Hallo,
ich habe mal ne frage an die experten.
Habe ein Ver.-Rechtsschutz Versicherung.
Die RS Versucherung zahlt in Deinem Fall deinen Rechtsanwalt, Gfls. Den gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachterkosten (wenn der Gutachten im Gerichtsverfahren angeordnet wurde), Zeugen, Vollstreckungsversuche.
Rechtsschutz? Muss ich Anwalt nehmen und 500 Euro SB pro
Prozess an den anwalt zahlen?
Das hängt davon ab, welche SB Du vereinbart hast. 500€ SB erscheint mir sehr hoch, ist aber möglich.
Je nach Bedingungsgeneration wird die SB pro Rechtsschutzfall fällig (z.B. Verkehrsunfall mit Schadensersatzforderung und Strafverfahren. Ein auslösendes Ereignis, einmal DB Abzug) oder je Leistungsart (selbes Beispiel, weil einmal SchadensersatzRS und einmal StrafRS)
Was muss ich zahlen wenn ich keinen anwalt nehme und eine
klage /Mahnverfahren/Räumungsklage durchziehe? Muss ich da
auch bis 500 Euro selbst zahlen und den rest den RS
Versicherung mitteilen?
Die Kosten in einem Rechtsstreit richten sich nach dem Streitwert (z.B. Höhe der ausstehenden Miete). Grads übernimmt der RS die Rechtsverfolgungskosten. Welche Kosten übernommen werden, siehe oben…
Viel Erfolg
Alex