Meine Vermieter nutzen meine Wohnung in meiner Abwesenheit: mich traf fast der Schlag als ich nach dem Wochenende daheim in Bayern ausnahmsweise noch vor der Arbeit in meine Wohnung in Köln zurückkehrte: meine Wohnungstüre im 2. Stock stand einfach so offen (3-Familienhaus), meine Vermieterin (wohnt im 1. Stock) bügelte ihre gesamte Urlaubswäsche in meiner Wohnung und hatte, um besser arbeiten zu können, auch einen Teil meiner Sachen in beiden Zimmern weggeräumt und jeden möglichen Platz zum Abkühlen der Wäsche belegt. Wer hat Erfahrung was man da am besten macht ?
Hallo Rupert,
kommt natürlich drauf an, was Du erreichen willst. Letztlich hast Du ja das Problem, daß Du falls Du nicht umziehen willst, mit der Dame weiter unter einem Dach leben mußt.
Du kannst natürlich Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Ein akzeptables Verhältnis zu Deiner Vermieterin und Nachbarin wirst Du dann wohl nie mehr haben.
Wie stellt sie sich überhaupt zu dem Thema.
Ich würde, wenn Euer nachbarschaftliches Verhältnis sonst gut ist, und Du weiter in der Wohnung bleiben willst, der Dame klar machen, daß das eine strafbare Handlund war, und versuchen mich mit Ihr daruaf zu einigen, daß Du auf Ihre Kosten das Wohnungschloß wechseln lässt (von einem Schlosser Deines Vertrauens, um sicher zu gehen, daß die Vermieterin keinen Schlüssel hat).
Wenn das nachbarschaftliche Verhältnis eh’ schon scjlecht ist und die Dame sich uneinsichtig zeigt: Strafanzeige + neue Wohnung suchen.
Gruß
Werner
Ich glaub’s ja wohl nicht!!
Vermieter nutzt Deine Wohnung während Deiner Abwesenheit…*kopfschüttel*
Auch ich rate Dir, Deine Vermieterin einmal „höflich“ darauf anzusprechen, mit der Bitte, daß sie Rücksicht auf Deine Intimsphäre nehmen möchte.
Dennoch solltest Du das Schloß wechseln lassen, sollte sie Dich daraufhin ansprechen, brauchst Du sie nur zu fragen, was sie denn während Deiner Abwesenheit in Deiner Wohnung möchte?
Tip: Du mußt einen 2ten Schlüssen irgendwo hinterlegen, für den Notall: beim Freund?!
Für die Nummer müßte man der Vermieterin …
Zufällig hier „vorbeigekommen“. Die Frage gehört eigentlich ins Forum „Recht“.
Ich hätte empfohlen:
- Vermieterin auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen; Unterlassungsanspruch evtl. durch Einstweilige Verfügung vorläufig sichern.
- Die in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Miete schriftlich zurückfordern und diesen Rückzahlungsanspruch mit der laufenden Miete aufrechnen.
Im Vertrauen gesagt: Wer als Vermieter solche Nummern dreht, ist eigentlich reif für die Klapsmühle.
Django