Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: " in meiner Mietwohnung sind seit 3 Monaten die Heizkörper defekt. Der Vermieter wurde von mir darüber in Kenntnis gesetzt, lange Zeit wurde überhaupt nicht´s gemacht. Jetzt erzählt mir der Vermieter, dass die Termine gemachte wurden, der Handwerker kommt, dann kommt er doch nicht und so seit 3,4Wo. schon. Jetzt habe ich selbst Handwerke beauftragt, doch der Vermieter will
nichts davon wissen. Erzählt schon wieder was von einem Handwerker,dass er mir heute anrufen sollte oder wird. Sonst kann ich im doch selbst anrufen, sagte er. Er hat absolut gar keine Glaubwürdigkeit mehr. Die Wohnung ist ja schon sowieso gekündigt zu 15.02. Aber es ist unmöglich für mich in einer Wohnung zu wohnen in der Temperatur von ca. 27°C und mehr ist. Dabei ist es doch so warm draußen.
Welche Möglichkeiten gibt es? Kann ich den Vermieter verklagen und Schadensersatz verlangen? Oder Miet-koste reduzieren? Den Vertrag gar vor Ablauf der 3 Monate kündigen?
Vielen Dank im Voraus!
Taurus
Aus der Ferne kann die heizungstechnische Sachlage natürlich nicht beurteilt werden.
Da es nach Aussage des Fragestllers (zu) warm wird, sind vermutlich nicht die Heizkörper defekt, sondern die Thermostatventile an den Plattenheizkörpern!
Vermutlich muss nur der Kopf vom Thermostatventil ausgetauscht werden - eine Sache weniger Minuten und geringer Kosten.
Im Einzelfall kann es für alte Thermostatventile keinen passenden Ersatz geben. Dann muss auch das Teil in der Zuleitung ausgetauscht werden.
Für einen fähigen Heizungsfachmann kein Problem. Die erforderlichen gängigen Teile müssten der vom Lager abholen können.
Wurde dem Vermieter der Mangel vor Gericht beweisbar * gemeldet?
* In der Regel heist das SCHRIFTLICH!
Wurde dem Vermieter nachweislich * eine angemessene Frist zur Mangelbehebung gesetzt?
Hi Taurus,
ein Vermieter ist verpflichtet, umgehend die Heizung repariern zu lassen und zwar auf seine Kosten. Selbst wenn du schon einen Handwerker gerufen hast und der Vermieter sich weigert die Rechnung zu zahlen, kann er dir sie Kosten dafür nicht aufbrummen. Zumal der Handwerker ja einen Defekt bestätigen wird. Und damit rausreden, dass er keine Zustimmung für einen Handwerker gegeben hat, kann er sich auch nicht. Schließlich hast du ihn ja mehrmals daraufhin gewiesen.
Lg Campi
Hi Taurus,
ich bin der Meinung, du kannst den Vermieter zwar nicht auf Schadensersatz verklagen, aber immerhin eine Mietminderung durchsetzen, bis die Heizung wieder repariert ist. Wie es sich mit der Vertragskündigung vor Ablauf der 3 Monate verhält, weiß ich leider nicht.
Ich hoffe, ich konnte helfen.