Angenommen ein Mieter hat keinen Briefkasten. Der Vermieter öffnet nun desöfteren die Post des Mieters. Währe dies ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags?
Gruß
Sascha
Angenommen ein Mieter hat keinen Briefkasten. Der Vermieter öffnet nun desöfteren die Post des Mieters. Währe dies ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags?
Gruß
Sascha
Angenommen ein Mieter hat keinen Briefkasten. Der Vermieter
öffnet nun desöfteren die Post des Mieters. Währe dies ein
Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags?
Das ist mindestens ein Grund zur Anzeige bei der Polizei!
Angenommen ein Mieter hat keinen Briefkasten. Der Vermieter
öffnet nun desöfteren die Post des Mieters. Währe dies ein
Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags?Das ist mindestens ein Grund zur Anzeige bei der Polizei!
Aber wie ist es dann um die Beweislage gestellt? Es kann ja nicht bewiesen werden daß er die Post geöffnet hat?
Das mit den Beweisen ist Aufgabe der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
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Und du meinst, das wäre bei einer fristlosen Kündigung kein Thema gewesen?
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Ich danke dir mal für diese Auskunft!
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Ulf ich versteh deine Antwort nicht. Erklär doch bitte wie du das meinst.
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Fingerabdrücke
…er hat sich wohl kaum die Mühe gemacht, Handschuhe anzuziehen.
mfg
vume5
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Vermutlich wird der VM aber sagen,
dass das unabsichtlich war (da zusammen mit seiner Post).
Kein Vorsatz, keine Straftat (Es gibt einige Ausnahmen zu dieser Regel).
Hast du dich beim VM denn schon beschwert
und ihm gesagt, er soll besser aufpassen?
Wenn nämlich der Verdacht besteht,
dass das bloss ein Vorwand ist um schnell aus dem Mietvertrag auszusteigen
sieht’s eher schlecht aus.
mfg
vume5
dass das unabsichtlich war (da zusammen mit seiner Post).
Kein Vorsatz, keine Straftat (Es gibt einige Ausnahmen zu
dieser Regel).
Hast du dich beim VM denn schon beschwert
und ihm gesagt, er soll besser aufpassen?
Wenn nämlich der Verdacht besteht,
dass das bloss ein Vorwand ist um schnell aus dem Mietvertrag
auszusteigen
sieht’s eher schlecht aus.
Moin,
Polizei und Staatsanwaltschaft haben sicherlich den einen oder anderen Vorschlag wie man so etwas nachweisen kann.
mfG
Hi
Naja, wenn Mieter fristlos kündigen will, muss er auch beweisen, dass ein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt. Und das soll ja wohl das Öffnen der Post sein. Und das muss natürlich erstmal bewiesen werden.
Gruß,
-Efchen
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Angenommen ein Mieter hat keinen Briefkasten. Der Vermieter
öffnet nun desöfteren die Post des Mieters. Währe dies ein
Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags?
Hallo!
Grundsätzlich würde ich beim ersten Mal den VM auffordern dies zu unterlassen. Sollte es dennoch wieder vorkommen, würde ich den VM auffordern mir einen eigenen Briefkasten anzubringen, oder mir die Erlaubnis zu erteilen, einen eigenen anzubringen. Dies darf er m.E. nach nicht verweigern! Damit wäre das Problem eigentlich gelöst. Ob die Beweislage für eine fristl. Kündigung reicht, weiss ich nicht.
Andreas
Hallo,
einen eigenen Briefkasten anbringen (wie bereits von Andreas M. vorgeschlagen) ist Dein Recht!
Aber du kannst auch bei der Postfiliale ein Postfach mieten, kostet einmalige Gebühr zwischen ca. 15 und 20 Euro (je nach Größe usw.), monatlich zahlst Du dann nichts mehr. Einfach deine Post aus deinem Schliessfach abholen, dann bist Dir dir sicher.
Grüße
Jasmin
Hallo,
nicht deine Problem, denn die Ermittlungsarbeit obliegt der Staatsanwaltschaft.
Gruß
S.J.
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Hallo,
nicht dein Problem, denn die Ermittlungsarbeit obliegt der Staatsanwaltschaft.
Gruß
S.J.
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