Vermieter recht- Zahlungsverzug?!

Hallo,
ich hätte eine Frage und würde euch bitten, der was zu dem Thema weiß, dass er mir sie beantworten kann.
Es handelt sich um folgendes Problem:
Einem Freund hat der Vermieter die Wohnung gekündigt und hat sie mit dem Gerichtsvollzieher ausgeräumt weil er in Zahlungsverzug kam. Mittlerweile hat mein Freund wieder eine Wohnung und möchte seine Sachen wieder abholen, hat den Großteil der Forderung bezahlt nur der Vermieter will jetzt die Sachen nicht rausrücken, er wolle erst nochmal mit seinem Anwalt telefonieren.
Darf er das?
Wäre über jede Antwort froh, Danke.
mfg

Hallo,
bei dieser Frage kann ich mich nicht weiot aus dem Fenster lehnen, dass ist eine rechtliche Frage, die am besten und zuverlässigsten ein Anwalt beanworten kann.
Ich Laie würde nach allem was ich weiß sagen NEIN, darf er nicht. Aber selbst wenn der Vermieter die Sachen nicht zurückhalten darf, brauchst du ja eine sichere begründete Handhabe um dagegen vorzugehen, also wieder: Anwalt fragen …
Gruß Jane

Hi,

wahrscheinlich kommt es darauf an, ob er sein Vermieterpfandrecht rechtsgültig geltend gemacht hat. Wenn ja, dann wird er die Sachen wahrscheinlich erst herausgeben, wenn der Freund a l l e Forderungen beglichen hat.

M.E. geht das, aber ich bin kein Anwalt.

Gruß
Nita