Vermieter setzt Eigenleistung in der

… Nebenkostenabrechung an!?

Hallo!
Folgender Fall liegt vor:

Ich habe eine Wohnung in einem älteren Haus gemietet. Zu dem Haus gehört ein Anbau. Meine Wohnung befindet sich im Haupthaus, der Anbau wird gelegentlich vom Vermieter genutzt und steht meist leer. Das Haus wird mit Öl beheizt. Im Keller befinden sich 4 1000 Liter Tanks. Dieser Keller gehört nicht zu meiner Wohung. Der Vermieter ließ diese Tanks in 09.2009 reinigen. Hinzukommt, daß der Vermieter 2009 auch noch die elektronische Kesselsteuerung wegen eines Defektes erneurn musst.

Mein Vermieter setzt nun in der Nebenkostenabrechnung für 2009/2010 zusätzlich zum Ölverbrauch und dem Betriebsstrom folgende Positionen an.

  1. Wartung: 560,49 Euro
  2. Reinigung: 180,45
  3. Gerätemiete für Heizkostenmessung

Nach Auskunft des örtlichen Mietervereins muss ich die Kosten für die Öltankreinigung anteilig übernehmen. Position 1 ist daher unstrittig. Die Kosten für die Reperatur der Steuerung müsse ich lt. Mieterverein nicht übernehmen.

Die Position 2 Reinigung war jedoch 6 mal so hoch, wie in den Jahren zu vor. Ich habe daher Belegeinsicht gefordert.

Auf mehrfache Nachfrage, wie dieser Betrag von 180,45 zustande kommt. teilte mir der Vermieter in einem ersten Schreiben mit, dass der Betrag sich zusammensetze aus:

  • Kaminkehrerleistung in Höhe von 79,27 Euro. Diesen Betrag habe er vesehentlich in der Brunata Abrechnung nicht separat angegeben!!
  • und den Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Steuerung. Diese Kosten konnte er nicht belegen!

Ich bat daher ein 2tes Mal um Erläuterung des Betrags. Nach einigen Monaten erhielt ich eine Antwort des Vermieters mit folgender Aussage:

  • Der Betrag für Reinigung von 180,45 setze sich aus der Kaminkehrer - Leistung und
  • aus - und das ist neu! – aus Kosten für die Reinigung des Ölkellers nach der Öltankreinigung zusammen. Die Reinigung des Ölkellers sei in Eigenleistung erfolgt (im Gegensatz zu seinem ersten Schreiben, wo es noch Kosten für die Inbetriebnahme nach der Reperatur der Heizung waren!)

Wundersamerweise setzt er für die Eigenleistung (Arbeit und Reinigungsmittel) nun exakt 101,18 € an. Genau den Differenzbetrag der ungeklärt war. Belege hat er für diesen Betrag nicht beigefügt. Der Ölkeller ist ziemlich klein (ca. 20 m2, freie Fläche ca. 6 m2)

Nun meine Fragen:

  • Wie beurteilt IHr das Verhalten des Vermieters?
  • Darf er Eigenleistung in dieser unverschämten Höhe, ohne Belege ansetzen?
  • Wie beurteilt Ihr die Tatsache, daß er die Eigenleistungen nicht explizit in der Nebenkostenauflistung für die Brunata aufgeführt hat, sondern nun erst widersprüchlich nach meinen Nachfragen angibt?
  • Was für ein Vorgehen schlagt Ihr vor?

wieviele WE ( Flächenanteile ) im Haupthaus? Nebengelass beheizbar ?

der Mieterverein hat sachlich richtig beraten

wieviele WE ( Flächenanteile ) im Haupthaus? Nebengelass
beheizbar ?

Gesmateinheiten 159,50 m2, mein Anteil davon 104,50 m2
Nebenhaus ist beheizbar!

der Mieterverein hat sachlich richtig beraten

Hallo,
ich habe vom Mieterverein lediglich eine Auskunft über die Kosten für Öltankreinigung und Reperaturkosten. Was mir unklar ist, ob der Vermieter Eigenleistungen ansetzen darf, die er nicht belegen kann, die nicht in der Nebenkostenabrechung explizit aufgeführt wurden, die meines Erachtens deutlich höher sind, als am Markt üblich.

Vielleicht können Sie darauf nochmal eingehen.

Danke
Volker

Grundsätzlich besteht nur für im Mietvertrag vereinbarte Nebenkosten, nach Rechnungslegung bzw. Einsicht in die Originalrechnung, Zahlungsverpflichtung
Sind keine Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt, was wirklich ganz selten der Fall ist, braucht der Mieter keine zu bezahlen.
Für Eigenleistungen des Vermieters besteht keine Zahlungsverpflichtung!

Ich wünsche schönes Schnee- und Winterwochenende

Vielen Dank für die Antwort:
Ich habe vorher noch etwas gegoogled und folgendes gefunden:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Eigenleistungen.htm

und

http://www.immodemecum.de/Immodemecum/Betriebskosten…

Danach könnte ein Vermieter Eigenleistung erbringen, wenn er dadurch die Betriebskosten erheblich senkt. Die Höhe richtet sich wohl nach den Kosten, die anfallen würden, wenn er eine Firma beauftragen würde, abzgl. der MWST.

Was mich besonders aufregt, ist in meinem Fall, dass die der Vermieter die Eigenleistung erst nach mehreren Aufforderungen plötzlich aus dem Hut zaubert und sogar in einem Schreiben vorher noch davon geredet hat, daß die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der defekten Heizung angefallen wären.

ich habe noch nie eigenleistungen in rechnung gestellt. bezahle sie nicht. es ist so unklar, dass der vermieter sicherlich kein recht bekommt. zahle nur die klaren kosten.

mfg
ulla

wieviele WE ( Flächenanteile ) im Haupthaus? Nebengelass
beheizbar ?

Gesmateinheiten 159,50 m2, mein Anteil davon 104,50 m2
Nebenhaus ist beheizbar!

Dann müssten die Flächenteile auch auf die Gesamtkosten aufgeteilt werden , incl Nebenhaus.

Ich habe ein Haus in Mainz. Wenn mein Mann dort Handwerleistungen macht, setzt er in der Regel einen Stundenlohn von 15 € an, der auch vom FA anerkannt wird. Wie lange der Vermieter für die Reinigung des Kellers benötigt hat, hängt wohl von der Verschmutzung ab. Aber in 2 Stunden sollte die Arbeit erledigt sein. Ich würde ihm 30 € bezahlen zuzügl. Reinigungsmittel, allserding nur, wenn er die Reinigungsmittel belegen kann, mehr aber nicht. Wohnen Sie einglich allein in diesem Haus? Falls nicht, dann müssten doch die anderen Mieter anteilig der qm deren Wohnungen beteiligt werden.

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. So wie Sie das machen, würde ich es als Mieter auch immer aktzeptieren. Aber mich verärgert die Dreistigkeit, mit der unsere (nochdazu alte und kranke Vermieterin) probiert, hier mehr rauszuschlagen, als ihr zusteht.

Wir bewohnen die einzige Wohnung in einem älteren Haus. Der Heizungskeller wurde von uns nicht mitgemietet. An dem Haus befindet sich ein Anbau, der von der Vermieterin gelegentlich für einige Stunden genutzt wird. Die Betriebskosten werden auf diese 2 Wohneinheiten umgelegt. Die Betriebskostenabrechnung macht die Firma Brunata. Die scheinen auch jede Kostenangabe völlig ungeprüft zu übernehmen.

Soweit zu dieser Schmonzette…

Schönes Wochenende wünsche ich und nochmals Danke, daß Sie sich die Zeit genommen haben.

Volker

Hallo,
bis auf die Reinigungskosten des Heizungskellers, die explizit nachzuweisen sind, sollten die anderen Kosten anerkannt werden.
Ich empfehle, bis zum Nachweis der Reinigungskosten, wobei er auch Eigenleistungen ansetzen könnte mit ca.5€/Std., die anerkannten Kosten zu zahlen. Damit kommen Sie nicht in Rückstand, den er ansonsten anlasten könnte.
Der Rest kann bei sachlichem Nachweis nachgezahlt werden.
Man sollte die Sache nicht zu kritisch sehen, auch Vermieter dürfen Fehler machen.
Gruß suver

Hallo,
Danke für die Antwort.

Klar dürfen Vermieter auch mal Fehler machen. Aber 1. nicht mehrfach hintereinander und 2. sollten sie nicht versuchen für eine nicht durchgeführte Reinigung eines winzig kleinen Heizungsraumes 100,18 Euro zu kassieren. Frei nach dem Motto… man kanns ja mal probieren. Der Betrag macht mir keine großen Sorgen, aber mich ärgert solch eine Dreistigkeit aus Prinzip. Lt. Mieterverein München ist jede 2te Nebenkostenabrechnung fehlerhaft.

PS: Gerade hab ich noch von unserem Kaminkehrer erfahren, daß er für 2008 gar keine Rechnung gestellt hat. „Gewissenhaft“ wie er ist, setzt unser Vermieter die Rechnung von 05.2009 gleich 2 mal an. Für 2008/2009 und für 2009/2010. Exakt den selben Betrag. Eine Quittung für die Abrechnung 2008 will er nicht vorlegen… Wen wundert’s … auch Vermieter können mal Fehler machen :wink:

Hallo,
eine Abrechnung ohne Belege geht gar nicht. Kosten für Wartungsarbeiten ja, aber Reparaturen nein. Eigenleistung abzurechnen ist merkwürdig, geht eigentlich auch nicht, denn hier könnte ja der Vermieter die Höhe frei wählen, was undenkbar ist.
Den Vermieter um Korrektur der Nebenkostenabrechnung bitten und bei Weigerung Hilfe beim Mieterverein suchen oder Rechtsanwalt.

Gruß
Udo

Hallo,
Wenn Sie schon solche Erfahrungen mit Ihrem Vermieter haben, dann ist selbstverständlich eine ordentliche Portion Skepsis angebracht, deswegen konsequent den Nachweis verlangen, ansonsten nicht zahlen.
Einen Hinweis hatte ich vergessen, bei der Heizungswartung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keinerlei Reparaturkosten drin versteckt sind!!
Im Übrigen stimme ich Ihnen bei, die Mieter sollten immer wachsam sein.
Gruß suver

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Ob die strittigen Reinigungskosten für den Tankraum übersetzt sind, kann man durch ein Sachverstäödnigegutachten klären lassen. Dass sollte jedoch der Vermieter in Auftrag geben, wenn er es auch einen Rechtsstreit ankommen lassen will. Bis dahin können Sie die Zahlung des Betrages unter Hinweis auf einen fehlenden Beweis für die Kostenforderung verweigern.

Hallo,

falls ich noch nicht geantwortet habe, entschuldigung -aber das überfordert mich, geht zum Mieterverein oder in eine Verbrauchezentrale

Gruß
Elfriede