Person A wohnt seit ca. 1/2 Jahr als Hauptmieter in 2 Zimmer Wohnung. Nun wird er vor kurzem arbeitslos. Da das Amt nicht das schnellste ist, kann er die Oktober-Miete (wir haben jetzt 03.11.) noch nicht überweisen. Gleichzeitig überlegt sich Person A, dass diese Wohnung eh zu teuer ist. Er kündigt ordnungsgemäß am 31.10. und teilt ebenfalls schriftlich die Gründe für die noch offenstehende Miete mit und das er dieses nach Erhalt des Geldes sofort ausgleichen wird.
Person A ist seit 3 Monaten mit einer Frau zusammen, bei der er sich letzte Zeit auch immer aufhält (sie wollen aber nicht komplett zusammen ziehen).
Nun kommt Person A auf die Idee, die Wohnung zeitweilig jemandem anderen (Person B) gegen geringes Entgeld zu überlassen (seit ca. 1 Woche). Person A hat mit Person B keinen Mietvertrag abgeschlossen, aber dem Vermieter davon auch nichts berichtet.
Heute kommt Person A zu seiner Wohnung, findet einen großen Zettel an der Wohnungstür, dass er illegal untervermietet und deshalb das Schloss ausgewechselt worden sei. Vermieter teilt telefonisch deshalb mit, dass Person A bis Ende der Woche Zeit habe seine Wohnung zu räumen, andernfalls würde alles entsorgt. Person A darf nur noch zum Zwecke des Ausräumens für paar Stunden unter Aufsicht des Hausmeisters seine Wohnung betreten.
-durfte der Vermieter das Schloss einfach auswechseln, ohne Person A in Kenntniss zu setzen?
-durfte der Vermieter sich ohne Erlaubnis von Person A Zutritt zur Wohnung beschaffen?
-darf der Vermieter fristlos Person A kündigen?
-darf der Vermieter einfach das Eigentum von Person A entsorgen?
-war die Überlassung der Wohnung an Person B rechtswidrig (A + B kannten sich bereits vorher)
Vielen dank im Voraus
Gruß