Vermieter möchte Kaution nicht zurückzahlen

Hallo zusammen,

ich wohne seit über 3 Jahren in einer 2er-WG und haben vor 2 Wochen fristgerecht gekündigt. So weit alles klar.
Aber jetzt haben wir von unserem Vermieter einen Brief bekommen. Er schreibt, dass er die Kaution (1.900€) einbehält, weil wir die Parkettfußböden mit unseren Bürorollstühlen malträtiert hätten, Kisten im Stile einer Lagerhalle bis unter die Decke gestapelt hätten, die Badewanne zerkratzt und und und…
Damit ihr versteht: Das ist alles nicht wahr, der phantasiert.
Die Bude war von vornherein alt und etwas heruntergekommen. Wir haben aber leider keine Beweise, das das alles beim Einzug schon so war. Wir haben aber öfter mitbekommen, dass Leute beim Auszug Stress mit ihm bekommen haben.
Jetzt meine Frage: Wie können wir juristisch vorgehen, wenn wir uns keinen Anwalt leisten können (sind Studenten)? Im Mieterschutzbund sind wir auch nicht, und jetzt ist es zu spät für einen Beitritt.
Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten, viele Grüße

Hallo

Aber jetzt haben wir von unserem Vermieter einen Brief bekommen. Er schreibt, dass er die Kaution (1.900€) einbehält, weil wir die Parkettfußböden mit unseren Bürorollstühlen malträtiert hätten, Kisten im Stile einer Lagerhalle bis unter die Decke gestapelt hätten, die Badewanne zerkratzt und und
und…

Hat denn keine Übergabe und Abnahme stattgefunden?
Ansonsten ist es so, dass der Vermieter Mängel anmelden und so dem Mieter Gelegenheit geben kann, diese Mängel zu beseitigen. Er ist keineswegs dazu berechtigt, festgestellte Mängel direkt von sich aus zu beseitigen und einfach von der Kaution zu bezahlen. - Ansonsten müsste er natürlich nachweisen, dass er das Geld tatsächlich dafür ausgegeben hat, falls es jemanden gibt, der von ihm diesen Nachweis verlangt …

Wir haben aber leider keine Beweise, das das alles beim Einzug schon so war.

Habt ihr nie Besuch bekommen, die sich eventuell erinnern könnten, wie eure Wohnung aussah? Oder habt ihr euch mit den Besuchern aus der Anfangszeit so verkracht, dass ihr mit denen nicht mehr redet?

Jetzt meine Frage: Wie können wir juristisch vorgehen, wenn wir uns keinen Anwalt leisten können (sind Studenten)?

Auf jeden Fall nur schriftlich mit dem Vermieter verkehren, immer per Einwurf-Einschreiben. Und Zeugen zum Besichtigen mitbringen. Und einen Termin setzen, bis wann er die Kaution zurückzuzahlen hat (da müsst ihr aber nochmal rauskriegen, wie viel Zeit man dem Vermieter dafür geben muss; die Kautionsrückzahlung früher zu verlangen, würde nichts bringen.)

Schlimmstenfalls aber eben doch einen Anwalt beschäftigen. Er wird bestimmt keine 1900 Euro kosten, so dass es sich vermutlich lohnt. Außerdem müsste letzten Endes ja vielleicht der Vermieter diesen Anwalt bezahlen.

Viele Grüße

Hallo,

habt Ihr vielleicht Fotos von einer Einweihungsparty / Einzugsparty ?
Oder gar direkt vom einzug, als alles „fertig“ war ?
Wären ein gutes Beweismittel

Gruß
Jürgen

Solange keine Vorschäden im Übernahmeprotokoll festgehalten oder durch Mängelanzeige zeitnah nach Einzug dokumentiert vorgetragen wären, fallen Schäden bei Übergabe in eure Mietzeit :frowning:

Da hilft auch kein juristischer Beistand: Wenn man die angekündigt einbehaltene Kaution nachwesilicher Schäden und Mängel herausklagen möchte, muss man schon Beweis eines Forderungsanspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung erbringen oder mit kostenpflichtiger Klagabweisung rechnen :open_mouth:

G imager

Solange keine Vorschäden im Übernahmeprotokoll festgehalten
oder durch Mängelanzeige zeitnah nach Einzug dokumentiert
vorgetragen wären, fallen Schäden bei Übergabe in eure
Mietzeit :frowning:

Und das völlig unabhängig davon, ob sie bei Einzug da waren oder nicht? Wo steht das denn wohl?

Gruß

TET

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Genau diesen Beweis muss aber der Mieter führen, wenn die Schadensbehebungssumme von der kaution einbehalten wurde.

Das habe ich auch nie bestritten. Deine Behauptung war allerdings, dass die Schäden ohne Übernahmeprotokollvermerk in jedem Fall dem Mieter zuzurechnen seien. Das ist wohl eher Unsinn.