Hallo!
Gehen wir mal vom folgenden Problem aus: Ein Mieter wohnt genau über der Wohnung des Vermieters. Der Mieter meldet einen Schaden bei seinen Rollläden in der oberen Wohnung. Die Lamellen seien komplett abgebrochen und die Rollläden hängten im Fenster und verdunkelten permanent den Raum dort. Der Mieter will, dass der Vermieter zahlt, welcher jedoch vermutet, dass der Schaden, der mehrere Hundert Euro in Anspruch nehmen kann, ein Selbstverschulden ist (Vermieter hört, dass die Rollläden immer sehr grob heruntergelassen werden). Die Frage ist: Wer bezahlt diesen Schaden?
Im Mietvertrag beider Parteien steht dies:
„Kleinreparaturen von bis zu € 60,00 pro Jahr und Wohnung sind vom Mieter zu tragen und werden in Rechnung gestellt.“
„Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die nach dem Einzug durch ihn, seine Familienmitglieder, Hausgehilfen, Untermieter sowie die von ihm beauftragten Handwerker, Lieferanten und dergleichen schuldhaft verursacht werden. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch fahrlässiges Umgehen mit der Wasser-, Gas- oder elektrischen Licht- und Kraftleitung, mit der Klosett- und Heizungsanlage, durch Offenstehenlassen von Türen oder durch Versäumnis einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung usw.) entstehen. Dies gilt auch für vom Mieter oder seinen Beauftragten oder Mitbewohnern verschuldete Schäden in Fluren, Treppenhaus etc.“
„Die Kosten kleiner Instandhaltungen (kleine Schäden an Installationsgegenständen, Fenster - und Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien etc.) trägt der Mieter.“