Soweit es sich um ein bestehendes Mietverhältnis handelt und die Firma nicht unter der Mietadresse angemeldet ist, beteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Moin!
Nun, da Sie dem VM ja auch weder Ihre Geburtsurkunde noch Ihren Führerschein zeigen müssen, brauchen Sie ihm auch sonst keine Dokumente zu zeigen, die ihn wirklich nix angehen!
Es sei denn, Sie führen Ihr Gewerbe von daheim aus udn nutzen die als Privatwohnung gemietete Wohnung geschäftlich. Aber auch da bin ich mir echt nicht sicher, ob den VM das was angeht.
Hauptsache, Sie zahlen die Miete pünktlich.
Es ist immer wieder interessant, was sich VM manchmal so rausnehmen…
Gruß
hallo,
wenn du das nicht in der Mietwohnng betreibst,kann es das nicht verlangen. Den gewerbeschein will er nur sehen, ob du das nicht schwarz machst…so sehe ich das.
lg
gaby
Wenn Sie nachweislich Ihre Gewerbebetrieb sich nicht in der Mietwohnung befindet, denke ich, dass Sie nicht verpflichtet sind, ihm Ihre Unterlagen vorzulegen.
Ihrem Mieter muss, wenn überhaupt, die Auskunft genügen, dass Sie ein Kleingewerbe auser Haus ausüben.
Wenn sich aber an Ihren bisherigen Einkommensgrundlagen nichts wesentliches geändert hat, geht das den eigentlich nichts an. Es sei denn Ihre Tätigkeit würde gegen die guten Sitten verstossen.
natürlich müssen Sie dem Vermieter keine Unterlagen über Ihre Berufstätigkeit aushändigen, wenn Sie schon längere Zeit in der Wohnung wohnen. Was anderes wäre, wenn Sie sich für eine neue Wohnung bewerben, dann kann der Vermieter Auskunft über Ihr Einkommen verlangen.
Zahlen Sie pünktlich und regelmäßig Ihre Miete dann ist es Ihre Privatsache, wie und mit was Sie Ihr Geld verdienen, so lange es nicht in den angemieteten Räumen ist, dies kann der Vermieter tatsächlich untersagen.
Bitten Sie ihn doch einfach, er möge Ihnen die rechtliche Grundlage, die ihm das Recht einräumt Auskunft über Ihr Gewerbe zu erhalten, zeigen.
Hallo,
der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, ob das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist. Als Gewerbetreibender musst Du jederzeit Auskunft darüber geben können. Der Gewerbeschein ist nicht nur die Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes, sondern auch der Nachweis für die ordnungsgemäße Anmeldung. Du solltest also „Deine“ Unterlagen jederzeit stolz vorzeigen, wenn Du nichts zu verbergen hast. Du musst ja nicht das Original herausgeben, es reicht eine Kopie.
Wenn das Kleingewerbe absolut NICHT (auch nicht zeitweise, ab und zu, ausnahmsweise, usw.) in der Mietwohnung ausgeübt wird, hat der Vermieter keinen Anspruch auf die angeforderten Unterlagen.
ABER der Mieter muss dem Vermieter schriftlich ausdrücklich bestätigen, dass er das Kleingewerbe nicht in der Mietwohnung ausübt!
Unabhängig von der Rechtslage würde ich meinem Vermieter Kopien der angeforderten Unterlagen übergeben - warum nicht.
wenn du ein Gewerbe anmeldest, wird der Vermieter bei den Müllgebühren angeschrieben, deshalb könnt ich mir Vorstellen, dass er den Schein sehen will.
Du brauchst ihn Ihm aber nicht im Original aushändigen.
Frag doch mal bei deiner Stadtverwaltung, wo du dein Gewerbe angemeldet hast, nach.
Ich glaube aber nicht dass er dich zwingen kann.