Hallo zusammen,
Frage 1:
wir haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt. In dem Kündigungsschreiben wurde von uns ebenfalls eine Frist von mehrern Wochen gesetzt, innerhalb derer sich der Vermieter bei uns melden soll, um einen Termin für die Übergabe auszumachen. Innerhalb der gleichen Frist soll er auch einen Termin mit uns vereinbaren, damit er uns Zutritt zum Keller gewährt um den Stromzähler ablesen zu können. Der Zutritt zum Keller und damit zum Stromzähler ist den Mietern in unserem Haus seitens des Vermieters untersagt mit der Begründung, es könnte ja jemand an der Heizung „rumspielen“, was ja gefährlich sei.
Wie gehen wir nun vor, wenn sich der Vermieter an die Frist nicht hält? Was, wenn der Vermieter uns keinen Zutritt zum Keller und damit zum Stromzähler ermöglichen will?
Frage 2:
Per Einschreiben mit Rückantwort können wir bei diesem Vermieter ebenfalls vergessen, da er einen Briefkasten in unserem Haus hat und uns auch nur diese Adresse bekannt ist. Der Vermieter wohnt aber nicht in unserem Haus. Bedeutet: Einschreiben mit Rückantwort kommen immer zurück, da der Postbote ja nie jemanden zum Unterschreiben antrifft.
Reicht ein Einwurfeinschreiben? Ab wann beginnen Fristen zu laufen? (Screenshot der Sendungsverfolgungsseite mit Eingang des Einschreibens und Quittung der Post sind vorhanden)
Frage 3:
Bei einem Nachbarn hat unser Vermieter die Kaution von 1300,- Euro über ein Jahr einbehalten. Dann hat er nur 1000,- Euro gezahlt und 300,- Eur einbehalten, wegen der folgenden Nebenkostenabrechnung. Und das obwohl der Nachbar jedesmal eine Rückzahlung hatte.
Sind 300,- Eur hier „angemessen“?
Wie lange darf der Vermieter nach Wohnungsübergabe (Protokoll unterschrieben usw.) die Kaution einbehalten?
Frage 4:
Da wir aus der Wohnung früher ausziehen stellt sich noch die Frage, ob wir für die Monate, in der die Wohnung von uns nicht bewohnt wird einfach nur die Kaltmiete überweisen dürfen?
Rechtliche Schritte würden wir gerne Vermeiden, da die Erfahrungen ehemaliger Mieter wenig Hoffnung auf Erfolg lassen.
