Vermieter, miete, mietzahlung

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe Sie können mir eine neutrale und wahrheitsgemäße und vor allem rechtlich relevante Antwort auf folgende Frage geben:

seit über 2 Jahren wird die Wohnungsmiete am 7. Werktag eines jeden Monats überwiesen (obwohl im Mietvertrag am 3. Werktag steht).
Bei Einzug in die Wohnung wurde seitens des Mieters beim Vermieter mündlich angezeigt, dass das Arbeitsentgelt erst am 7. vom Arbeitgeber überwiesen wird und deshalb auch erst am 7. abgebucht und an den Vermieter gezahlt werden kann.

Der Vermieter erklärte sich einverstanden, denn das Mietverhältnis war unbelastet.

Über zwei Jahre wurde das so gehandhabt ohne Bemängelung.
Jetzt ist das Mietverhältnis angespannt.

Meine Frage ist vorsorglich: Kann der Vermieter kündigen wg der Mietverzögerung, die er zuvor über 2 Jahre akzeptiert und geduldet hat?

Es gab und gibt keinerlei Mietschulden, Kautionsschulden oder sonstiges. Die Miete wird seit Vertragsabschluss immer pünktlich am 7. an den Vermieter überwiesen.

Vielen Dank für Ihre Mühe und die Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Sisslyn

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo,
keine Angst, das ist kein Kündigungsgrund

lisa

Hallo Sisslyn,

wenn das Geld von Ihrem Arbeitgeber erst am 7. des Folgemonats überwiesen wird, dann sind Ausbeutermethoden ! Sie und Ihre Kollegen geben Ihrem AG damit einen zinslosen Kredit vom 1. Arbeitstag an.

Meines Achtens ist das Bereicherung am Peronal wenn nicht sogar Nötigung von Abhängigen.

A) Reden Sie mit der Geschäftsleitung, damit die das Geld pünktlich anweisen oder

B) lassen Sie die von einer prominenten externen Person davon in Kenntnis setzen, daß die Ihren Leuten eigentlich für die verzögerte Auszahlung den geschäftsüblichen Skontosatz an Zinsen zahlen müssten - also 3% für die 10 Tage !

Sie müssen bei der Bank ja auch für jede Überziehung bis zu 17% Zinsen zahlen.

Ich habe volles Verständniss für Ihren Vermieter, denn der muss pünktlich das Geld für die Nebenkosten abbuchen lassen können, ohne in Vorlage gehen zu müssen.

An Ihrer Stelle würde ich Plan A oder wenn es nicht geht Plan B durchführen und zur Not die Sache öffentlich machen. Es ist ja keine üble Nachrede.

Beste Grüße
hardy

Ihr Mietvertrag sieht keinesfalls vor, dass die Miete am 3. Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen ist! In Ihrem Vertag steht, dass die Miete mtl. im Voraus fällig ist und „spätestens“ am dritten Werktag des Monats dem Vermeiter kostenfrei zur verfügung stehen muß. Die Zahlung zum 7. eines jeden Monats stellt einen klaren Verstoß gegen die schriftlich getroffene Vereinbarung dar, die der Vermieter nicht hinzunehmen hat. Er kann im Hinblick auf die bislnag nicht gerügte Praxis keine unmittelbare Kündigung aussprechen. Es steht ihm jeoch frei, Ihre Zahlungsweise im Hinblick auf die vertragliche Vereinbarung abzumahnen und Sie aufzufordern, künftig vertragsgemäß zu zahlen. Dabei kann er Ihnen für den Fall, dass Sie weiterhin gegen den Mietvertraag verstoßen, durchaus die Kündgiung des Mietverhältnisses in Aussicht stellen. Sie sind gut beraten, den Dauerauftrag auf den 1. eines jeden Monats umzustellen und vor allen Dingen die Gründe für die aufgetretene Mißstimmung zu beseitigen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das mit dem AG war schon immer so. Die ganze Belegschaft der Firma (außer die Verwaltung) bekommt ihr Entgelt am Monatsanfang.
Das war aber nicht die Kernfrage.

Mir war es wichtig zu erfahren, ob der Vermieter, sei es mit oder ohne Kündigungsfrist, mir das Mietverhältnis kündigen kann mit der Begründung des ständigen Zahlungsverzugs oder ob es inzwischen legitim geworden ist, da er es ja immerhin über 2 Jahre akzeptiert hat.

Dann müssen wir notgedrungen den Dauerauftrag umstellen und das Geld extrem beisammen halten, sodass wir trotz ausstehender Gehaltszahlung die Miete gesetzlich pünktlich überweisen können.

Danke nochmals ^^

In Ordnung, vielen Dank. Zumindest ist der Druck damit genommen, von heut auf morgen gekündigt zu werden für etwas, das zuvor vollkommen akzeptabel war.

Den Dauerauftrag werden wir umstellen und hoffen dass das Geld bis Monatsende reicht.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

MfG
Sisslyn

MoinMoin!
Es ist, wenn man nicht selbst Anwalt ist, de jure nicht gestattet, „rechtlich relevante“ Antworten zu geben, denn eine Rechtsberatung darf nur ein RA machen.
Was Sie hier über wer-weiss-was bekommen, ist immer nur die persönliche MEINUNG des Schreibers!

Zu Ihren Fragen:
Eine Mietzahlung wurde in der Vergangenheit schon immer so geregelt, daß die Miete a) am 1. eines Monats - oder b) zum 1. eines Monats - oder sinngleich c) am/zum 15. eines Monats überwiesen wird. (Unterschiede: ZUM 1. = Überweisung wird vom Mieterkoto 2-3 Tage früher gestartet, damit die Miete AM 1. auf dem VM-Konto gutgeschrieben werden kann // am 1. = Überweisung wird vom Mieterkonto am 1. gestartet, bei Sa./So./Feiertag am darauffolgenden Werktag, und je nach Bank 2-3 Tage später auf dem VM-Konto gutgeschrieben)
Da das aber immer eine individuelle Übereinkunft zwischen Mieter/Vermieter ist, kann man sich auch auf den 13. oder 24. eines Monats einigen.
WENN Sie nun Probleme mit Ihrem VM haben, empfehle ich, sofort die Miete ZUM 1. eines Monats zu überweisen. Das macht erfahrungsgemäß auch im Nachhinein vieles einfacher.
Ein Kündigungsgrund ist die bisherige Regelung, die Sie ja anhand Ihrer Kontoauszüge nachweisen können, nicht, denn spätestens nach Ihrer 4. Mietüberweisung wird dann ggf. „stillschweigendes Einverständnis“ des VM angenommen.
Gruß
MK

Als Vermieter müssten Sie eigentlich wissen, wie schwierig es ist, einem Mieter zu kündigen, vor allem nicht, wenn er seine Miete immer bezahlt hat. Wenn das dann zwei Jahre lang auch erst zum 7. geschah, und Sie ja zwei Jahre damit einverstanden waren, müsste er jetzt schon „silberne Löffel klauen“, damit Sie ihn loswerden. Auf jeden Fall ist die Zahlung der Miete am 7. statt am 3. eines jeden Monats noch lange kein ausreichender Grund.

Herta Bassauer

Hallo Sisslyn,

wenn das die vergangenen 2 Jahre so lief, dann kann er erst mal nur meckern, wenn es ihm jetzt nich mehr passt, das Geld verspätet zu erhalten.

  1. Eine fristlose Kündigung darf er erst aussprechen, wenn Sie mit mehreren Zahlungen im Rückstand sind.

  2. Eine Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist kann er aussprechen, wenn er sie vorher wegen der verspäteten Zahlung abgemahnt hat und Sie daraufhin die alten Zahlungsmodalitäten beibehalten haben.

Wenn das Klima zwischen Ihnen schon so in Schieflage geraten ist empfehle ich Ihnen den Dauerauftrag umzustellen (und mit Ihrem Arbeitgeber zu reden).

Geben Sie dem Vermieter einen kurzen Zwischenbescheid über Ihre Absicht, damit sich die Wogen glätten.

Beste Grüße
hardy

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Ok, vielen Dank nochmal!

Den Dauerauftrag haben wir umgestellt. Damit wäre unsererseits kein Konfliktpotenzial mehr da.

MfG ^^

Hallo Sisslyn,

wenn 2 Jahre lang immer pünktlich zum gleichen Termin die Miete gezahlt wurde, dann sehe ich für den Vermieter keinen Grund die Zahlung zu bemängeln, da er diese Praxis geduldet hat. Wenn der Vermieter diese Zahlungsweise nicht gewollt hätte, dann hatte er schon vor 2 Jahren die Möglichkeit dementsprechend zu reagieren. Nun greift das sogenannte „Gewohnheitsrecht“, da der Vermieter diese Zahlungsweise stillschweigend geduldet hat.

Gruß
Udo

Hallo,

rein rechtlich hat der Vermieter schon Möglichkeiten etwas zu unternehmen. Allerdings muss er vorher schriftlich die verspätete Miete abmahnen. Hoffe mal es hilft ersteinmal.

Peter

Ja, es hilft uns. Vielen Dank :smile:

Hallo Sisslyn,

Ich mache dir keine Hoffnung, aber meiner Meinung nach könntest du dich schriftlich (Einschreiben+Rückschein) darauf berufen, dass er dass 2 Jahrelang hingenommen hat und jetzt gegen § 242 BGB verstößt,bin mir aber nicht sicher,ob wenn er jetzt erst so blöd kommt,er nicht gegen § 242 Treu und Glauben verstößt. Gibt es irgendeine Sache die dir eine Mietminderung oder Mängelanzeige (für nur einen Monat oder 5% Anspruch) bringen könnte? Lese dazu Entscheidungen über §§ 536, 535 BGB i.V.m. § 320 BGB.Ganz wichtig für ein eventuelles Verfahren:
Alles vortragen!!!Selber Bescheid wissen!!!Google.de und BGH Rechtssprechung lesen!!!
Mir ist unverständlich warum er nach zwei Jahren darauf kommt, dass du die Miete unpünktlich gezahlt hast?Gibt es Zeugen für deine Abmachung???

Zeugen gibts natürlich nicht. Aber es ist jetzt auch nicht mehr so wichtig: ich habe den Dauerauftrag abgeändert. Sicher ist sicher.

Sollte es zum Prozess kommen, wird er ganz schön einstecken müssen, und das weiss er auch selbst. Er dreht seit Jahren ganz schön krumme Dinger :smile:
Ich hoffe doch, dass er intelligent genug ist, das zu wissen.

Auf jeden Fall, vielen Dank für deine Antwort und Hilfestellung!

Viele Grüße,
Siss

Hallo Sisslyn,

manch einer ist nicht so intelligent, oder bemerkt (zu spät)was abläuft.Ohne Zeugen stehst du im Regen.Wieso soll er Angst vor einem Prozess haben?Vielleicht sind die krummen Dinger auch nur Fake?!?
Dass solltest du näher beschreiben!

Hallo,

nein, deswegen kann er nicht Kündigen.
Er hat ja jetzt 2 Jahre pünktlich zum 7. die Miete bekommen.
Mach dir keine Sorgen, ich glaub nicht das der Vermieter so denkt.

Alles Gute

P.S. selbst bei Eigenbedarf kannst Du bis zu 2 Jahre brauchen(bis es zu einem Gerichtliche Urteil kommt) , bzw. Einwände bringen, bis er dich Kündigen kann.

Die Wohnungsmiete muss genau bis dahin bezahlt sein, wie es im Mietvertrag vereinbart ist, also bis SPÄTESTENS zum dritten Werktag jeden Monat.
Auch im Gesetz steht ausdrücklich der dritte Werktag im Monat.
Maßgeblich ist immer und ausschließlich das Wertstellungsdatum auf dem Konto des Vermieters.

Dass der Mieter sein Gehalt erst am Siebentem des Monats auf seinem Konto hat ist für die Pünktlichkeit der Mietzahlungen völlig unerheblich!

Nach einer Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung kann der Vermieter - nach dem Gesetz und der richterlichen Rechtsprechung - bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung kündigen!

Ist möglich, obwohl es geringfügig ist und anderes eigentlich wichtiger wäre. Die Vermieter sind meist leider stur.