Vermieter nimmt Kautionsrückzahlungen nicht sehr ernst

Hallo Leute, ich würde mich sehr freuen um einen guten Ratschlag.

Angenommen jmd und seine Verlobte haben lange nach einer Wohnung gesucht und sind über einen Bekannten in dessen ex-Mietwohnung eingezogen.

Leider lief dort alles schief, inklusive Wasserschaden, eine Wand ist schon patschnass, und der Vermieter hat lediglich vor, zu isolieren und drüberzustreichen. Da jmd schweres Asthma hat, der Schimmel nur eine Frage der Zeit ist und die Vermieter seit dem Wasserschaden (für den das Paar nichts kann)auch nicht gerade freundlicher wurden, geschweige etwas für die 2 getan hat(sie dürften seit einem Monat nicht Duschen weil sie vermuten das es daher kommt, und sie geben aber nicht Gas einen Handwerker zu finden, sondern warten geschlagene ZWEI Wochen bevor sie mal einen anrufen) … lauter solche Späße. Der Wasserschaden sieht grauenhaft aus, die Handwerker sagen die Wand müsse raus, aber die Vermieter wolln einfach nur Geld sparen.

Worum es nun hauptsächlich geht: Aus dem Mietvertrag dürfen sie zwar raus wann wir wollen, (was so in 1-2 Monaten auch endlich klappen wird), jedoch hat das Paar mit dem Bekannten geredet und der hat jetzt nach knapp 6 Monaten noch nicht seine Kaution zurück. Das nehmen die scheinbar gar nicht so genau mit der Rückzahlung. Das Paar hatte schonmal so einen Vermieter und hat folgendes gemacht:
Es hat einfach die letzten zwei Monate nur noch soviel Miete bezahlt, das es genau die Kautionshöhe im Rückstand war. Also sagte das Paar zum Vermieter,er solle das verrechnen, was er schlussends auch tat.

Das Paar hat vor, das hier wieder so zu machen. Nicht weil es i-wem um Miete prellen will, sondern schlicht und einfach, weil es die Kaution dringend BRAUCHT um in die nächste Wohnung einzuziehen. Und es hat keinen Puffer, um 6 Monate lang knapp 1000 Euro zu kompensieren und die dem nächstem Vermieter auch noch auf den Tisch zu klatschen…

Was kann schlimmstenfalls passieren? Damals ging es gut, was spricht dagegen das es diesmal auch klappt? Was sollen die Vermieter grossartig machen können? Von anderen Bekannten hat das Paar schon gehört, dass die das selbst so schonmal gemacht haben.

Das Paar ist sich im übrigen auch relativ sicher, dass es schon lang eine Mietminderung hätte einleiten können…

Danke euch! LG Patrick

Was kann schlimmstenfalls passieren? Damals ging es gut, was
spricht dagegen das es diesmal auch klappt? Was sollen die
Vermieter grossartig machen können? Von anderen Bekannten hat
das Paar schon gehört, dass die das selbst so schonmal gemacht
haben.

die miete klageweise einfordern. die außerordentliche kündigung aussprechen und schadensersatz für den zeitraum verlangen, in dem kein neuer mieter gefunden wird (bzw. bis die ordentliche kündigungsfrist abläuft). …

Was kann schlimmstenfalls passieren? Damals ging es gut, was spricht dagegen das es diesmal auch klappt? Was sollen die Vermieter grossartig machen können? Von anderen Bekannten hat :das Paar schon gehört, dass die das selbst so schonmal gemacht haben.

die miete klageweise einfordern. die außerordentliche kündigung aussprechen und schadensersatz für den zeitraum verlangen, in dem kein neuer mieter gefunden wird (bzw. bis die ordentliche kündigungsfrist abläuft). …

… und dazu kommen natürlich die gesamten durch das vertragswidrige Verhalten des Mieters losgetretenen Verfahrenskosten (Anwalts-/Gerichtsgebühren)
Fie Schadensersatzansprüche des Vermieters entstehen auf gesetzlicher Grundlage wegen des Zahlungsverzugs aus der geschuldeten laufenden Mietzahlung - eine Verrechnung mit der Kaution vor deren eigentlicher Fälligkeit kann der Mieter nicht verlangen

Wenn jemand allen ernstes ein derartiges Kostenrisiko eingehen will - bitte.
Rechtens ist das jedenfalls genausowenig wie eine verzögerte Kautionsrückzahlung.
Allerdings ist es schon irgendwie Traumdenken, eine Kaution aus vorherigem Mietverhältnis gedanklich für ein zukünftiges Mietverhältnis zu verwenden, weil ein einklagbarer (Teil-)Rückzahlungsanspruch i.A. nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach Mietende+Rückgabe entsteht. Wenn (was i.A. der Fall ist) noch eine Betriebskostenabrechnung ansteht, dann hat der VM auch über die 6 Monate hinaus einen Sicherungsanspruch über einen angemessenen Teilbetrag.

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