Vermieter schaltet Strom ab - Polizei kommt

Das Nichtzahlen der Miete kann strafrechtlich den Tatbestand
des Einmietbetruges erfüllen.§263 StGB

Interessanter Aspekt!

Der Einmietbetrug ist das Nutzen eines Raumes, mit der
initialen Absicht, den Mietzins nicht zu entrichten

(Wikipedia)

Wer kann Leuten schon in den Kopf schauen?

Der Einmietbetrug ist eine Form des Betrugs nach § 263 StGB
und setzt voraus, dass Sie den Vermieter bei Vertragsabschluss
über Ihre Zahlungsfähigkeit getäuscht haben. Es müsste Ihnen
also schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein, dass
Sie nicht Willens oder in der Lage sind, die monatlich
vereinbarte Miete zu zahlen.

Treten die Gründe für eine
Zahlungsunfähigkeit erst später ein, so liegt regelmäßig kein
Betrug vor.

Es ist wie immer: Am Ende entscheidet darüber der Richter. Aber in dem hier geschilderten Fall ist es so:
Ein alleinerziehender Vater hat eine verzogene Tochter. Der Vater hält sich für einen Versicherungsguru, gibt Seminare über Versicherungen und macht ziemlich einen auf „dicke Hose“: Dicker Geländewagen, Tochter hat Pferd, was kostet die Welt?
Die Tochter ist strohdoof, Hauptschule abgebrochen, macht in einem Wochenendkurs ein Papierdiplom als Kosmetikerin. Auf dieser Basis möchte sie sich selbständig machen, der Vater lässt ihr ein Ladenlokal herrichten.

Damit nicht genug, die bisherige Wohnung ist nicht gut genug (tatsächlich gibt es Probleme mit dem Vermieter), die Tochter bekommt also eine funkelnagelneue Wohnung mit aller Einrichtung. Und das bei dem Vermieter in unserem Fall, der sich von Vater Zampano hat blenden lassen. Der Vater gibt dem Vermieter gegenüber eine Elternbürgschaft ab.

Es ist wie mit den Leuten im Fernsehen, die ohne einen Pfennig auf der Naht ins Ausland auswandern: Die Geschichte ist von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Es kommt, wie es kommen musste: Die Tochter ist nie in ihrem Ladenlokal, macht keine Werbung und schreibt mit dickem Filzstift ihre Handynummer auf die Ladentür in der Hoffnung, die Mütter kommen nun in Scharen um sich die Nägel machen zu lassen. Das Finanzamt unterstellt in einem solchen Fall oft Liebhaberei und die fehlende Ansicht, damit wirklich Geld verdienen zu wollen.

Nach weniger als einem Jahr ist der Laden platt, die Ladenmiete nicht bezahlt, die Handwerker nicht bezahlt, der Vater hat Privatinsolvenz angemeldet, das Finanzamt hat seine Firma schon geschlossen. So viel zur Elternbürgschaft des Vaters.

Die Mieterin bezieht Hartz 4 und bekommt die Miete ihrer 70 qm Wohnung von der ARGE bezahlt, gibt die Leistung aber nicht an den Vermieter weiter. Stattdessen macht sie sich ein schönes Leben, steht um 11 Uhr auf, mietet teure Leihwagen und feiert an jedem Wochenende Feten bis morgens um 4, wenn der Vermieter mal wieder die Polizei ruft.

Da alles kann man als Fahrlässigkeit bezeichnen, wahrscheinlich fällt es aber schwer, die initiale Absicht zu beweisen, den Mietzins nicht entrichten zu wollen. Denn gezahlt hat sie am Anfang, wo alle noch auf „dicke Hose“ gemacht haben ja - wenn auch immer zu spät.

Es fällt sicher auch schwer zu beweisen, dass bei Vertragsabschluss die Zahlungsfähigkeit schon nicht mehr gegeben war. Die Mieterin selber hatte kein Geld, dafür hat der Vater ja seine Bürgschaft gegeben. Der Vater war zu dem Zeitpunkt aber sicher auch schon klamm. Eine Privatinsolvenz fällt sicher nicht aus heiterem Himmel. Aber wie weist man das nach? Das Finanzamt, welches den Vater platt gemacht hat, wird sich sicher auf den Datenschutz berufen, wenn der Vermieter wissen will, ob der Vater schon zum Abschluss des Mietvertrages pleite war.

Und zu allerletzt: Sollte trotz allem wenn und aber es sich tatsächlich um Mietbetrug handeln: Wer soll das bezahlen? Vater und Tochter sind offiziell pleite.

Es fällt sicher auch schwer zu beweisen, dass bei
Vertragsabschluss die Zahlungsfähigkeit schon nicht mehr
gegeben war.

Das muss man doch auch garnicht, denn Betrug ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.

Er muss nach wie vor sein Geld zivilrechtlich geltend machen, ob Betrug oder nicht.

Und zu allerletzt: Sollte trotz allem wenn und aber es sich
tatsächlich um Mietbetrug handeln: Wer soll das bezahlen?
Vater und Tochter sind offiziell pleite.

Das ist das, was ich meinte. Die strafrechtliche Seite ist für den Vermieter und seine Ansprüche irrelevant. Der Vermieter muss sehen, wie er sich jetzt schnell seine Ansprüche sichert, also gerichtlich titulieren lässt, damit er den Mieter aus der Wohnung kriegt, sein Vermieterpfandrecht geltend machen und die titulierten Ansprüche vollstrecken lassen kann.