folgender Sachverhalt:
Seit dem 01.09.2010 wohne ich in einem WG-Zimmer. Ein separater Mietvertrag (mit Vermieter) wurde geschlossen.
Ich habe gerade gekündigt (per Mail und Einschreiben am 25.06.11), also geht die gesetzliche Frist bis zum 30.09.2011. Die neue Wohnung beziehe ich allerdings bereits zum 01.08.2011.
Mit meinem Vermieter habe ich daher vereinbart, dass wir uns beide um einen Nachmieter kümmern. Das war für Ihn soweit in Ordnung. Dies habe ich per E-Mail sogar schriftlich von Ihm, das er für den 01. August suchen wird. Er hat mein Zimmer im Internet auch angeboten. Allerdings bietet er es dort einen Monat später an, also zum 01.09.2011. Wenn er vor mir einen neuen Mieter findet, habe ich keine Möglichkeit die Wohnung ab August los zu werden. Dies ist meinem Erachten nach eine Benachteiligung meinerseits. Welche Rechte habe ich? Im Mietrecht habe ich bisher leider nichts gefunden, was auf diese Situation passen könnte.
Vielen Dank an alle die sich Bemühen. Ihre Hilfe wird sehr geschätzt!
Lieber Fragesteller,
es ist ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn Du durch einen Nachmieter vorzeitig aus dem Mietvertrag kannst.Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren.
Wegen dem 01.09. anstatt 01.08. spreche den Vermieter schnellstens an, vielleicht war es nur ein Versehen von ihm, dass er ein anderes Datum angegeben hat.
Sollte das Zimmer zum 01.09. vermietet sein, dann musst Du normalerweise noch den August bezahlen, es sei denn der Vermieter kommt Dir entgegen oder der Nachmieter will frueher einziehen.
Viel Glueck, dass Du schneller bist als der Vermieter und dieser Deinen vorgeschlagenen Nachmieter auch akzeptiert.
MfG
25.06.11), also geht die gesetzliche Frist bis zum 30.09.2011.
Die neue Wohnung beziehe ich allerdings bereits zum
01.08.2011.
Mit meinem Vermieter habe ich daher vereinbart, dass wir uns
beide um einen Nachmieter kümmern. Das war für Ihn soweit in
Ordnung. Dies habe ich per E-Mail sogar schriftlich von Ihm,
das er für den 01. August suchen wird. Er hat mein Zimmer im
Internet auch angeboten. Allerdings bietet er es dort einen
Monat später an, also zum 01.09.2011. Wenn er vor mir einen
neuen Mieter findet, habe ich keine Möglichkeit die Wohnung ab
August los zu werden. Dies ist meinem Erachten nach eine
Benachteiligung meinerseits. Welche Rechte habe ich? Im
Mietrecht habe ich bisher leider nichts gefunden, was auf
diese Situation passen könnte.
Vielen Dank an alle die sich Bemühen. Ihre Hilfe wird sehr
geschätzt!