Vermieter oder Verwalter?

Hallo,

Wenn eine Familie ein Anliegen hat an den Vermieter und der Vermieter hat einen Verwalter,an wen muss sich die Familie wenden?

Wenn die Verhältnisse unklar sind, wie in diesem Fall, weil einige Mietparteien nichts von einem Verwalter wissen.?

Vielen Dank im voraus für Eure Aantworten!

Hallo

Bei Unklarheiten bezüglich des richtigen Ansprechpartners: Stets an den Vertragpartner wenden! In wessen Namen wurde der einzelne Mietvertrag abgeschlossen? (Die anderen Mietverträge sind egal!)

Gruß
smalbop

Im Mietvertrag steht genau

Name des Vermieters: …
und dann
vetreten durch: …

Ist das dann nur dafür gedacht, dass der vertreter den Mietvertrag aaufsetzen darf oder heißt das was anderes?

Hallo,

das bezieht sich dann erst mal nur auf die Vollmacht, den Mietvertrag abzuschließen und auf nichts danach. Also: Vermieter = Ansprechpartner

Gruß
smalbop