Hallo !
Man muss eben gleich während des Zumauern etwas dagegen vornehmen,auch sich aktiv wehren,etwa aus dem Fenster lehnen und so die Arbeit unmöglich machen.
Ist es erst einmal zu,dann wäre zu. Dann ist Einreissen Sachbeschädigung. Allerdings würde ein Richter es zu werten wissen,wenn man denoch einreisst(solange Mörtel noch weich ist).
Aber hinhemen muss man es nicht,man kann auch schon während der Mauerarbeiten Polizei anrufen und um Hilfe bitten.
Ein Anwalt kann schnell eine gerichtliche Verfügung bekommen und die Weiterarbeit untersagen lassen.
Die späteren Mieteransprüche kann man sowieso geltend machen,nur in dem Fall wird es den vermieter nicht stören,selbst wenn man 100 % mindert,denn der will Mieter wohl vertreiben.
Ich meine mich zu erinnern,das in so einem Fall,die Fenster dort baurechtlich unzulässig waren und wohl auf der Grundstücksgrenze lagen. Deshalb wurden sie geschlossen.
Es kann dann aber nicht mehr als Wohnraum vermietet werden,wenn nicht noch andere Fenster im Zimmer wären(Mindestfensterfläche nach Bauordnung). Allenfalls Nicht-Wohnräume kämen ohne Fenster aus,bräuchten aber Entlüftungsmöglichkeiten.
Den Mietvertrag beträfe es aber immer.
MfG
duck313