Hallo an alle,
kann ein Vermieter die Reinigung des Gehwegs vor dem Gebäude, in dem seine eigene Wohnung liegt, mit in die Kehrwoche aufnehmen? Es handelt sich um zwei Gebäude, die Rücken an Rücken stehen, die Eingänge sind also in Parallelstraßen gelegen. Die Mieter in dem Gebäude, in dem der Vermieter NICHT wohnt, nutzen weder den Gehweg noch das Treppenhaus und zwar wirklich absolut niemals. Es gehört einfach und ganz offensichtlich nicht zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen, der Vermieter jedoch hat die Reinigung *seines* Gehweges in die Mietverträge aufgenommen.
Vielen Dank vorab!