Wegen angeblicher Probleme mit SEPA soll ich jetzt einen Dauerauftrag einrichten. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich dem widersprechen?
Freue mich auf eine aussagekräftige Antwort.
Wegen angeblicher Probleme mit SEPA soll ich jetzt einen Dauerauftrag einrichten. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich dem widersprechen?
Freue mich auf eine aussagekräftige Antwort.
Hi,
sinvoll wäre die Umstellung schon, da das Sepaverfahren mit der Mandatsnummer recht sch . . . . ist.
Kannst die Miete ja auch per Einzlüberweiung bezahlen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Einzugsermächtigung vorzunehmen. Lediglich Sie sind verplfichtet Ihre Miete zu bezahlen. Wie Sie das sicherstellen, ist erstmal Ihr „Problem“.
Einzug hat für den Vermieter übrigens den Nachteil, das das eingezogene Geld 6 Wochen lang (Ihre Zeit zum Widerspruch bei der Bank gegen den Einzug) nicht real verfügen kann, die Bank sperrt dieses Geld.
Ich würde eine Einzugsermächtigung also lediglich als Entgegenkommen des Vermieters betrachten.
Hi,
Miete ist eine Bringschuld. Der Mieter muss dafür sorgen, dass sie bezahlt wird.
Ein Widerspruch wird nichts bringen. Also einfach den Dauerauftrag einrichten und gut ist.
MFG
Moin!
Sie -als Mieter- sind laut Gesetz verpflichtet, dem VM die Miete so zu „übergeben“, daß er das Geld zum 1. eines Monats (im Voraus) auf seinem Konto hat.Wenn der VM bisher das Einzugsverfahren nutzte, war das ein Entgegenkommen seinerseits (viel Großfirmen nutzen das).Wenn der VM nun aber darum bittet, daß Sie Ihrer Verpflichtung selbst nachkommen sollten, ist das nur OK.Übrigens: Ich ziehe es immer vor -in jedem Fall, auch bei anderen Gelegenheiten- selbst zu überweisen, denn ich lasse mir nicht gern von anderen in meine „Geldbörse“ greifen. Bei dem Dauerauftrag haben Sie dann auch ggf. die Möglichkeit, evtl. Mietminderungen bei Mieterstreitigkeiten selbst initiieren zu können…Das Einrichten eines Dauerauftrages kostet Sie übrigens nix und Sie sind Herr Ihrer eigenen Geldangelegenheiten.
GrußMK
Ja, ein Vermieter ist nicht verpflichtet Lastschriften durchzuführen. Es ist viel mehr eine Entgegenkommen gewesen.
hi
Einzug hat für den Vermieter übrigens den Nachteil, das das
eingezogene Geld 6 Wochen lang (Ihre Zeit zum Widerspruch bei
der Bank gegen den Einzug) nicht real verfügen kann, die Bank
sperrt dieses Geld.
Also das finde ich spannend. Welche Bank macht denn das und welcher Bankkunde läßt sich das gefallen?
Mal ganz davon abgesehen, daß das mit den 6 Wochen auch schon lange nicht mehr stimmt
Gruß
Edith
Hallo, NEIN Sie sind nicht dazu verpflichtet. Wie die Miete dem Vermieter entrichtet wird, ist gesetzlich nicht geregelt, Hauptsache ist, daß der Vermieter sein Geld bekommt, das kann auch in bar gegen Quittung sein. Der Vm kann nicht zwingend einen Dauerauftrag verlangen. Aber: wenn nichts dagegen spricht, kann man sich ja darauf einlassen. Die Miete ist so oder so zu zahlen.- Gruß, Achim
Ein DA ist prinzipiell besser, weil du bestimmst und nicht kontrollieren musst, was abgebucht wird.
Einzug hat für den Vermieter übrigens den Nachteil, das das
eingezogene Geld 6 Wochen lang (Ihre Zeit zum Widerspruch bei
der Bank gegen den Einzug) nicht real verfügen kann, die Bank
sperrt dieses Geld.Ich würde eine Einzugsermächtigung also lediglich als
Entgegenkommen des Vermieters betrachten.
Und ich würde es genau umgekehrt sehen, dass nämlich der Verzicht auf die Möglichkeit, sein Geld während der ersten sechs Wochen nach dem Bankeinzug per einfacher Rücklastschrift zurückholen zu können, ein Entgegenkommen allein des Mieters ist.
s.
Und ich würde es genau umgekehrt sehen, dass nämlich der
Verzicht auf die Möglichkeit, sein Geld während der ersten
sechs Wochen nach dem Bankeinzug per einfacher Rücklastschrift
zurückholen zu können, ein Entgegenkommen allein des Mieters
ist.
ah so.
welchen anspruch hätte der mieter denn auf dieses geld? ist die zahlung der miete gar nicht mehr so wirklich verpflichtend?
der gesetzgeber sieht es jedenfalls völlig anders als du. aber dessen sichtweise ist ja hier im brett nicht mehr wirklich massgeblich.