Vermieter reinigt Treppenhaus

Und zwar wurde dem Mieter vom Vermieter bei der Vertragsunterzeichnung
erzählt,dass für die reinigung des Treppenhauses jemand kommt
und daher die Treppenreinigungskosten 20€ betragen und in den Nebenkosten enthalten sind.
Jedoch reinigt der Vermieter(wohnt im selben Haus) das Treppenhaus selbst und nicht wie bei Vertragsunterzeichnung vom Vermieter erzählt wurde,dass jemand kommt.
Aus diesem Grund fühlt sich der Mieter betrogen,da er gehofft hat,dass eine richtige Reinigungskraft erscheinen würde.

Hätte der Vermieter nicht bei Vertragsunterzeichnung angeben müssen,dass er selbst das Treppenhaus reinigt?Zudem weil er sagte:
„Es würde jemand kommen“
Sind die 20€ gerechtfertigt?Ist überhaupt all dies rechtens
oder deutet dies auf Schwarzarbeit hin?

Der Vermieter ist berechtigt, Eigenleistungen vorzunehmen und als Betriebskosten gegenüber den Mietern abzurechnen, wenn damit Betriebskosten eingespart werden können. Allerdings muss der Vermieter den Mietern in der Abrechnung darlegen können, welchen konkreten Aufwand er hat und diesen Aufwand dann mit einem angemessenen Stundensatz abrechnen. 20 Euro erscheint mir sehr wenig. Die Mieter werden kaum eine professionelle Firma finden, welche die Treppenhausreinigung zu einem ähnlich niedrigen Preis übernimmt.

„Schwarzarbeit“ ist hier nicht gegeben, weil der Vermieter keine Dienstleistungen in Auftrag gibt. Er müsste allenfalls die erzielten Einnahmen versteuern.

Bei 5 Mietparteien a 20€ =100€ im Monat.
Der Vermieter braucht nur max 30 Minuten aber öfters grad mal 15 Minuten um alles zu reinigen(3 Etagen),was aber auch nicht immer richtig erledigt wird.Er wischt nur kurz drüber und das wars,Spinnenweben werden nicht entfernt,Fenster werden nicht gewischt etc.

Also darf der Mieter vom Vermieter eine genaue Aufstellung der Reinigungskosten verlangen und falls vom Mieter zuviel bezahlt wurde,das Guthaben zurück fordern?

Kann der Mieter verlangen sein Treppenhauspart selbst zu reinigen um die 20€ einzusparren?Der Mietvertrag wurde mit Treppenreinigungskosten unterschrieben aber nur weil der Vermieter erzählte das jemand für die reinigung kommt.

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Hallo

ich verstehe dich nicht

Der Mietvertrag wurde mit
Treppenreinigungskosten unterschrieben

das treppenhaus wird doch aber gereinigt, oder?

aber nur weil der
Vermieter erzählte das jemand für die reinigung kommt.

erstens ist vermieter schließlich auch jemand und zweitens, was geht es denn den mieter an, WOHER der jemand kommt?

soll hier mit gewalt ein problem kreiiert werden?

Bei 5 Mietparteien a 20€ =100€ im Monat.
Der Vermieter braucht nur max 30 Minuten aber öfters grad mal
15 Minuten um alles zu reinigen(3 Etagen),was aber auch nicht
immer richtig erledigt wird.Er wischt nur kurz drüber und das
wars,Spinnenweben werden nicht entfernt,Fenster werden nicht
gewischt etc.

Zeig mir doch bitte mal eine Firma, die für 100 Euro im Monat den Besen hebt.

Also darf der Mieter vom Vermieter eine genaue Aufstellung der
Reinigungskosten verlangen und falls vom Mieter zuviel bezahlt
wurde,das Guthaben zurück fordern?

Wenn er um ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter bemüht ist, dann sollte er das tun. Ich vertrete allerdings die Auffassung, dass 100 Euro sehr, sehr wenig ist für das Putzen und dass der Mieter im Fall, dass er jetzt mit dem Nörgeln beginnt, wesentlich mehr berappen wird müssen in der Zukunft.

Kann der Mieter verlangen sein Treppenhauspart selbst zu
reinigen um die 20€ einzusparren?Der Mietvertrag wurde mit
Treppenreinigungskosten unterschrieben aber nur weil der
Vermieter erzählte das jemand für die reinigung kommt.

Nein, der Mieter hat keinen Anspruch darauf, seine 5 Treppenstufen selbst zu putzen.

auch nicht wirklich juristisch
aber mich würde schon interessieren, was eine „professionnelle Reinigungskraft“ für Qualifikationen vorweisen muss bzw. was sie einem Vermieter so überlegen macht.

Gruß
Elke

Hi

Hätte der Vermieter nicht bei Vertragsunterzeichnung angeben
müssen,dass er selbst das Treppenhaus reinigt?

Warum? Das Treppenhaus wird geputzt. Von wem ist doch völlig uninteressant für den Mieter. Diese Kosten sind nunmal umlagefähig.

Zudem weil er
sagte:
„Es würde jemand kommen“

Und was stimmt an der Aussage nicht? Es kommt doch jemand und zwar der Vermieter. Er hat ja nicht gesagt, daß jemand von außerhalb kommt.

Sind die 20€ gerechtfertigt?

Ja, und so günstig hätte ich die Treppenhausreinigung auch gerne

Ist überhaupt all dies rechtens
oder deutet dies auf Schwarzarbeit hin?

Vielleicht erlaubt der Vermieter ja eine Einsicht in seine Steuererklärung.

Gruß
Edith

aber mich würde schon interessieren, was eine „professionnelle
Reinigungskraft“ für Qualifikationen vorweisen muss bzw. was
sie einem Vermieter so überlegen macht.

ein sauberes treppenhaus, nehme ich an.

liebe grüße
ann

Bei 5 Mietparteien a 20€ =100€ im Monat. Der Vermieter braucht nur max 30 Minuten aber öfters grad mal 15 Minuten um alles zu reinigen(3 Etagen), …

Ich verstehe es jetzt so, dass der Vermieter also unter 2 Stunden monatlich mit der Treppenhausreinigung beschäftigt ist, und dafür 100,- bekommt. Er bekommt also ca. 50,- pro Stunde für die Treppenhausreinigung.

Er wischt nur kurz drüber und das wars,Spinnenweben werden nicht entfernt,Fenster werden nicht gewischt etc.

Und das Ergebnis ist unbefriedigend.

Ich verstehe nicht, wieso das ein konstruiertes Problem sein soll.
Mich würde das auch ärgern.

Ich denke, eine normale Reinigungskraft mit Minijob würde nicht mehr als 15,- (incl. Lohnnebenkosten) in der Stunde kosten. Fahrtkosten werden einer solchen Kraft in der Regel auch nicht erstattet. Insofern ist das Verschwendung, was der Vermieter da macht, und dagegen kann man sich m.W. schon wehren.

Und das Ergebnis ist unbefriedigend.

Ich verstehe nicht, wieso das ein konstruiertes Problem sein
soll.
Mich würde das auch ärgern.

Der strittige Punkt scheint hier aber nicht der Umstand zu sein, dass der Vermieter selbst putzt sondern dass die Putzleistung aus Sicht des Mieters nicht ausreicht.

Ich denke, eine normale Reinigungskraft mit Minijob würde
nicht mehr als 15,- (incl. Lohnnebenkosten) in der Stunde
kosten. Fahrtkosten werden einer solchen Kraft in der Regel
auch nicht erstattet. Insofern ist das Verschwendung, was der
Vermieter da macht, und dagegen kann man sich m.W. schon
wehren.

Was dann wahrscheinlich ein Posting des nächsten Mieters auslösen würde, der seinen Vermieter der Ausbeuterei bezichtigt.

Ernsthaft; ein Reinigungsunternehmen kalkuliert die Fahrtkosten mit ein, und bei so geringen Zeitmengen schlagen die durchaus zu Buche, also sind 50 Euro die Stunde durchaus realistische Werte.

Also besteht aus Mietersicht nur eine Beanstandung der Leistung, nicht des Leistenden.
Gruß
ALex

Hallo

Der strittige Punkt scheint hier aber nicht der Umstand zu
sein, dass der Vermieter selbst putzt sondern dass die
Putzleistung aus Sicht des Mieters nicht ausreicht.

Hab ich doch geschrieben. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht.

Ernsthaft; ein Reinigungsunternehmen kalkuliert die
Fahrtkosten mit ein, und bei so geringen Zeitmengen schlagen
die durchaus zu Buche, also sind 50 Euro die Stunde durchaus
realistische Werte.

Und wieso muss man eine Firma beauftragen? Wieso kann man nicht selber jemanden einstellen? Wer wäre denn so verrückt, eine Putzfirma zu beauftragen, wenn die mehr als dreimal so teuer ist, als wenn man direkt jemanden bezahlt.

VG

Hallo Simsy,

Und wieso muss man eine Firma beauftragen? Wieso kann man
nicht selber jemanden einstellen? Wer wäre denn so verrückt,
eine Putzfirma zu beauftragen, wenn die mehr als dreimal so
teuer ist, als wenn man direkt jemanden bezahlt.

also ich würde definitiv niemanden für das Treppenputzen in einem vermieteten Objekt direkt einstellen. Man hat da schon einen gehörigen Aufwand auch als Minijob-Arbeitgeber. Es bleibt ja nicht bei den 15,00 EUR die Stunde (ich glaube aber der Tariflohn für Gebäudereiniger liegt nur bei 8,00 - 9,00 EUR/ Stunde). Du musst auch die Sozialversicherungsabgaben berechnen und abführen, Urlaub gewähren und wenn Dein Minijobber krank wird, putzt Du als Vermieter doch wieder selbst.

Ich weiß nicht, ob ggf. über die Minijob-Abgaben hinaus die Putzkraft noch bei der Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung angemeldet werden muss… Die Erleichterungen für Privathaushalte dürften für einen Vermieter ja nicht gelten. Auf jeden Fall ist das Verfahren sooo einfach auch nicht.

Eine Reinigungsfirma (sofern man überhaupt eine findet) kümmert sich um den „Kram“ selbst und wenn die eine Putzkraft krank oder im Urlaub ist, muss die Firma eben jemand anderes schicken. Und wenn über die Putzleistung gemeckert wird, muss die Firma eben noch mal putzen. Dazu sind die Kosten noch über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig.

Also ich finde das Beauftragen einer Firma ist für den Vermieter wesentlich einfacher und weniger anstrengend.

Wenn man die Mieter selbst putzen lässt, sorgt das auch öfter für Streitigkeiten unter den Parteien, weil dann der ein oder andere seiner „Hauswoche“ nicht (bin im Urlaub, krank, habs nicht schmutzig gemacht etc. pp.) oder nicht im Rahmen der Ansprüche anderer Mieter(„unter der Fußmatte muss aber auch sauber gemacht werden“) nachkommt.

Selbst wenn zu Beginn des Mietverhältnisses die Treppenhausreinigung von den Mietern zur Kostenersparnis durchgeführt wurde, ist m. W. der Vermieter trotzdem berechtigt diese später für die Mieter kostenpflichtig durch eine Firma erledigen zu lassen. Er kann es auch selbst tun.

Lieben Gruß

Trillian

Hallo

bleibt ja nicht bei den 15,00 EUR die Stunde (ich glaube aber
der Tariflohn für Gebäudereiniger liegt nur bei 8,00 - 9,00
EUR/ Stunde).

In den 15,00 Eur sollten die Lohnnebenkosten schon enthalten sein, auch der Urlaub. Ich hatte an 10,- pro Stunde gedacht, das sind mit Steuer und SV ca. 12,- pro Stunde, wenn sich da nicht so viel geändert hat.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,

ich war zu schnell beim Schreiben gewesen… Du hattest ja auch geschrieben, dass die 15,00 EUR inkl. Lohnnebenkosten und Urlaub (wobei m. W. ein Urlaub nicht mit Geld abgegolten werden darf, sondern dem Minijobber auch tatsächlich zu gewähren ist) sein sollten.

Trotzdem ist das Ganze recht aufwändig (wenn man sonst keine Angestellten hat). Ich habe mich diesbezüglich auf der Homepage der Minijobzentrale näher informiert:

Zuerst muss man sich eine Betriebsnummer besorgen und dann beim SV.net anmelden, um grds. (Ausnahmen gibt es schon noch) die (monatlichen bzw. jährlichen) Meldungen zur Sozialversicherung/ Beitragsnachweise nur per Internet vorzunehmen (also falls man nicht eh schon im Internet ist, müsste man sich auch noch einen solchen Anschluss besorgen und vor allem bezahlen).

Der Arbeitgeberanteil beim Minijob beträgt 30,01 v. H. Zusätzlich müssen vom Arbeitgeber noch Beiträge zur Unfallversicherung gezahlt werden. Der Mindestbeitrag läge hier wohl bei rd. 80,00 EUR/ Jahr.

Die eigene Zeit, die man für dieses Verfahren aufwenden muss, darf man seinen Mietern wahrscheinlich nicht in Rechnung stellen (:frowning:) und wie gesagt, wenn die Reinigungskraft erkrankt oder Urlaub hat (4 Wochen im Jahr) putzt man als Vermieter doch wieder selbst… Es sei denn man betreibt den gleichen Aufwand noch mal und stellt einen zweiten Minijobber als Vertretung ein (aber was ist, wenn der auch gleichzeitig erkrankt… :smile:)

Also ich bleibe dabei, wenn ich nur ein kleineres Vermietungsobjekt hätte, würde ich mir diesen Aufwand nicht machen und lieber eine Firma beauftragen. Schont die eigenen Nerven wahrscheinlich enorm… Anders würde ich es wahrscheinlich nur bei Vermietungen in größerem Umfang halten.

Ich hoffe, es ist Dir jetzt nicht zu lang geworden und wünsche Dir noch einen schönen Tag.

Lieben Gruß

Trillian