ich wohne seit über 5 Jahren in einen 3-Familien Haus. Hier gibt es immer wieder Ärger wegen allen möglichen Sachen. Aber das ist nicht das Thema. Nach 5 Jahren meint die Vermieterin, ich muss die Treppe zum Keller putzen. War die ganzen 5 Jahre nie die Rede von. Bisher habe ich meine Etage geputzt und alle 3 Wochen den Kellergang. Ist das zulässig, das ich auf einmal diese Treppe putzen muss? Gibt es nicht sowas wie Gewohnheitsrecht? Von dieser Treppe steht auch nichts in der Hausordnung. Dachte bisher immer, das die Familie aus dem EG die putzt. Bitte um baldige Antworten.
vermieter sagt nach 5 jahren das ich den zugang zu
Guten Tag! Ich bin Vermieter und kann Ihnen zu diesem Thema sagen, dass die Vermieterin in diesem Fall einen klaren Putzplan vorlegen muss. Im Normalfall putzt jede Partei den Vorraum zur Wohnungstuere plus die Treppe(n) zum naechsten Geschoss darunter, sowie gemeinschaftlich genutzte Flaechen wie Kellergang oder Waschkueche. Die Menschen im EG muessen ihrerseits den Vorraum zur Wohnungstuere plus in dem Fall die Treppe in den Keller putzen. Wie auch immer, zunaechst koennen Sie von Ihrer Vermieterin eine Grundlage zu diesr Anweisung verlangen. Legt sie die nicht vor, muessen Sie zunaechst gar nichts putzen. Normalerweise steht der Putzdienst -wenn auch verschluesselt- in jeder Hausordnung, d h nicht klar beschrieben. Ich bin der Meinung, dass es ein Gewohnheitsrecht gibt, darueber kann ich Ihnen jedoch keine Auskunft geben, da ich kein Jurist bin. In jedem Fall ist es aber sinnvoll, hier nicht nur auf ein eventuelles Recht zu bestehen, sondern mit der Hausgemeinschaft und der Vermieterin eine einvernehmliche Loesung zu finden, da erfahrungsgemaess alles andere im Krieg endet.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Freundliche Gruesse, Michael