Vermieter sein Elektriker womöglich unzugelassen

Darf ein Mieter einen vom Vermieter gesendeten Elektriker abweisen, wenn dieser Elektriker gegen die Vorschriften arbeitet und dieser dem Mieter keinen Nachweis auf seine Zulässigkeit nachweisen kann, z.B. Auftragsprotokoll zu Unterzeichnung der Anwesenheit, oder Ausweis.
Da dieser Elektriker sich nicht als Firma bzw als Angestellter einer bestimmten Firma zu erkennen gibt, bestehen arge Zweifel an dessen Zulässigkeit.
Der Mieter spricht das Problem beim Vermieter an, dieser Vermieter erbringt aber dennoch keinen Nachweis dazu (Anschreiben an den Mieter, mit inhaltlicher Aufklärung des Auftrages und dessen Auftragnehmers-Elektrikers).
Muss der Mieter diesen Elektriker trotzdem anerkennen, und Arbeiten an der Mietsache ausführen lassen?
(Arbeiten in Bereichen mit verschärfter Haftung gegenüber Leib Leben und Sache)

Info dazu - reines Mehrvermietungsobjekt zur Gewinnerziehlung, kein Privathaus mit Untervermietung

So lange der Mieter den Handwerker nicht beauftragt hat und er ihn auch nicht bezahlt, hat er kein Mitspracherecht.

Verursacht der Handwerker einen Schaden in der Mietwohnung, dann zahlt der Vermieter hierfür.

aber müsste nicht der mieter einschreiten, wenn er feststellt, dass der „elektriker“ gegen vorschriften etc. verstößt? mal angenommen, der mieter ist vom fach und hat ahnung von der materie…

Es gibt Dinge, die einen Mieter absolut nichts angehen. Für das Restliche gibt es einen Versorger, der über Fachkompetenz verfügt.

vnA

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich als Mieter jeden Handwerker gut heißen muss. Vorallem an elektrischen Anlagen würde ich es nicht gut heißen, wenn da jemand „dran rumfummelt“, da möchte ich gerne einen Fachmann da haben, was sonst passiert sieht man in der Wohnung eines Freundes:

E-Herd gehörte zur Mietsache, war defekt und wurde auch ausgetauscht, soweit prima. Angeschlossen wurde er durch den Vater der Vermieterin (so’n typischer Fummelkönig mit Learning-by-Doing-Charakter). War dann auch angeschlossen soweit auch prima. Gar nichtr prima war, dass der Herr wohl versehentlich ein stromführendes Kabel soweit abisoliert hat, dass die Ader auf einem Metallteil des Ofens blank lag. Als der Herd das erste mal benutzt werden sollte, bekam der Mieter ordentlich ein gepfeffert. Sofort Notruf abgesetzt, ab ins KH_ hatte eine Verbrennung am Unterarm, die Nacht dann eine Runde Herz-Kammer-Flimmern und ne Woche Krankenhaus…

Und sowas müsste ich als Mieter akzeptieren?

Warum immer alles so kompliziert machen?
In so einem Fall würde ich einfach in Gegenwart dieses Herrn bei der Elekriker-Innung / Handwerkskammer anrufen, denen den Fall schildern und die dann mal mit diesem ominösen Handwerker reden lassen.

Ich denke mal, spätestens dann wird sich rausstellen, ob er eine Zulassung hat oder nicht.

Gruß, Robi

Ja erstmal vielen Dank an alle , die bis jetzt geantwortet haben.

Im Bezug auf Energieversorger informieren…wurde gemacht, diese sagten, daß ihnen die Kundenanlage nichts anginge, sondern nur die Leitungen bis den Hausstromkasten/Zählern.

Im Bezug auf - Mieter muss jeden vom Vermieter geschickten Elektriker dulden…wenn ein Mieter schon schwer ahnt, daß etwas im Argen liegt, darf er meiner Meinung nach auch diese Person überprüfen lassen (HWK und Zoll), da sich aber daraufhin noch keine Bestätigung auf Zulässigkeit ergab, darf man doch zur Abwehr von Gefahren, diesen vorerst Arbeiten an der Mietsache verweigern, bis ein Nachweis erbracht wurde…oder sehe ich daß falsch???

MFG Fidirallalla

Im Bezug auf - Mieter muss jeden vom Vermieter geschickten
Elektriker dulden…wenn ein Mieter schon schwer ahnt,

Hat denn der Mieter eine Glaskugel oder ist er sonst irgendwie esoterisch veranlagt? Woraus schließt der Mieter, daß etwas im Argen liegen könnte?

daraufhin noch keine Bestätigung auf Zulässigkeit ergab, darf
man doch zur Abwehr von Gefahren, diesen vorerst Arbeiten an
der Mietsache verweigern, bis ein Nachweis erbracht
wurde…oder sehe ich daß falsch???

Das darf er natürlich. Allerdings ist kein Elektriker verpflichtet seinen Meisterbrief einem Mieter von dem er nicht beauftragt wurde, vorzulegen.

Dagegen darf der Vermieter den Schaden, der ihm für die vergebliche An- und Abfahrt etc. entstanden ist, durchaus dem Mieter in Rechnung stellen.

Der Vermieter kann beauftragen wen er möchte, selbst einen Bekannten. Woher will man wissen ob der Bekannte nicht über die fachliche Qualifikation verfügt?

Gruß
Tina

das sehe ich anders! angenommen, der „elektriker“ schliesst einen herd falsch an oder was ähnliches. jemand fast das teil an und liegt anschliessend klein und schwarz daneben. was bekommt wohl der mieter zu hören, wenn er sagen muss, dass er sowas schon befürchtet hatte, als er sah, wie der „elektriker“ gearbeitet hat?

oder weniger drastisch und etwas näher an der wirklichkeit: der mieter hat eine leitung angebohrt und den vermieter darüber informiert. der schickt jemanden, der die leitung freistemmt, die litzen verdrillt und evt. noch mit isoband umwickelt. das sieht der mieter. was soll er tun?

ich würde den herrn aber sofort rauswerfen!

Wenn der Mieter Besuch bekommt welcher vom Fach ist, Mängel schon ersieht (unzulässige Kopplungen und Leitungen) und Hinweise gibt, darauf hin der Mieter eine Firma zur Prüfung auf eigene Rechnung bestellt und diese Mängel feststellt.
Auch daß der Mieter weiß, daß der Elektriker andererenweitig artfremd beschäftigt ist und der Mieter nach Abfrage bei den Behörden eine Verneinung auf Zulässigkeit erhält.
Wenn der Mieter sich nicht mehr sicher fühlt, kann er auf fachmännische Abänderung bestehen, ggf Miete kürzen, ggf auserordentlich kündigen, aber was passiert mit dem darauffolgenden Mieter???
Ich will es niemanden wünschen, zu verspüren, wie es sich anfühlt zu ersticken oder zu verbrennen. Das geschehen nicht selten Kabelbrände, ursächlich wegen „„fernöstlicher Art von Installationen““.

Wenn der Mieter Besuch bekommt welcher vom Fach ist, Mängel
schon ersieht (unzulässige Kopplungen und Leitungen) und
Hinweise gibt, darauf hin der Mieter eine Firma zur Prüfung
auf eigene Rechnung bestellt und diese Mängel feststellt.
Auch daß der Mieter weiß, daß der Elektriker andererenweitig
artfremd beschäftigt ist und der Mieter nach Abfrage bei den
Behörden eine Verneinung auf Zulässigkeit erhält.

Nun bin ich aber echt neugierig. Welche Behörde ist denn dafür zuständig um die Zuverlässigkeit des Elektrikers zu prüfen? Und wenn sie schon zuständig ist und weiß, daß der Elektriker nicht zuverlässig ist, warum geht sie dann nicht gegen ihn vor?

Wenn der Mieter sich nicht mehr sicher fühlt, kann er auf
fachmännische Abänderung bestehen, ggf Miete kürzen, ggf
auserordentlich kündigen,

Dafür hast Du aber sicher Belege oder? Liegt ein Mangel vor, dann kann man dem Vermieter über den Mangel informieren und die Miete entsprechend kürzen. Allerdings muß man in diesem Fall auch beweisen können, daß ein Mangel vorliegt. Ein Gefühl ist kein Nachweis für einen Mangel. Um die Wohnung außerordentlich kündigen zu können, muß der Mangel erheblich sein.

Ich will es niemanden wünschen, zu verspüren, wie es sich
anfühlt zu ersticken oder zu verbrennen. Das geschehen nicht
selten Kabelbrände, ursächlich wegen „„fernöstlicher Art von
Installationen““.

Nun werd mal nicht hysterisch. Hast Du eine Statistik über Deine Behauptung?

Wenn dem so ist, wie Du die Sache schilderst und die Leitungen mangelhaft verlegt wurden, dann dem VM vom Mangel in Kenntnis setzen und Frist zur Beseitigung und den VM von der evtl. Mietkürzung in Kenntnis setzen.

Läßt der VM den Mangel innerhalb der Frist nicht beseitigen, einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten.

Gruß
Tina

Ja danke…aber das rettet die eventuellen Schäden an Leib Leben und Sache hinterher nicht mehr.
Hier geht es um vertraglich vereinbarte Mietverhältnisse, dazu gehört auch eine sichere Elektrik, sowie ein geordnetes Vertrauensverhältnis. Würde soetwas im Strassenverkehr vorkommen, würden die betreffenden Fahrzeuge und deren Halter sofort stillgelegt bzw. zur Kasse gebeten werden.
Ein Tüv für Vermietungsobjekte sollte endlich eingeführt werden und alle 2 Jahre geprüft werden.
Wäre dies für Vermieter zu teuer, müssen diese eben das Vermieten sein lassen. Die verdienen schon genug, an den unberechtigt zuviel berechneten Nebenkosten.
Aber ich kenne auch gute private Mietverhältnisse, wo alles freundschaftlich geregelt wird. Leider machen manche schwarze Schafe den Ruf kaputt.

MFG Fidirallalla

Ja danke…aber das rettet die eventuellen Schäden an Leib
Leben und Sache hinterher nicht mehr.
Hier geht es um vertraglich vereinbarte Mietverhältnisse, dazu
gehört auch eine sichere Elektrik, sowie ein geordnetes
Vertrauensverhältnis. Würde soetwas im Strassenverkehr
vorkommen, würden die betreffenden Fahrzeuge und deren Halter
sofort stillgelegt bzw. zur Kasse gebeten werden.

Wenn es so schlimm ist, verstehe ich nicht, warum man sich nicht einfach nach einer neuen Bleibe umschaut.

Ein Tüv für Vermietungsobjekte sollte endlich eingeführt
werden und alle 2 Jahre geprüft werden.
Wäre dies für Vermieter zu teuer, müssen diese eben das
Vermieten sein lassen.

Vermutlich wären das Kosten, die man auf den Mieter abwälzen kann. Somit zahlt der Mieter, nicht der Vermieter!

Leider machen manche schwarze

Schafe den Ruf kaputt.

Das gilt aber für beide Seiten. Ich finde es auch nicht toll wenn Mieter keine Miete zahlen, die Wohnung vermüllen oder unberechtigte Kürzungen der Miete vornehmen.

Gruß
Tina