Hallo Bernd,
ich habe mehr als stark das gefühl, daß mein anwalt ganz und
gar nicht das macht was sinnvoll wäre. kleines beispiel, er
sagt, daß diese komplette mehrere monatelange sanierung der
wohnung im hause eine gestattete renovierung
mag ja sein, aber dies rechtfertigt von Deiner Seite eine Mietminderung auch notfalls auch Kostenerstattung für mehrfaches zusätzlichen Putzen.
sei die man nicht
anmelden müsse. nachdem ich ihm belege, daß es doch anders
ist, sagt er, daß WIR uns ja entschieden hätten es zu dulden.
Duldung besteht dann, wenn der Mieter die Handwerker in die eigene Wohnung lässt. Alles andere hat nichts - im Sinne der Rechtsprechung - mit Duldung zu tun.
das stimmt z. b. nicht, da ich ja sonst nicht zum anwalt
gegangen wäre. solcher beispiele gibt es vieler. anderes
beispiel: wir machen auf sein anraten dutzende fotos ( erstmal
egal warum ) und er nimmt darauf keinen bezug. er droht mit
einer einstweiligen verfügung in einer sache ( unrechtmäßiges
betreten des wohnraums ) macht aber davon keinen gebrauch als
ich ihn darauf anspreche.
Hier hätte man abmahnen müssen und dem Vermieter androhen müssen, dass im Wiederholungsfall er mit rechtlichen Massnahmen und sogar der fristlosen Kündigung zu rechnen hat.
ich erkläre ihm, daß der vermieter
rufmord betreibt und allen möglichen leuten im haus lautstark
erzählt, daß wir " dreckschweine " wären und " er uns schon
aus der wohnung bringen würde ". nichts passiert.
Hier kann ein Anwalt - wenn dafür Zeugen vorhanden sind - Unterlassung verlangen. Eine einstweilige Verfügung - wegen was eigentlich - hilft da nicht.
unsere
kisten im keller wurden mittlerweile mit wasser übergossen,
dies ist ein Schadensfall, notfalls sogar ist der Schaden polizeilich zu melden, wenn der Verdacht absichtlicher Beschädigung besteht.
aber für meinen anwalt ist das noch lange nicht grund zur
empörung. er meint mittlerweile z.b. daß die abgelehnte
mieterhöhung aber doch aktzeptabel sei und das in dieser
situation. vielleicht verstehe ich aber auch alles falsch und
er ist richtig fit. aber außer 1 halbes jahr schreiben ist
bisher nichts passiert. doch, eines noch, meine
lebensgefährtin wurde auch noch bedroht. das heißt aber noch
lange nicht, daß deshalb irgendwie seitens meines anwaltes
etwas passiert. kann sein, daß der streitwert zu gering ist.
wir hatten glück und zahlen nämlich wenig miete.
Das hat mit Glück nichts zu tun. Als Mieter hat man auch Rechte. Zudem ist das Persönlichkeitsrecht geschützt. Beleidigungen und Bedrohungen muss man nicht hinnehmen. Gegen solche Vorgänge hat ein Anwalt sich gegenüber der Gegenseite klar und deutlich zu äussern.
Gruss Günter