Vermieter möchte Badewanne wegen Falschreinigung auf Kosten des Mieters ersetzen lassen

Mieter mietet eine Wohnung in dessen Übergabe-Protokoll auf Wunsch des Mieters vermerkt wurde, dass der Wannenboden bereits Gebrauchskratzer aufweist.Vermieter hat dies aber mündlich als normale Gebrauchsspur runtergespielt da er die Wanne weder neu beschichten lassen noch austauschenwollte und musste überredet werden dies trotzdem im Protokoll zu vermerken.

Nach über 5 Jahren wird der Wannenboden immer unangenehmer und unschöner sprich: rauer, stumpfer, sandiger und der stumpfe Wannenboden ist nach all den Jahren regelmäßiger Benutzung vergilbt. (nur im Bereich der schon bei Übergabe der Wohnung verkratzten Stellen)
Mieter vereinbart Termin vor Ort um den Vermieter zu informeiren und um eine neue Wanne zu bitten.

Vermieter bezeichnet beim Termin die Wanne als „großflächige Beschädigung des Wannenbodens durch den Mieter“ und droht dem Mieter bei Auszug die Wanne in Rechnung zu stellen. Vermieter beschuldigt Mieter wahrscheinlich mit agressiven Mitteln geputzt zu haben. Mieter zeigt noch beim Termin den Reinigungsmittelschrank (Molkereiniger) und weist daraf hin, dass er Allergiker ist und keine agressiven Mittel besitzt.

Mieter ist in Sanitärbranche tätig und weiss, das wenn eine Emaile bereits beschädigt ist, nicht repariert wird, sondern weiter verwendet wird sprich Shampoo, Putzmittel und das über Jahre, die Emaile sich nach und nach gerade an den defekten Stellen weiter abnutzt.

Die Fragen dazu:

  1. Kann Mieter auf eine neue Wanne oder Neubeschichtung der alten Wanne auf Kosten des Vermieters bestehen?

  2. Liegt der Vermieter im recht, wenn er trotz damaliger Notiz im Übergabeprotokoll, die Wanne auf Kosten des Mieters ersetzen oder reparieren lassen will wenn dieser ausziehen sollte?

Hallo,

Die Fragen dazu:

  1. Kann Mieter auf eine neue Wanne oder Neubeschichtung der
    alten Wanne auf Kosten des Vermieters bestehen?

Aus rein optischen Gründen? Nein. Wenn die Badewanne funktioniert und
sicher zu gebrauchen ist, sehe ich da keinen Hebel.

  1. Liegt der Vermieter im recht, wenn er trotz damaliger Notiz
    im Übergabeprotokoll, die Wanne auf Kosten des Mieters
    ersetzen oder reparieren lassen will wenn dieser ausziehen
    sollte?

Kann der Vermieter natürlich probieren, wird aber keinen Erfolg haben. Der
Mieter geht dann zum Mieterschutzbund, der schreibt einen Brief. Der
Vermieter wird dann seinen Anwalt befragen, der ihm erzählen wird, wie
schlecht die Chancen stehen, das zu gewinnen und er lieber die Kaution
ausbezahlen soll. Selbst schon erlebt.

Gruß,
Steve

Hallo!

zu 1)  es käme auf die Gebrauchstauglichkeit an.  Man hat ja den Zustand gekannt, Wanne war nicht neu und hatte Spuren des Gebrauchs (meinetwegen auch unsachgemäßen Gebrauchs/Reinigung).
Ist es noch zumutbar, darin zu sitzen oder scheuert man sich schon den Po auf ? Ist die Reinigung stark erschwert ?
Das alles wären Anhaltspunkte für einen Austausch/Reparatur durch Vermieter, eben um die Mietsache wieder in einen angemessenen Zustand zu bringen.

zu 2)

Wer etwas behauptet muss es beweisen. Also es muss bewiesen werden, die gegenüber dem Übergabezustand verschlimmerten Schäden seien durch den Mieter schuldhaft oder fahrlässig verursacht.
Also durch Falscheinigung (fast unmöglich !) oder sonstwie.

Und selbst wenn, es besteht immer nur Schadenersatz des Zeitwertes. Da Vorschaden bekannt + weitere Nutzungsjahre hinzukamen kann wohl nicht mehr viel Schaden übrig bleiben. Irgendwann hätte Wanne sowieso vom VM ersetzt werden müssen.
Im Fall der Fälle sollte man sich rechtzeitig an seinen Haftpflich-VS (Mietsachschäden) wenden, die würde sich mit Vermieterforderung auseinandersetzen und ggf. auch für den Mieter abwehren.

Noch einmal zur Emaille. Das ist ein extrem dauerhafter und langlebiger Oberflächenschutz, den man nur mechanisch zerkratzen kann (mit metallischen Gegenständen, Sand ) Und daran würden dann Rückstände von Kalk und Waschmitteln hängenbleiben und sich als Belag aufbauen.

Aber die Emaille oder das Grundmetall kann nicht selbst angegriffen werden. Das ginge nur bei Abplatzschäden der Emaillle, schwarzer Grund wird sichtbar = Rostschäden werden kommen.

MfG
duck313

Hallo!

zu 1)  es käme auf die Gebrauchstauglichkeit an.  Man hat ja
den Zustand gekannt, Wanne war nicht neu und hatte Spuren des
Gebrauchs (meinetwegen auch unsachgemäßen
Gebrauchs/Reinigung).
Ist es noch zumutbar, darin zu sitzen oder scheuert man sich
schon den Po auf ? Ist die Reinigung stark erschwert ?
Das alles wären Anhaltspunkte für einen Austausch/Reparatur
durch Vermieter, eben um die Mietsache wieder in einen
angemessenen Zustand zu bringen.

Hallo duck313,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Verletzungsgefahr besteht nicht bei Benutzung der Wanne. Aber sie ist am Boden unansehnlich und sieht dreckig/ungeputzt aus durch die vergilbung… was eben sehr sehr unangenehm ist. Und diese Vergilbung kriegt man nicht mehr weg bzw traut sich der Mieter auch nicht mit aggressiven Mitteln ran. Also das Putzen ist sehr erschwert an diesen Stellen. Höchstwahrscheinlich würde sie sowieso nach jeder Benutzung wieder vergilben. Auf eigene Kosten die Wanne austauschen damit man wieder ein ordentliches Bad hat sieht der Mieter nicht ein.
Man kann also lt. Mietrecht nicht auf eine neue Wanne bestehen in diesem Fall?

Hallo!

Würde ich so nicht sagen.
War denn bei Anmietung ein so starker gelblicher Belag aus Rückständen sichtbar ?
Nein, also hat es sich verschlimmert, auch „nur“ optischer Verschleiß ist ein Mangel.

Kann es nicht sein, es liegt doch an den Reinigungsmitteln ? zu schwach ?

Hast Du schon einmal mit „Putzstein“ oder einem metallfreien Schleifvlies(kein Topfreiniger, sondern Geschirr- / Badreiniger-Vlies) und einem feinen Scheuerpulver probiert ? Es wird Kraft brauchen.
Wenn es hauptsächlich Kalkreste sein sollen, dann nimm Haushaltsessig(5%) oder Zitronensäure (Entkalker für Kaffeemaschine) und tränke damit Küchenpapier und lege das auf die Flecken, so wirkt es ein und läuft nicht weg.
Man kann ja schlecht viertel/halbe Wanne mit Essig auffüllen um es einwirken zu lassen.

MfG
duck313

Hallo duck,
Kalkreste sind es definitv nicht.
Bref wurde aus Verzweiflung tatsächlich auch ausprobiert, das entfernt die Vergilbung aber nicht, es ist als wäre es im Material verschmolzen.
Putzstein wurde noch nie benutzt.

Nein die Verfärbung war nicht da bei Anmietung. Erst nach 5,6 Jahren nachdem der Boden immer rauer wurde hat es sich nach und nach immer mehr verfärbt.
Hm wie kriegt man das am besten hin mit dem optischen verschleiß… vor Gericht möchte Mieter deswegen ja nicht gehen, aber Vermieter weigert sich da was zu tun.

Hallo!

Würde ich so nicht sagen.
War denn bei Anmietung ein so starker gelblicher Belag aus
Rückständen sichtbar ?
Nein, also hat es sich verschlimmert, auch „nur“ optischer
Verschleiß ist ein Mangel.

Kann es nicht sein, es liegt doch an den Reinigungsmitteln ?
zu schwach ?

Hast Du schon einmal mit „Putzstein“ oder einem metallfreien
Schleifvlies(kein Topfreiniger, sondern Geschirr- /
Badreiniger-Vlies) und einem feinen Scheuerpulver probiert ?
Es wird Kraft brauchen.

Hallo.

dass der Wannenboden
bereits Gebrauchskratzer aufweist.Vermieter hat dies aber
mündlich als normale Gebrauchsspur runtergespielt

Blödsinn. Damit eine emaillierte Stahlwanne „Gebrauchskratzer“ bekommt, muß schon einiges passieren!

Nach über 5 Jahren wird der Wannenboden immer unangenehmer und
unschöner sprich: rauer, stumpfer, sandiger und der stumpfe
Wannenboden ist nach all den Jahren regelmäßiger Benutzung
vergilbt.

??? Ich kenne eine Stahlwanne, in der über 30 Jahre hinweg mehrmals pro Woche gebadet wurde. Außer einem kleinen vergrauten Rand um den Abfluß ist die Wanne immer noch weiß.
Also entweder taugt eure Wanne einfach nix oder sie wurde tatsächlich falsch behandelt.

Gruß

Michael

Hallo ilona,

um die Verfärbung weg zu bekommen, könnte die Mieterin einfach übernacht etwas Wasser, dass mit Vollwaschmittel angereichert ist, in der Wanne stehen lassen.

Gerade so viel Wasser, dass aller Gilb bedeckt ist.

Es ist erstaunlich, wie „sauber“ eine Wanne dadurch werden kann.
Ganz ohne Schrubben :wink:.

Grüße
auch_ilona

Hallo Micha, irgendwie macht das keinen Sinn, was du da schreibst…

Blödsinn. Damit eine emaillierte Stahlwanne „Gebrauchskratzer“
bekommt, muß schon einiges passieren!

Es ist ja egal was damit passiert war bzw was der Vormieter angestellt hat das diese Kratzer entstanden sind, der neuen Mieterin war es nur wichtig, dass bei ihrem Einzug im Wohnungs-Übergabe-Protokoll notiert wird das die Badewanne bereits verkratzt war, so dass sie nicht irgendwann dafür gerade stehen muss. Der Vermieter hat dies eben mit „Gebrauchskratzer vorhanden“ notiert. Fertig.

Nach über 5 Jahren wird der Wannenboden immer unangenehmer und
unschöner sprich: rauer, stumpfer, sandiger und der stumpfe
Wannenboden ist nach all den Jahren regelmäßiger Benutzung
vergilbt.

??? Ich kenne eine Stahlwanne, in der über 30 Jahre hinweg
mehrmals pro Woche gebadet wurde. Außer einem kleinen
vergrauten Rand um den Abfluß ist die Wanne immer noch weiß.
Also entweder taugt eure Wanne einfach nix oder sie wurde
tatsächlich falsch behandelt.

Ja eine emaillierte Stahlwanne kann auch über 50 Jahre halten wenn die Emaile nicht beschädigt wird, aber da diese Wanne bereits bei Übernahme beschädigt war, wäre es möglich, dass die Wanne nach den 5 Jahren NUR deswegen so aussieht weil die Wanne bei Übernahme eben schon verraut und verkratzt war. Die Oberfläche dadurch offener war für Schmutz.

  1. Liegt der Vermieter im recht, wenn er trotz damaliger Notiz
    im Übergabeprotokoll, die Wanne auf Kosten des Mieters
    ersetzen oder reparieren lassen will wenn dieser ausziehen
    sollte?

Kann der Vermieter natürlich probieren, wird aber keinen
Erfolg haben. Der
Mieter geht dann zum Mieterschutzbund, der schreibt einen
Brief. Der
Vermieter wird dann seinen Anwalt befragen, der ihm erzählen
wird, wie
schlecht die Chancen stehen, das zu gewinnen und er lieber die
Kaution
ausbezahlen soll. Selbst schon erlebt.

Gruß,
Steve

Hallo Steve,
der Vermieter ist ein sehr sturer Kopf und ist in alle Richtungen gut versichert so dass er das Gericht nicht scheut.
Mieterschutzbund ist eine gute Idee. Aber man muss da vorher Mitglied sein, ist das korrekt?