage des Vermieters betreffen.
In unserer Hausordnung steht u.a. drin, dass die Mittagsruhe von 13-15 Uhr auch Werktags einzuhalten ist. In unserem Haus wohnt auch der Verwalter des Hauses und selbst der hält sie nicht dran. Letztlich ist das eine Sache der Toleranz.
Ich würde dir raten, mit deinem Vermieter zu reden. Evtl. hat er Verständnis und nimmt sich zumindest in der Mittagszeit zurück.
Grüße