Liebe WWWler,
ein Ehepaar möchte eine Wohnung beziehen. In der Vergangenheit haben Sie immer beide den Mietvertrag unterzeichnet. Nun möchte der neue Vermieter aber nur einen Vertragspartner akzeptieren (nämlich den zurzeit alleinverdienenden Ehemann). Er sagt, er habe schlechte Erfahrungen mit mehreren Vertragspartnern gemacht, ohne das näher auszuführen.
Kann mir hier jemand erläutern, was er meinen könnte? Welche Nachteile können einem Vermieter entstehen, wenn zwei Mieter den Vertrag zeichnen? Und: Können der Ehefrau im Falle einer Trennung Nachteile entstehen oder ist die eheliche Wohnung nicht unabhängig vom Mietvertrag geschützt? Soweit ich weiß, kann der Ehemann die Ehefrau doch in so einem Fall nicht einfach vor die Tür setzen.
Vielen Dank und beste Grüße
Matt
Bei einer Kündigung müssen beide Vertragspartner unterschreiben. Bei einer Vermieterkündigung müssen beide Vertragspartner eine Kündigung bekommen. Das kann erhebliche Probleme bereiten.
Die Wohnung der Eheleute unterliegt einem Schutz. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__563.html
Im Falle der Trennung kann aber der Vertragspartner die Wohnung einfach ganz alleine kündigen.
vnA
Hallo,
es gibt auf beiden Seiten Vor-und Nachteile.
Mit zwei Vertragspartnern hat jeder die gesamtschuldnerische Pflicht, die Miete zu zahlen. Wird einer krank / arbeitslos, uebernimmt der andere (mit). Fuer den Vermieter eher ein Vorteil.
Kuendigt einer und zieht aus, gibt es Diskussionsbedarf bei der Kaution und den Renovierungskosten.
Andererseits hat jeder der als Mieter im Vetrag steht das Recht, dort zu wohnen, auch wenn einer auszieht.
Gruss Helmut