Wenn es dann um nicht mehr als zwei Personen in der Wohnung geht dürfte das auch in der kleinsten Kammer zulässig sein.
Was ist denn die Sorge des Vermieters? Möchte der Lebenspartner in den Mietvertrag aufgenommen werden?
Mein Gedanke dazu: wenn sie zusammen ziehe, ist der Partner kein Sozialfall mehr. Ansonsten wäre meine Frau auch ein Sozialfall, die geht nämlich auch nicht arbeiten und hat keine Lust, das zu ändern.
Man muß um die Erlaubnis dazu den VM fragen, ablehnen kann er wiederum nicht wie im Link geschildert.
Laß Dir die negative Auskunft vom VM schriftlich geben und dann warte ab was passiert. Sollte der VM wirklich deswegen eine Räumungsklage anstrengen, hat er keine Chance, dass die gerichtlich auch durchgesetzt wird.
ramses90
Wenn der Vermieter seine Zustimmung verweigert, dann ist der Mieter am Zug: Er muss den Vermieter verklagen, so dass er per Urteil zur Zustimmung gezwungen wird.
Natürlich darf der Partner nicht vorher einziehen. Kommt es wegen des verzögerten Einzugs zu einem finanziellen Schaden (der Partner zahlt dann ja ggf. Miete für seine Wohnung, obwohl er hätte einziehen können), so kann der Vermieter sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Da gab es doch ein BGH-Urteil, bei dem einem vorübergehend im Ausland arbeitenden Paar die Zustimmung zur Untervermietung einiger Räume verweigert wurde, obwohl ein berechtigtes Intersse des Mieters bestand und kein berechtigtest Interesse gegen die Untervermietung geltend gemacht werden konnte. Da kamen ein paar Tausend Euro Schadenersatz zusammen, die das Paar für die entgangenen Einnahmen aus Untervermietung am Ende bekommen hat.
Na, ich weiß nicht. Wer sollte den Mieter denn warum dazu zwingen? Der Mieter könnte damit natürlich sicherstellen, dass er nicht jemanden einziehen lässt, nur um dann im Räumungsprozess zu erfahren, dass er das nicht gedurft hätte. Wenn Anspruch auf die Zustimmung bestanden hat, wird die Räumungsklage aber auf jeden Fall abgewiesen, selbst wenn der Mieter den Vermieter um die erforderliche Zustimmung nicht einmal gebeten hat.
Bist du sicher? Wie wird denn das rechtlich begründet? Zwischen dem Vermieter und dem nicht eingezogenen Partner bestehen doch keinerlei Rechtsbeziehungen. Nicht dem Partner, sondern dem Mieter schuldet der Vermieter die Erlaubnis. Eigentlich dürfte es doch nur auf seinen finanziellen Schaden ankommen.