Vermieter macht Termine ohne Absprache

In einem gemieteten Haus sollen die Fenster ausgetauscht werden. Die Auskunft der Firma war, dass es Mitte März wird, bis die Fenster hergestellt sind. Der Mieter hatte der Firma und dem Vermieter gesagt, dass er Anfang März selber noch einige Termine habe und ab Mitte März das machbar sei. Die Firma solle doch bitte mit ihm die Termine abstimmen (wegen Urlaub nehmen und auch Betreuung der Kinder).

Jetzt hat der Vermieter mit der Firma ausgemacht, dass sie am 1. März kommen können. Der Vermieter war verärgert, als ihm gesagt wurde, dass das nicht ginge. Der Mieter hat ihm mitgeteilt, wann er Urlaub bekommen kann. Jetzt meint der Vermieter, dass er die Termine mit der Firma ausmacht und nicht der Mieter, weil er ja bezahlen muss. Und das der nächste Termin angenommen werden müsse.
Geht das?

Die Mieter sind ihm bisher mit allen Terminen entgegen gekommen und haben es machbar gemacht, wenn er Termine vorgesetzt hat, egal wie unpassend sie waren.

Hallo VerMar,

das ist Bullshit! Jeder Termin, der das Betreten der Mietwohnung verlangt, muss abgesprochen sein! Der Vermieter hat sich nach den Belangen des Mieters zu richten und kann nicht einfach Termine bestimmen.

Ganz klar schriftlich darauf hinweisen und Termine vorschlagen! Wo kommen wir denn da hin?

LG

Hallo Katinken,

danke für die Antwort. D. h. dann auch, dass ein Vermieter nicht einfach bei einem Handwerkertermin auftauchen kann und mit durch alle Räume latschen kann?

LG

hallo.

danke für die Antwort. D. h. dann auch, dass ein Vermieter
nicht einfach bei einem Handwerkertermin auftauchen kann und
mit durch alle Räume latschen kann?

richtig. das wäre hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

gruß

michael

D. h. dann auch, dass ein Vermieter
nicht einfach bei einem Handwerkertermin auftauchen kann und
mit durch alle Räume latschen kann?

richtig. das wäre hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

quatsch

2 „Gefällt mir“

richtig. das wäre hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

quatsch

oje. das kommt davon, wenn man eigentlich schon zu müde ist, um vernünftige artikel zu schreiben…
also asche auf mein haupt: beim mit dem mieter abgestimmten handwerkertermin darf der vermieter natürlich die wohnung betreten.

gruß

michael

ps: und selbstverständlich darf er nur in die räume latschen, die von den arbeiten betroffen sind :wink:

Nicht ganz ernst gemeint:
ps: und selbstverständlich darf er nur in die räume latschen, die von den arbeiten betroffen sind :wink:
Ist es sonst „Zimmerfriedensbruch“?

vnA