Vermieter oder Mieter in der Pflicht

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am Hauseingang hängen.

Guten Tag,

wem gehört der Briefkasten?
Wenn es dem Hausbesiter gehört haftet wohl auch der Eigentümer, Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte.

Mfg Febud#

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

Grundsätzlich sind Vandalismusschäden in der Gebäudeversicherung nicht mitversichert! Bei einigen Versicherern besteht aber die Möglichkeit, diesen Versicherungsschutz gesondert zur Gebäudeversicherung zu vereinbaren.

Bei einer Hausratversicherung, der alte Bedingungen zu Grunde liegen, sind Vandalismusschäden nur in Verbindung mit einem Einbruchdiebstahl mitversichert. Deshalb empfiehlt es sich, auf neue Bedingungen umzustellen.

Vermutlich wird keine Versicherung zahlen.

MFG

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

Nicht ganz mein Fachgebiet, und es ist unklar wofür da „gehaftet“ werden soll, (und ob eine Versicherung etwas zahlen soll) also mit aller Vorsicht:

Reparieren muss sie der Vermieter (weil der vertragsgemässe Zustand der Wohnung seine Sache ist), so lange dem Mieter kein Verschulden vorgeworfen werden kann. (z.B. weil er immer dem Wohnungsschlüssel oder Geld dort depomiert). Die jeweiligen Versicherungen müssten m.E. dafür einstehen.

Den Inhalt ersetzen muss der Vermieter vermutlich nicht, denn ihn trifft dort in der Regel kein Verschulden.

Die Hausratversicherung des Mieters könnte je nach Vertrag leistungspflichtig sein. Auch dabei wird wieder der Grad des Verschuldens geprüft. (Wenn der Schmuck der Oma darin war, wird sie das für grob fahrlässig halten).

Gruss

jus18

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

hallo kilimanscharo,

die hausratversicherung im rahnmen einbruch diebstahl.

gruß orovivo

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

So, wie ich das sehe, der, der für den Briefkasten die Gefahr trägt.

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

So ganz verstehe ich die Frage nach der Haftung nicht. Ich finde es ist ein Thema der Eigentümerschaft. Wenn der Vermieter ihn angeschafft und jetzt kaputt ist sollte er auch einen neuen anschaffen und nicht die kosten evtl. auf den mieter abwälzen. Es sei den der mieter hat den briefkasten wg. verlorenem schlüssel aufgebrochen…

wenn der vermieter sich querstellt und im mietvertrag nichts geregelt ist würde ich selbst einen kaufen und später beim auszug mitnehmen. warum: ich bin gesetzl. verpflichtet eine briefkasten vorzuhalten damit mir behördlich schreiben zugestellt werden können.

hoffe das hilft weiter.

Tut mir leid, das ist eine juristische Frage!

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

Sofern der Täter nicht ermittelt werden kann ist m.E. der Vermieter verpflichtet, sich um die Reparatur bzw. Neuanschaffung zu kümmern.

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.

Tut mir leid, das ist eine juristische Frage!
Mein Meinung nach, der Besitzer, also der Mieter.

Wer haftet für aufgebrochene Briefkästen, die außen am
Hauseingang hängen.