kann ein Vermieter die Reinigung des Gehwegs vor dem Gebäude, in dem seine eigene Wohnung liegt, mit in die Kehrwoche aufnehmen? Es handelt sich um zwei Gebäude, die Rücken an Rücken stehen, die Eingänge sind also in Parallelstraßen gelegen. Die Mieter in dem Gebäude, in dem der Vermieter NICHT wohnt, nutzen weder den Gehweg noch das Treppenhaus und zwar wirklich absolut niemals. Es gehört einfach und ganz offensichtlich nicht zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen, der Vermieter jedoch hat die Reinigung *seines* Gehweges in die Mietverträge aufgenommen.
Man sollte sich im Mietverein einmal richtig kundig machen denn viele Klauseln sind nicht gültig auch wenn sie unterschrieben wurden .
viele Grüße noro
Hallo
Diesen Zusatz in den Mietverträgen kann man streichen denn er
ist unwirksam .
Grundsätzlich kann sehr wohl eine Dienstleistung des Mieters für den Vermieter in Verträgen wirksam vereinbart sein.
Rein spekulativ:
Stell dir eine gebrechlichen Vermieter vor, der eine günstige Miete vereinbart und dafür im Gegenzug die Reinigung seines Gehwegs einfordert.
(Wobei ich da steuerrrechtlche Probleme sähe, aber darum geht es ja nicht)