Vermieter möchte befristeten Vertrag umwandeln in unbefristet allerdings mit 50% höherer Miete

Wir wohnen seit fünf Jahren in einem Haus, welches befristet bis Ende des Monats ist. Die Befristung hat den Hintergrund das eine Schwester dort einziehen möchte, der Grund besteht weiter. Wir zahlen 700 Euro Miete, was sehr günstig ist. Der Vermieter hat uns jetzt in Aussicht gestellt, dass wir auch drin wohnen bleiben könnten, allerdings mit einem neuen Mietvertrag und 50% höherer Miete, also 1050 Euro. Kann man diese Mieterhöhung bzw. den neuen Mietvertrag irgendwie umgehen?

Hallo,
die frage die sich mir stellt ist, ob ihr nicht schon einen unbefristeten Mietvertrag habt. Denn einfach reinschreiben, dass der Mietvertrag befristet ist geht so nicht, da muss es schon recht konkret ein Sachgrund vorliegen, der den § 575 BGB entspricht. Daher solltest du mal den Passuns des Mietvertrages hier einstellen und zwar Buchstaben genau. Ganz interessant für dich ist der Absatz drei, vor allen dieser passus
> Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen.

Leider bin ich auf der Arbeit und habe den Mietvertrag jetzt nicht vorliegen aber es steht drin: das nach 5 Jahren die Schwester dort einzieht, weil sie in der Zwischenzeit im Ausland gelebt hat, ist jetzt aber wieder da. Sie würde auch am 01.02.17 einziehen aber durch den neuen Mietvertrag darauf verzichten, weil ihre Miete geringer ist als die 1050 aber höher als die 700,- €. Der Grund der Befristung wurde im Mietvertrag bei damaliger Unterzeichnung schon erfasst, weil klar war, dass sie dann wieder hier ist, daher haben wir auch die geringere Miete bekommen. Natürlich möchten wir jetzt gerne weiterhin zu dieser Miete wohnen bleiben.

Das klingt doch sehr nach einem zulässigen Grund für eine zeitliche Befristung des Mietvertrages.

Frage : Habt ihr denn 4 Monate vor Vertragsende beim Vermieter nachgefragt, ob der Grund noch besteht bzw. euer Verlangen mitgeteilt, dort wohnen zu bleiben ?

Und da gibt es nur 2 Möglichkeiten. Grund besteht weiter = Vertrag endet wie vereinbart- Auszug .
Oder besteht nicht mehr- trifft hier offenbar nicht zu.

Man bietet aber freiwillig einen neuen Mietvertrag zu neuen Bedingungen an, bei denen die Schwester auf den Einzug verzichtet. Und da heißt es „Friss oder stirb“.

MfG
duck313

Also wir haben mündlich mit dem Vermieter gesprochen, ob es allerdings genau vier Monate waren, kann ich nicht sagen, weil es eher zufällig war. Wir haben mitgeteilt, dass wir gerne wohnen bleiben möchten aber es kam keine konkrete Antwort darauf, weder ja noch nein. Hätten die Vermieter uns denn nochmals gesondert kündigen müssen oder läuft der Vertrag automatisch aus und wir müssen raus wenn wir das nicht akzeptieren?

Der Vermieter muss auf die Nachfrage des Mieters antworten.
Entweder muss der den Befristungsgrund ( „Schwester zieht ein“ bestätigen oder eben nicht.
Bestätigt er, dann müsst ihr ausziehen, es braucht keine Kündigung. Denn der Termin war ja bereits von Anfang an vereinbart.

Äußert er sich nicht, dann könnt ihr erst Mal wohnen bleiben, der Mietvertrag verlängert sich um die Zeit bis der Vermieter euch auf die Anfrage antwortet !

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

Das mit den 4 Monaten meint, man kann ab 4 Monate vor Vertragsende nachfragen ob der Grund noch besteht.

MfG
duck313

Also er hat sich jetzt gemeldet und gesagt das sie einziehen würde zum 01.02. wenn wir nicht den neuen Mietvertrag unterschreiben. Wir wollen natürlich gerne wohnen bleiben aber mit der alten Miete.

Leider ist der Grund ja nicht entfallen.

Eben, also müsst ihr ausziehen.
Und mal ehrlich, das kann euch doch nicht erst jetzt einfallen ?
Bisschen spät um sich jetzt etwas neues zu suchen und dem Umzug zu planen.

Und um euch jetzt noch bei einem Anwalt für Mietrecht zu beraten wäre es reichlich spät. Ob nämlich das Abgebot auf neuen Vertrag zu neuen Bedingungen zulässig ist oder ob es den Befristungsgrund aufheben würde.

Aber so wie ich es sehe ist es zulässig.
Schwester will einziehen, der Vermieter bietet aber eine Möglichkeit an, wie man wohnen bleiben kann.

Was man immer machen kann, wäre eine Verhandlung mit dem Vermieter. Stimmt einem neuen Vertrag grundsätzlich zu, verhandelt aber über die Miethöhe. Nach einem Jahr könnte er ja sowieso regulär erhöhen (wenn nicht Mietspiegel o.ä. das beschränken würden- was für Haus nicht direkt anwendbar ist )

Hallo,

also sagt er im Prinzip:

Ja, die Tochter wird einziehen. Oder auch nicht, wenn ihr 50% mehr bezahlt.

Habt ihr das schriftlich? Würde ich mal einem Rechtskundigen vorzeigen.
Mir kommt das doch sehr schwammig vor.

Moralisch seid ihr natürlich im Unrecht, Aber darum geht es hier ja nicht.

Wir haben bisher gar nichts schriftlich. Er würde jetzt den neuen Mietvertrag mit der höheren Miete diese Woche vorbeibringen damit wir diesen unterschreiben. Ansonsten würde die Schwester in der nächsten Woche einziehen.