Vermieter mauert Fenster zu, was kann ein Mieter

Hi,

vor kurzem habe ich im Fernsehen mal gesehen, wie ein Vermieter seinem Mieter die Fenster zu gemauert hat.

Wie sieht das rechtlicher Hinsicht aus, mal abgesehen von Mietminderung?

Kann der Mieter die Mauer einfach einreißen oder wäre das dann Sachbeschädigung, obwohl die zugemauerten Fenster mutwillig zugemauert wurden oder muss der Mieter damit leben?

Gruß

WerWeissWas2

Hallo !

Man muss eben gleich während des Zumauern etwas dagegen vornehmen,auch sich aktiv wehren,etwa aus dem Fenster lehnen und so die Arbeit unmöglich machen.
Ist es erst einmal zu,dann wäre zu. Dann ist Einreissen Sachbeschädigung. Allerdings würde ein Richter es zu werten wissen,wenn man denoch einreisst(solange Mörtel noch weich ist).
Aber hinhemen muss man es nicht,man kann auch schon während der Mauerarbeiten Polizei anrufen und um Hilfe bitten.

Ein Anwalt kann schnell eine gerichtliche Verfügung bekommen und die Weiterarbeit untersagen lassen.

Die späteren Mieteransprüche kann man sowieso geltend machen,nur in dem Fall wird es den vermieter nicht stören,selbst wenn man 100 % mindert,denn der will Mieter wohl vertreiben.

Ich meine mich zu erinnern,das in so einem Fall,die Fenster dort baurechtlich unzulässig waren und wohl auf der Grundstücksgrenze lagen. Deshalb wurden sie geschlossen.
Es kann dann aber nicht mehr als Wohnraum vermietet werden,wenn nicht noch andere Fenster im Zimmer wären(Mindestfensterfläche nach Bauordnung). Allenfalls Nicht-Wohnräume kämen ohne Fenster aus,bräuchten aber Entlüftungsmöglichkeiten.
Den Mietvertrag beträfe es aber immer.

MfG
duck313

Hi,

also sollte in dem Fall ein Mieter nicht mehr in den Urlaub fahren, denn sobald er weg ist, könnte ungehindert gemauert werden.

Verlässt eine Wohnung und kehrt in einem Bunker aus dem Urlaub zurück …

Na, dann gute Erholung

Gruß und Danke

WerWeissWas2

2 Like

Hallo

also sollte in dem Fall ein Mieter nicht mehr in den Urlaub
fahren, denn sobald er weg ist, könnte ungehindert gemauert
werden.

Verlässt eine Wohnung und kehrt in einem Bunker aus dem Urlaub
zurück …

Na, dann gute Erholung

Gruß und Danke

WerWeissWas2

Ein Vermieter dürfte überhaupt ohne Zustimmung des Mieters gar keine Schlüssel zur Wohnung behalten…

Viel Gruß Tara

Ein Vermieter dürfte überhaupt ohne Zustimmung des Mieters gar
keine Schlüssel zur Wohnung behalten…

Hi,

um Fenster zuzumauern muß der Vermieter nicht in die Wohnung.

Gruß
Tina