mein vermieter räumt wärend eines kuraufendhalts ohne mein wissen möbel aus meiner wohnung ersetzt sie durch neue und renoviert . ausserdem schmeisst er sachen weg die mein eigentum sind. droht mir jetzt er hätte mir sonst kündigen mussen. was kann ich unternehmen. bin noch 1 woche in kur.
Strafanzeige stellen wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl.
An deiner Stelle würde ich mich sofort an einen Mieterschutzbund wenden- oder auch an die Rechtsabteilung in einer Verbraucherzentrale! Das geht gar nicht, dass dein Vermieter deine Wohnung betritt! Du kannst ihn sogar aneigen! Erkundige dich vorher, welche Schritte am besten sind!!!
Da hilft wohl nur ein Anwalt, wenn ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter telefonisch nicht möglich ist.
Sie sollten baldigst einen Rechtsanwalt oder den Mieterverein aufsuchen.
MfG Roland Ritt
Hallo,
der Vermieter hat in Deiner Wohung nichts zu suchen, könnte Hausfriedensbruch sein, besonders wenn Du abwesend bist / warst. Ich könnte mir vorstellen, dass es im Notfall (z.b. Rohrbruch o.ä. was anderes ist)
Renovieren ohne Deine Zustimmung / Dein beisein geht gar nicht
Deine Sachen einfach so wegwerfen … könnte Dienstahl sein, Sachbeschädigung
Kündigen könnte er Dir überhaupt nicht, mit welcher Begründung ?
Sind alle Sachen in der Wohnung Dein Eigentum oder hast Du eine möblierte wohnung gemietet?
Hallo
Warum hätte er denn sonst kündigen müssen?
Könnte es da irgendwelche berechtigenden Gründe geben? (z.B. Mietrückstand)
Sie es seine oder deine Möbel, die er aus deiner Wohnung räumt?
Aus welchem Gründe könnte er denn die Möbel durch neue ersetzen und renovieren? Das klingt alles sehr surreal …
Und irgendwie scheinst Du ja schon davon zu wissen …
Wenn Du nicht entscheidendes verschwiegen hast, dann gilt das bereits Gesagte
- Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl
- baldigst einen Rechtsanwalt oder den Mieterverein aufsuchen
daneben gäbe es noch - sofort durch eine Vertrauensperson Schloss zur Wohnung austauschen lassen (falls zu vermuten ist, dass der Vermieter noch einen Schlüssel zur Wohnung hat), dabei darauf achten, dass diese Vertrauensperson auch eine schriftliche Vollmacht des Mieters vorweisen kann
Grüsse Rudi
FAQ:1129
owt
Hallo,
mir geht es ganz genauso. Das ist mal wieder so eine klassische Frage bei der man an das erste Semester und einen der ersten lateinischen Rechtssätze denkt, die einem da an den Kopf geworfen werden: audiatur et altera pars, und mich deucht hier auch ganz massiv, dass da dann Dinge raus kommen könnten wie z.B. eine akute Bauwerksgefährdung durch verschimmelte/vergammelte/feuchte Möbel, Ungeziefer, … die einen wohlmeinenden Vermieter aus durchaus berechtigtem Interesse bewogen haben könnten, angesichts Gefahr in Verzug in die Wohnung des Mieters zu gehen, und da die Dinge zu entsorgen, von denen die Gefahr ausging.
Das kann man natürlich alles als Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, … ansehen wollen. Sollte der Vermieter allerdings tatsächlich Belege für eine Konstellation wie diese vorlegen können, geht das für ihn alles vollkommen harmlos aus. Es könnte allerdings in der Folge solcher Strafanzeigen dazu kommen, dass der Vermieter künftig nicht mehr so wohlmeinend ist, und dann doch lieber in entsprechenden Situationen kündigt, als sich noch mal entsprechendes antun zu müssen.
Gruß vom Wiz
Hallo,
wenn es sich so zugetragen hat, dann sollten Sie in jedem Fall den Mieterverein einschalten.
Ich kenne zwar Ihr Verhältnis nicht zum Vermieter, aber ich würde auch mit ihm darüber Reden.
MfG
Hans H.T.