Vermieter nötigt zum auszug

und nochmals hallo zusammen,

hat schon einmal jemand gehört, daß ein vermieter dazu verpflichtet wurde sich am umzug seines mieters zu beteiligen ? es kann ja nicht angehen, daß ein vermieter zum beispiel zustände herstellt die es einem mieter unmöglich machen zu bleiben und dann der mieter alleine die kosten dafür tragen mußt. nehmen wir an der vermiter ist beleidigend, begeht rufmord, betritt wohnraum etc. ist er verantwortlich zu machen für die entstehenden kosten oder hat er einen freibrief, um seine mieter loszuwerden ?

danke
bernd

Hallo Bernd,

ich habe in Deiner Sache ein Problem. Du mailst, dass ein Anwalt eingeschaltet ist. ( Weiter unten ). Der wird für Dich sicher das Richtige tun. Eine Frage, bei der man alle Zusammenhänge nicht kennt, aber aus Teilen erfährt, dass ein Anwalt tätig ist, ist sehr schwierig zu beantworten, denn cih weiss wie oft jemand kommt und erklärt aber mir wurde „dies und das erklärt, warum machen sie etwas anderes“.

hat schon einmal jemand gehört, daß ein vermieter dazu
verpflichtet wurde sich am umzug seines mieters zu beteiligen
? es kann ja nicht angehen, daß ein vermieter zum beispiel
zustände herstellt die es einem mieter unmöglich machen zu
bleiben und dann der mieter alleine die kosten dafür tragen
mußt. nehmen wir an der vermiter ist beleidigend, begeht
rufmord, betritt wohnraum etc. ist er verantwortlich zu machen
für die entstehenden kosten oder hat er einen freibrief, um
seine mieter loszuwerden ?

Es gibt solche Fälle, aber die hängen mit fristlosen Kündigungen zusammen oder mit vorgetäuschtem Eigenbedarf.

Gruss Günter

und nochmals hall,

ich habe mehr als stark das gefühl, daß mein anwalt ganz und gar nicht das macht was sinnvoll wäre. kleines beispiel, er sagt, daß diese komplette mehrere monatelange sanierung der wohnung im hause eine gestattete renovierung sei die man nicht anmelden müsse. nachdem ich ihm belege, daß es doch anders ist, sagt er, daß WIR uns ja entschieden hätten es zu dulden. das stimmt z. b. nicht, da ich ja sonst nicht zum anwalt gegangen wäre. solcher beispiele gibt es vieler. anderes beispiel: wir machen auf sein anraten dutzende fotos ( erstmal egal warum ) und er nimmt darauf keinen bezug. er droht mit einer einstweiligen verfügung in einer sache ( unrechtmäßiges betreten des wohnraums ) macht aber davon keinen gebrauch als ich ihn darauf anspreche. ich erkläre ihm, daß der vermieter rufmord betreibt und allen möglichen leuten im haus lautstark erzählt, daß wir " dreckschweine " wären und " er uns schon aus der wohnung bringen würde ". nichts passiert. unsere kisten im keller wurden mittlerweile mit wasser übergossen, aber für meinen anwalt ist das noch lange nicht grund zur empörung. er meint mittlerweile z.b. daß die abgelehnte mieterhöhung aber doch aktzeptabel sei und das in dieser situation. vielleicht verstehe ich aber auch alles falsch und er ist richtig fit. aber außer 1 halbes jahr schreiben ist bisher nichts passiert. doch, eines noch, meine lebensgefährtin wurde auch noch bedroht. das heißt aber noch lange nicht, daß deshalb irgendwie seitens meines anwaltes etwas passiert. kann sein, daß der streitwert zu gering ist. wir hatten glück und zahlen nämlich wenig miete.

bin gespannt auf die antwort.

gruß

bernd

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Hallo,

in der Sache kann ich dir auch nicht mehr helfen, als Günther es könnte.
Nur soviel, wie es aussieht, ist dein Anwalt absolut unfähig, zumindest deiner Beschreibung nach.
Ich würde mir also schleunigst einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt suchen.

Gruß
roland

Hallo Bernd,

ich habe mehr als stark das gefühl, daß mein anwalt ganz und
gar nicht das macht was sinnvoll wäre. kleines beispiel, er
sagt, daß diese komplette mehrere monatelange sanierung der
wohnung im hause eine gestattete renovierung

mag ja sein, aber dies rechtfertigt von Deiner Seite eine Mietminderung auch notfalls auch Kostenerstattung für mehrfaches zusätzlichen Putzen.

sei die man nicht

anmelden müsse. nachdem ich ihm belege, daß es doch anders
ist, sagt er, daß WIR uns ja entschieden hätten es zu dulden.

Duldung besteht dann, wenn der Mieter die Handwerker in die eigene Wohnung lässt. Alles andere hat nichts - im Sinne der Rechtsprechung - mit Duldung zu tun.

das stimmt z. b. nicht, da ich ja sonst nicht zum anwalt
gegangen wäre. solcher beispiele gibt es vieler. anderes
beispiel: wir machen auf sein anraten dutzende fotos ( erstmal
egal warum ) und er nimmt darauf keinen bezug. er droht mit
einer einstweiligen verfügung in einer sache ( unrechtmäßiges
betreten des wohnraums ) macht aber davon keinen gebrauch als
ich ihn darauf anspreche.

Hier hätte man abmahnen müssen und dem Vermieter androhen müssen, dass im Wiederholungsfall er mit rechtlichen Massnahmen und sogar der fristlosen Kündigung zu rechnen hat.

ich erkläre ihm, daß der vermieter

rufmord betreibt und allen möglichen leuten im haus lautstark
erzählt, daß wir " dreckschweine " wären und " er uns schon
aus der wohnung bringen würde ". nichts passiert.

Hier kann ein Anwalt - wenn dafür Zeugen vorhanden sind - Unterlassung verlangen. Eine einstweilige Verfügung - wegen was eigentlich - hilft da nicht.

unsere

kisten im keller wurden mittlerweile mit wasser übergossen,

dies ist ein Schadensfall, notfalls sogar ist der Schaden polizeilich zu melden, wenn der Verdacht absichtlicher Beschädigung besteht.

aber für meinen anwalt ist das noch lange nicht grund zur
empörung. er meint mittlerweile z.b. daß die abgelehnte
mieterhöhung aber doch aktzeptabel sei und das in dieser
situation. vielleicht verstehe ich aber auch alles falsch und
er ist richtig fit. aber außer 1 halbes jahr schreiben ist
bisher nichts passiert. doch, eines noch, meine
lebensgefährtin wurde auch noch bedroht. das heißt aber noch
lange nicht, daß deshalb irgendwie seitens meines anwaltes
etwas passiert. kann sein, daß der streitwert zu gering ist.
wir hatten glück und zahlen nämlich wenig miete.

Das hat mit Glück nichts zu tun. Als Mieter hat man auch Rechte. Zudem ist das Persönlichkeitsrecht geschützt. Beleidigungen und Bedrohungen muss man nicht hinnehmen. Gegen solche Vorgänge hat ein Anwalt sich gegenüber der Gegenseite klar und deutlich zu äussern.

Gruss Günter