Vermieter repariert den Solarkollektor nicht

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Solarkollektor eines 1-Fam-Miethauses würde kaputtgehen, müsste vom Warmwassernetz im Haus abgeklemmt werden und fortan müsste die (schon immer parallel vorhandene) Erdgasheizung alle Wärme im Haus bereitstellen.
Grundsätzlich kein Problem, sagt ihr, was technisch auch stimmt.
Allerdings würden sich doch dadurch die Nebenkosten erhöhen, weil ein Solarkollektor Warmwasser wesentlich günstiger bereitet als wenn es mit teurem Erdgas erzeugt wird? (Ich arbeite noch an einer rechnerischen Belegung dieser These…)
Dürfte der Vermieter mit Hinweis auf eigene Baumassnahmen („Dafür hab ich jetzt kein Geld!“) eine Reparatur für 2 Jahre verschieben?
Annahme:
Der Mieter hätte die Wohnung auch deswegen gemietet, weil sie diesen Kollektor hat, jetzt fehlt also ein Mietgrund.
Könnte der Mieter die Solarkollektor-Reparatur einfordern?

Danke für Eure Unterstützung,

Sönke

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Solarkollektor eines 1-Fam-Miethauses
würde kaputtgehen, müsste vom Warmwassernetz im Haus
abgeklemmt werden und fortan müsste die (schon immer parallel
vorhandene) Erdgasheizung alle Wärme im Haus bereitstellen.
Grundsätzlich kein Problem, sagt ihr, was technisch auch
stimmt.
Allerdings würden sich doch dadurch die Nebenkosten erhöhen,
weil ein Solarkollektor Warmwasser wesentlich günstiger
bereitet als wenn es mit teurem Erdgas erzeugt wird? (Ich
arbeite noch an einer rechnerischen Belegung dieser These…)
Dürfte der Vermieter mit Hinweis auf eigene Baumassnahmen
(„Dafür hab ich jetzt kein Geld!“) eine Reparatur für 2 Jahre
verschieben?
Annahme:
Der Mieter hätte die Wohnung auch deswegen gemietet, weil sie
diesen Kollektor hat, jetzt fehlt also ein Mietgrund.
Könnte der Mieter die Solarkollektor-Reparatur einfordern?

Danke für Eure Unterstützung,

Hallo,

hier handelt es sich eindeutig um einen Mangel, den der VM beseitigen muss. Der VM muss schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden, die Miete darf künftig nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Dem VM ist ein Termin von höchstens die Wochen zur Mängelbeseitigung zu setzen, ansonsten ist ihm anzukündigen, dass ein Angebot eingeholt wird und nach Verzug die Arbeit in Auftrag gegeben und mit der künftig fällig werdenden Miete verrechnet wird.

Grüsse Günter