Vermieter Schloss gewechselt wegen Untermieter

Person A wohnt seit ca. 1/2 Jahr als Hauptmieter in 2 Zimmer Wohnung. Nun wird er vor kurzem arbeitslos. Da das Amt nicht das schnellste ist, kann er die Oktober-Miete (wir haben jetzt 03.11.) noch nicht überweisen. Gleichzeitig überlegt sich Person A, dass diese Wohnung eh zu teuer ist. Er kündigt ordnungsgemäß am 31.10. und teilt ebenfalls schriftlich die Gründe für die noch offenstehende Miete mit und das er dieses nach Erhalt des Geldes sofort ausgleichen wird.
Person A ist seit 3 Monaten mit einer Frau zusammen, bei der er sich letzte Zeit auch immer aufhält (sie wollen aber nicht komplett zusammen ziehen).

Nun kommt Person A auf die Idee, die Wohnung zeitweilig jemandem anderen (Person B) gegen geringes Entgeld zu überlassen (seit ca. 1 Woche). Person A hat mit Person B keinen Mietvertrag abgeschlossen, aber dem Vermieter davon auch nichts berichtet.

Heute kommt Person A zu seiner Wohnung, findet einen großen Zettel an der Wohnungstür, dass er illegal untervermietet und deshalb das Schloss ausgewechselt worden sei. Vermieter teilt telefonisch deshalb mit, dass Person A bis Ende der Woche Zeit habe seine Wohnung zu räumen, andernfalls würde alles entsorgt. Person A darf nur noch zum Zwecke des Ausräumens für paar Stunden unter Aufsicht des Hausmeisters seine Wohnung betreten.

-durfte der Vermieter das Schloss einfach auswechseln, ohne Person A in Kenntniss zu setzen?
-durfte der Vermieter sich ohne Erlaubnis von Person A Zutritt zur Wohnung beschaffen?
-darf der Vermieter fristlos Person A kündigen?
-darf der Vermieter einfach das Eigentum von Person A entsorgen?
-war die Überlassung der Wohnung an Person B rechtswidrig (A + B kannten sich bereits vorher)

Vielen dank im Voraus

Gruß

-durfte der Vermieter das Schloss einfach auswechseln, ohne
Person A in Kenntniss zu setzen?

nein

-durfte der Vermieter sich ohne Erlaubnis von Person A Zutritt
zur Wohnung beschaffen?

nein

-darf der Vermieter fristlos Person A kündigen?

ja

-darf der Vermieter einfach das Eigentum von Person A
entsorgen?

nein

-war die Überlassung der Wohnung an Person B rechtswidrig (A +
B kannten sich bereits vorher)

ja

Gruß

Joschi

Wieso darf der Vermieter fristlos kündigen?
Person A hat keine Abmahnung oder ähnliches vorher erhalten.

Gruß
Nicole

Wieso darf der Vermieter fristlos kündigen?

§ 543 BGB Abs. 2 Punkt 2

Person A hat keine Abmahnung oder ähnliches vorher erhalten.

§ 543 BGB Abs. 3 Punkt 1

es liegt die Vermutung nahe, dass der Mieter durch komplette Überlassung und Geldnöte beabsichtigt weiterhin eine Gebrauchsüberlassung durchführt.

und 2

Der Mieter hat die Wohnung bereits gekündigt (er beabsichtigt daher die Wohnung sowieso aufzugeben), er hat eine andere zeitweilige Unterkunft gefunden. Außerdem ist er in finanzieller Not. Eine außerordentliche Kündigung bringt dem Mieter also auch Vorteile.

Gruß

Joschi

Hoppla
Hallo,

hier würde ich dem Vermieter aber einmal so richtig eins auf den Kopf geben.

Erstens ein Schloß wechseln heißt, daß die Wohnungstür geöffnet wurde. Also eine Anzeige wegen Einbruch ist erst einmal fällig.

Zweitens in einem rüden Ton die Räumung der Wohung unter den Augen des Hausmeisters veranlassen, sonst fliegt alles auf den Müll, ist m.E. mindestens einen Nötigung. Nächste Anzeige.

Anmerkung: Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen!

Christian