Das Urteil - nein pardon: der Vergleich (Urteile gibt es ja
nur noch selten) - wird erst in der nächsten Woche gesprochen.
Das ist nicht nachvollziehbar. Vergleiche werden gleich geschlossen oder es wird ein Verkündungstermin für eine Entscheidung angesetzt.
Möglich wäre hier allein ein Widerrufsvergleich, dessen Frist ggf. nächste Woche ausläuft, dann würde die Entscheidung aber erst ein paar Wochen später verkündet.
Was ist nun der Fall?
Daher provisorisch: Im Vergleich wurde beschlossen, dass die
Mieterin bis zum 31.7. ausgezogen sein muss. Heißt das nun,
dass das Vertragsverhältnis seit dem 1.3.12 nicht mehr
existiert, die Mieterin nun noch geduldet ist?
Das hatte ich doch schon erklärt.
Bei so einem Vergleich schließen die Parteien einen neuen Vertrag, schaffen also eine Rechtsgrundlage für den Mieter, dort zu wohnen. Er ist also nicht nur geduldet, sondern hat ein Besitzrecht bis dahin (es sei denn, es wäre ein reiner Vollstreckungsvergleich, die jedoch völlig selten sind).
Der Strom wird jedenfalls vom Versorgungsunternehmen direkt an
die Mieterin geliefert. Das Wasser wird vom Vermieter
vorfinanziert und per NK Abrechnung abgerechnet.
Die NK Nachzahlung für 2011 wurde nicht geleistet. Die Miete
für Juni auch nicht.
Nun ist es eine Frage, ob hier Nötigung vorliegt.
Was soll denn das immer mit der Nötigung?
Nötigung ist ein Straftatbestand und hat allein was mit dem Verhältnis zwischen dem Staat und dem Täter zu tun. Hier geht es doch um rein zivilrechtliche Fragen.
Und nein, nicht zahlen ist an sich keine Nötigung.
Im Falle des
abgeschalteten Stroms hat der VM in das Vertragsverhältnis
Stromlieferant - Mieter eingegriffen.
Das darf er nicht.
Im Falle des Wasserabstellens ist er für die Leistung Wasser
nicht bezahlt worden. Hier erhebt sich die Frage, ob der dann
die künftige Leistung verweigern kann.
Nein, er muss die Zahlungen einklagen.
Er wurde aber auch für alle anderen Leistungen, die in den NK
enthalten sind nicht bezahlt.
Dann muss man auch die einklagen.
Nehmen wir mal einen Extremfall an:
Der VM muss seinen vertraglichen Verpflichtungen der Bank
gegenüber (Darlehen) nachkommen, sonst droht sofortige
Zwangsvollstreckung über sein gesamtes Vermögen
(Vertragsbedingungen Darlehen - üblich). Auch Grundsteuer,
Versicherung etc. müssen bezahlt werden. Der Versorger dreht
ihm das Wasser ab, sobald er die Abschläge nicht mehr bezahlt.
Diese Verpflichtungen muss er durch die Miete decken.
Finanziell ist er dazu alleine nicht in der Lage. Jetzt zahlt
der Mieter einfach nicht. Die Folge: Anwalt einschalten (mit
Vorstreckung der Kosten), Monate warten, erst dann eventuell
ein Urteil. Bis dahin hat der Versorger das Wasser abgedreht
und die Bank das Haus gepfändet.
Ist hier also das Nicht-Zahlen nicht auch eine Nötigung?
Nein. Und so problematisch und nachvollziehbar diese Situation ist, sie ist Alltag vor unseren Mietgerichten. Daher kündigen eben viele beim ersten relevanten Zahlungsverzug, um dem zu entgehen. Die Finanzierungsabzahlung über die Mieteinnahmen ist immer ein hohes (Ausfalls-)risiko.
Und nein, es ist keine Nötigung, weil der Mieter den Vermieter zu keinen Tun oder Unterlassen nötigt (es liegt keine Wenn-dann Situation vor). Und nochmal, selbst wenn es eine Nötigung wäre, würde das dem Vermieter auch nicht helfen. Dann könnte er den Mieter anzeigen, muss sein Geld aber noch immer einklagen. Die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht besorgen ihm das nicht.
Gruß
Dea