Anonym
7. September 2010 um 15:17
1
Hallo,
Wenn eine Familie ein Anliegen hat an den Vermieter und der Vermieter hat einen Verwalter,an wen muss sich die Familie wenden?
Wenn die Verhältnisse unklar sind, wie in diesem Fall, weil einige Mietparteien nichts von einem Verwalter wissen.?
Vielen Dank im voraus für Eure Aantworten!
smalbop
7. September 2010 um 15:32
2
Hallo
Bei Unklarheiten bezüglich des richtigen Ansprechpartners: Stets an den Vertragpartner wenden! In wessen Namen wurde der einzelne Mietvertrag abgeschlossen? (Die anderen Mietverträge sind egal!)
Gruß
smalbop
Anonym
7. September 2010 um 15:54
3
Im Mietvertrag steht genau
Name des Vermieters: …
und dann
vetreten durch: …
Ist das dann nur dafür gedacht, dass der vertreter den Mietvertrag aaufsetzen darf oder heißt das was anderes?
smalbop
7. September 2010 um 16:23
4
Hallo,
das bezieht sich dann erst mal nur auf die Vollmacht, den Mietvertrag abzuschließen und auf nichts danach. Also: Vermieter = Ansprechpartner
Gruß
smalbop