Vermieter reagiert nicht auf Mängelanzeige

Folgender Fall: der Duschabfluss einer Mietwohnung ist verstopft und lässt sich mit den üblichen Hausmittelchen (Pömpel) nicht frei machen. Der Vermieter ist telefonisch nicht erreichbar weshalb der Mieter eine schriftliche Mängelanzeige mit einer zweiwöchigen Frist unter Angabe eines Datums zur Mängelbeseitigung in den Briefkasten des Vermieters einwirft. Der Vermieter meldet sich innerhalb der Frist nicht. Der Mieter ist in dieser Zeit gezwungen, zum Duschen jedesmal ins Schwimmbad zu gehen, was mit Kosten und vor allem Zeitaufwand verbunden ist, nicht zu vernachlässigen die damit verbundenen Unbequemlichkeiten.

Wie sollte der Mieter weiter vorgehen? Muss er eine Mahnung mit einer neuen Frist setzen, bevor er selbst einen Handwerker beauftragen darf? Welche Frist wäre dabei zulässig, denn der Mieter hat eigentlich keine Geduld mehr dafür.

Zudem enthält der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, Kostenbetrag 100 Euro. Ist dieser Betrag zulässig?

Zudem enthält der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel,
Kostenbetrag 100 Euro. Ist dieser Betrag zulässig?

Moin,
ungeachtet der Kleinreparaturklausel muss sich der Mieter im Zweifelsfall auch die Frage gefallen lassen, ob er durch unsachgemäße Nutzung die Verstopfung selbst verursacht hat. Dann wäre er nämlich Schadensersatzpflichtig, ungeachtet der Höhe des entstandenen Schadens.

mfG
Hi

ungeachtet der Kleinreparaturklausel muss sich der Mieter im
Zweifelsfall auch die Frage gefallen lassen, ob er durch
unsachgemäße Nutzung die Verstopfung selbst verursacht hat.
Dann wäre er nämlich Schadensersatzpflichtig, ungeachtet der
Höhe des entstandenen Schadens.

Danke für die schnelle Antwort. Der Mieter hat immer eine Haarsieb und die Dusche nur als solche benutzt (also nicht als „Hundewaschanlage“ oder sowas :wink:

Die Kleinreparaturklausel beginnt ohnehin mit „Verschuldungsunabhängig …“.

Meine Fragen wurden aber nicht beantwortet.