Vermieter reagiert nicht auf Frage d. Hundehaltung

Hallo zusammen,

wenn in einem „normalen“ privaten Mietvertrag die Hunde- und Katzenhaltung vom VM erlaubt oder verboten werden kann -
würde der nette Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten, der den Wunsch nach einem Haustier jenseits des Zierfisches verspürt, ja einen Brief mit entsprechender Bitte/Frage an den VM schreiben. Und abwarten, was passiert.

Was macht der geduldige Mieter denn, wenn der VM garnicht reagiert? Gibt es eine Frist, innerhalb der VM antworten sollte?
Kann der freundliche Mieter in einem 2. freundlichen Brief eine Frist setzen? FAlls ja, welche Frist (2 Wochen)?
Bei Nichtbeantwortung dieser 2 Briefe seitens des VM`s - kann der tierliebe Mieter ein stillschweigendes Einverständnis voraussetzen und dann einem Tier, sagen wir mal einem kleinen/mittleren Hund ein gutes Zuhause geben?

Wer hat hier Erfahrungen gemacht und wer-weiß-was?

Danke an alle, die lesen und antworten,

Grüße,
Junkersfrau

Hallo,

der Höflichkeit halber würde ich bei dem Vermieter anrufen
und nachfragen.

Grüße,

Hi,

ich gehe hier mal von einer theoritiischen Frage aus:

wenn in einem „normalen“ privaten Mietvertrag die Hunde- und
Katzenhaltung vom VM erlaubt oder verboten werden kann -
würde der nette Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten, der
den Wunsch nach einem Haustier jenseits des Zierfisches
verspürt, ja einen Brief mit entsprechender Bitte/Frage an den
VM schreiben. Und abwarten, was passiert.

Was macht der geduldige Mieter denn, wenn der VM garnicht
reagiert? Gibt es eine Frist, innerhalb der VM antworten
sollte?

Vieleicht gibt es Gründe dafür, Urlaub, Krankheit etc.

Kann der freundliche Mieter in einem 2. freundlichen Brief
eine Frist setzen? FAlls ja, welche Frist (2 Wochen)?
Bei Nichtbeantwortung dieser 2 Briefe seitens des VM`s - kann
der tierliebe Mieter ein stillschweigendes Einverständnis
voraussetzen und dann einem Tier, sagen wir mal einem
kleinen/mittleren Hund ein gutes Zuhause geben?

Eher nein, wenn ausdrücklich eine Erlaubnis vorliegen muss.
Es kann ja sein, dass der VM weis warum er dort keine Hunde einziehen lassen wollte (vielleicht schlechte Erfahrungen). Warum sollte er sich nun anders besinnen, zumal der Mieter vor hat vollendete Tatsachen zu schaffen?

Wer hat hier Erfahrungen gemacht und wer-weiß-was?

Mit Hunden schon, der eigene war es nie, immer ein anderer Hund.

mfb MC

Hallo und danke für deine Antwort, McLeo

So ähnlich dachte ich es mir auch…
aber der Mieter würde nicht auf „Biegen und Brechen“ vollendete Tatsachen schaffen, so prozeßfreudig und umzugswillig ist er/sie nicht.
Es gibt allerdings einige Gerichtsurteile die dem VM zwar eigenes Ermessen bei der Entscheidung zugestehen, bei Ablehnung aber nur „gewichtige Gründe“ gelten lassen. Z.B. konkrete Gefährdung von Mitmietern (im konstruierten Fall nicht vorhanden, da Einfamilienhaus), konkrete Gefährung des Wohneigentums und/oder Belästigung des Vermieters selbst (ausgeschlossen, im konstruierten Fall wohnt VM einige KM entfernt).
Nur mal schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit mit anderen Mietern reichen da offensichtich nicht aus.
Liebe Grüße,
Junkersfrau

Hallo,

der Höflichkeit halber würde ich bei dem Vermieter anrufen
und nachfragen.

Nun, in diesem angenommen Fall wird der Mieter wohl noch etwas abwarten und dann einen weiteren Brief schreiben. Manchmal ist ein Telefonat gut, man hat einen persönlicheren Kontakt und kann „über alles“ spechen.
Aber manchmal platzt ein Telefonanruf auch in eine ungünstige Situation, und der Anrufer hat einfach schlechte Karten mit seinem Anliegen, weil falscher Zeitpunkt.
Danke für deine Antwort,
liebe Grüße,
Junkersfrau

Hallo Junkersfrau,

wenn in einem „normalen“ privaten Mietvertrag die Hunde- und
Katzenhaltung vom VM erlaubt oder verboten werden kann -

Was würde denn in diesem „normalen“ Mietvertrag über die Hundehaltung drinstehen?

Grüße von
Tinchen

Was würde denn in diesem „normalen“ Mietvertrag über die
Hundehaltung drinstehen?

… da würde z.B. stehen, dass die Kleintierhaltung (Zierfische, Hamster und Co) erlaubt ist, aber die Hunde- bzw. Katzenhaltung der Zustimmung des VM bedarf.
Diese Formulierung ist üblich in vielen Mietverträgen und nicht anzufechten.
In diesem angenommen Fall:
will der Mieter ja auch keinen Ärger und dem VM keinen Streß machen. Es ist nur so, dass er auf das erste Schreiben nicht antwortet (Urlaub ist ausgeschlossen, Krankheit evtl. möglich, dann würde allerdings die erwachsene Tochter, die den Mietvertrag auch unterschrieben hat, zuständig sein) und der Mieter wissen wollte, ob es eine Frist gibt. Eine Frist, innerhalb der Mieter eine Antwort erwarten darf, oder eine Frist, die ggf. in einem 2. Schreiben gesetzt wird.
Es geht nicht um die Formulierung im Mietvertrag, das ist eindeutig.

Liebe Grüße,
Junkersfrau