Vermieter-Rechtsschutzversicherung

Hallo,
ich habe mal ne frage an die experten.

Habe ein Ver.-Rechtsschutz Versicherung. Was Zahlt Rechtsschutz? Muss ich Anwalt nehmen und 500 Euro SB pro Prozess an den anwalt zahlen?

Was muss ich zahlen wenn ich keinen anwalt nehme und eine klage /Mahnverfahren/Räumungsklage durchziehe? Muss ich da auch bis 500 Euro selbst zahlen und den rest den RS Versicherung mitteilen?

Hallo,
ich habe mal ne frage an die experten.

Habe ein Ver.-Rechtsschutz Versicherung.

Die RS Versucherung zahlt in Deinem Fall deinen Rechtsanwalt, Gfls. Den gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten, Gutachterkosten (wenn der Gutachten im Gerichtsverfahren angeordnet wurde), Zeugen, Vollstreckungsversuche.

Rechtsschutz? Muss ich Anwalt nehmen und 500 Euro SB pro
Prozess an den anwalt zahlen?

Das hängt davon ab, welche SB Du vereinbart hast. 500€ SB erscheint mir sehr hoch, ist aber möglich.
Je nach Bedingungsgeneration wird die SB pro Rechtsschutzfall fällig (z.B. Verkehrsunfall mit Schadensersatzforderung und Strafverfahren. Ein auslösendes Ereignis, einmal DB Abzug) oder je Leistungsart (selbes Beispiel, weil einmal SchadensersatzRS und einmal StrafRS)

Was muss ich zahlen wenn ich keinen anwalt nehme und eine
klage /Mahnverfahren/Räumungsklage durchziehe? Muss ich da
auch bis 500 Euro selbst zahlen und den rest den RS
Versicherung mitteilen?

Die Kosten in einem Rechtsstreit richten sich nach dem Streitwert (z.B. Höhe der ausstehenden Miete). Grads übernimmt der RS die Rechtsverfolgungskosten. Welche Kosten übernommen werden, siehe oben…

Viel Erfolg
Alex

Das kann ich grundsätzlich nicht beanworten, da ich die Rechtschutzversicherung ja nicht kenne.
Wenn Sie einen Selbstbehalt hat, muss man den auf jeden Fall zahlen, es sei denn man gewinnt.
Diese Fragen sollte man der Versicherung stellen.
Es lohnt sich meist, die Versicherung VOR der Konsultierung eines Anwalts zu kontaktieren. die meisten zahlen bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht.
Zur zweiten Frage: Prozesskosten sind davon abh., was der Prozesswert ist.
Zweiter Teil der Frage: Die Versicherung fragen.
lg

Hallo,

tut mir leid, aber hier kann ich keine Antwort geben. Kann man denn eine Räumungsklage ohne Anwalt durchziehen?

MfG P. Kunze

Hallo,
eine Selbstbeteiligung von 500,00 € beim Vermieter-RS ist nicht empfehlenswert. Für den Beitrag ist die Jahresmiete Berechnungsgrundlage. Wenn ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel alle Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Geben Sie eine Schadensmeldung an Ihre Versicherung ohne weiteren Kommentar und verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt der sich dann um die Deckungszusage zu bemühen hat. Sprechen Sie mit der Versicherung nicht über Einzelheiten des Falles, denn Ihr Anwalt sollte Ihnen zunächst etwas zu den Erfolgsaussichten einer Klage sagen. Die anwaltliche Beratung zahlt die RS-Versicherung meistens ohne Einforderung der Selbstbeteiligung.
Viele Grüße,
Walter Metzig

ich werde der Versicherung ja den schaden melden.

wie ist es wenn ich kein anwalt nehme, muss ich die SB auch zahlen, oder ist es egal ob ich anwalt nehme oder nicht? Die 500 euro müssen irgendwie bezahlt werden.

ok danke, ich habe jetzt eine Mahnverfahren eingereicht , der wurde von den Gegnern widersprochen. gleichzeitig haben die einen Klage eingereicht. Die wollen Kaution zurück haben. und ich will nach Kautionsabrechnung noch 2MM rückstand.

Die Mieterin hat normal gekündigt und ist nach 1 monat ausgezogen. (3 Monate Kündigungsfrist nicht eingehalten)

Da ich im Recht bin habe ich Keinen anwalt, und habe ca. 200 Euro an Gericht bezahlt. (Kann ich das Geld vom RS verlangen oder muss ich bis 500 euro noch tragen)

Oder soll ich einen anwalt nehmen und den auch bezahlen das ich die SB 500 Euro erreiche?

Das kann man ohne den Sachverhalt und deinen Versicherungsvertrag genauer zu kennen. Ruf am besten bei Deiner RSV an (idR gibt es dort kostenfreie Servicenummern) und informiere dich dort. Die kennen Deinen Versicherungsumfang und können evtl auch innen Rechtsanwalt vermitteln

Hallo,
wofür 500 € bezahlen, wenn Sie keinen Anwalt nehmen? Andererseits, wie wollen Sie eine Räumungsklage bei Gericht einreichen ohne Anwalt? Einen Mahnbescheid können Sie notfalls selbst beantragen, eine Räumungsklage aber nicht. Anwalts- und Prozesskosten sind versichert und erst wenn hier Kosten anfallen,die den Betrag von 500 € übersteigen, zahlt die Versicherung (zB. Gesamtkosten 1.500€ für Anwalt und Gerichtskosten, dann zahlt die Versicherung 1.000€). Wie schon mitgeteilt,fällt die anwaltliche Erstberatung meist nicht unter die Selbstbeteiligung.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Gruß,
Walter Metzig

Hallo kale58,

zu Ihrer ersten Frage würde ich gerne auf diese Seite verweisen: http://www.meine-rechtsschutzversicherung.net/rechts…

Wenn Sie in Ihrem bestehenden Vertrag eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbart haben, wird diese pro Versicherungsfall fällig.
Egal ob Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen oder ein Gericht Gebühren verlangt.
Wenn natürlich Ihr Gegner den Prozess verliert und die Kosten zu 100% tragen muss, dann entstehen Ihnen keine Kosten, also auch keine 500Euro.

Durch meine 10 Jahre Erfahrung hab ich jedoch schon oft feststellen müssen, obwohl man den Prozess gewinnt, dass das Gericht einem trotzdem Kosten zu weisen kann und man dann doch wieder die Selbstbeteiligung zahlen muss.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit herzlichen Grüßen
RechtsschutzExperte
Werner Kappler

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