Liebe Experten,
angenommen, ein Vermieter rechnet (seit 2005) einfach nicht die NK ab.
Der Mieter mahnt diese mehrfach an und stellt dann irgendwann (und nach vorheriger Ankündigung) die Vorauszahlung der lfd. BK- und HK-Vorauszahlungen ein um Druck auszuüben.
Der Mieter geht davon aus, dass für den Zeitraum seit 2005 sowohl bei den HK als auch bei den NK (auf Grund hoher Vorauszahlungen) GUTHABEN zu Gunsten des Mieters bestehen.
Frage: Wann „verjähren“ die Ansprüche des Mieters? Welche Fristen müssen beachtet werden?
Also wann müsste der Mieter aus dieser passiven Haltung in eine aktive (ggf. Anwalt/Klage) wechseln, um die Ansprüche nicht zu verlieren?
Merci!
Andreas
Hi
Beispiel für das Jahr 2005. Dann ist der Stichtag, so viel ich weiß und sich nichts geändert hat, der 31.12.06
Gruß Nino
Hi Nino,
Du meinst sicherlich, dass der Vermieter innerhalb eines Jahres abgerechnet haben muss, ansonsten sind Nachforderungen an den Mieter dann nicht mehr möglich (§ 556 BGB).
Das meine ich aber nicht: Der Mieter hat ja Forderungen (hohe Vorauszahlungen) an den Vermieter, nur der rechnet einfach nicht ab, sondern sitzt auf den Vorauszahlungen und freut sich.
In dem genannten Fall würde der Mieter ja von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Deshalb kommt er aber ja aber immer noch nicht an „sein Geld“. Rechnet der Vermieter dann ab, müsste der Mieter (nach meinem Verständnis) die einbehaltenen Vorauszahlungen an den Vermieter auszahlen. Doch was ist, wenn der Vermieter die BK für 2005 erst 2050 abrechnet, dann sind doch auch die Ansprüche des Mieters an den Vermieter verjährt, oder?
Also: Wann verjähren die Forderungen (aus der BK-Abrechnung) des Mieters an den Vermieter?
Merci!
Hallo Andreas,
die Ansprüche für den Vermieter gegen den Mieter verjähren nach einem Jahr nach der Abrechnungsperiode und die Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verjähren nach drei Jahren nach der Abrechnungsperiode.
Gruß
Pat
(IANAL)
Hallo Pat,
herzlichen Dank. Für die Abrechnungsperiode 1.10.05 bis 30.09.06 würden die Ansprüche des Mieters am 30.09.09 verjähren?
Herzlichen Dank!
Andreas