Mieter mietet eine Wohnung in dessen Übergabe-Protokoll auf Wunsch des Mieters vermerkt wurde, dass der Wannenboden bereits Gebrauchskratzer aufweist.Vermieter hat dies aber mündlich als normale Gebrauchsspur runtergespielt da er die Wanne weder neu beschichten lassen noch austauschenwollte und musste überredet werden dies trotzdem im Protokoll zu vermerken.
Nach über 5 Jahren wird der Wannenboden immer unangenehmer und unschöner sprich: rauer, stumpfer, sandiger und der stumpfe Wannenboden ist nach all den Jahren regelmäßiger Benutzung vergilbt. (nur im Bereich der schon bei Übergabe der Wohnung verkratzten Stellen)
Mieter vereinbart Termin vor Ort um den Vermieter zu informeiren und um eine neue Wanne zu bitten.
Vermieter bezeichnet beim Termin die Wanne als „großflächige Beschädigung des Wannenbodens durch den Mieter“ und droht dem Mieter bei Auszug die Wanne in Rechnung zu stellen. Vermieter beschuldigt Mieter wahrscheinlich mit agressiven Mitteln geputzt zu haben. Mieter zeigt noch beim Termin den Reinigungsmittelschrank (Molkereiniger) und weist daraf hin, dass er Allergiker ist und keine agressiven Mittel besitzt.
Mieter ist in Sanitärbranche tätig und weiss, das wenn eine Emaile bereits beschädigt ist, nicht repariert wird, sondern weiter verwendet wird sprich Shampoo, Putzmittel und das über Jahre, die Emaile sich nach und nach gerade an den defekten Stellen weiter abnutzt.
Die Fragen dazu:
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Kann Mieter auf eine neue Wanne oder Neubeschichtung der alten Wanne auf Kosten des Vermieters bestehen?
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Liegt der Vermieter im recht, wenn er trotz damaliger Notiz im Übergabeprotokoll, die Wanne auf Kosten des Mieters ersetzen oder reparieren lassen will wenn dieser ausziehen sollte?