… Nebenkostenabrechung an!?
Hallo!
Folgender Fall liegt vor:
Ich habe eine Wohnung in einem älteren Haus gemietet. Zu dem Haus gehört ein Anbau. Meine Wohnung befindet sich im Haupthaus, der Anbau wird gelegentlich vom Vermieter genutzt und steht meist leer. Das Haus wird mit Öl beheizt. Im Keller befinden sich 4 1000 Liter Tanks. Dieser Keller gehört nicht zu meiner Wohung. Der Vermieter ließ diese Tanks in 09.2009 reinigen. Hinzukommt, daß der Vermieter 2009 auch noch die elektronische Kesselsteuerung wegen eines Defektes erneurn musst.
Mein Vermieter setzt nun in der Nebenkostenabrechnung für 2009/2010 zusätzlich zum Ölverbrauch und dem Betriebsstrom folgende Positionen an.
- Wartung: 560,49 Euro
- Reinigung: 180,45
- Gerätemiete für Heizkostenmessung
Nach Auskunft des örtlichen Mietervereins muss ich die Kosten für die Öltankreinigung anteilig übernehmen. Position 1 ist daher unstrittig. Die Kosten für die Reperatur der Steuerung müsse ich lt. Mieterverein nicht übernehmen.
Die Position 2 Reinigung war jedoch 6 mal so hoch, wie in den Jahren zu vor. Ich habe daher Belegeinsicht gefordert.
Auf mehrfache Nachfrage, wie dieser Betrag von 180,45 zustande kommt. teilte mir der Vermieter in einem ersten Schreiben mit, dass der Betrag sich zusammensetze aus:
- Kaminkehrerleistung in Höhe von 79,27 Euro. Diesen Betrag habe er vesehentlich in der Brunata Abrechnung nicht separat angegeben!!
- und den Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Steuerung. Diese Kosten konnte er nicht belegen!
Ich bat daher ein 2tes Mal um Erläuterung des Betrags. Nach einigen Monaten erhielt ich eine Antwort des Vermieters mit folgender Aussage:
- Der Betrag für Reinigung von 180,45 setze sich aus der Kaminkehrer - Leistung und
- aus - und das ist neu! – aus Kosten für die Reinigung des Ölkellers nach der Öltankreinigung zusammen. Die Reinigung des Ölkellers sei in Eigenleistung erfolgt (im Gegensatz zu seinem ersten Schreiben, wo es noch Kosten für die Inbetriebnahme nach der Reperatur der Heizung waren!)
Wundersamerweise setzt er für die Eigenleistung (Arbeit und Reinigungsmittel) nun exakt 101,18 € an. Genau den Differenzbetrag der ungeklärt war. Belege hat er für diesen Betrag nicht beigefügt. Der Ölkeller ist ziemlich klein (ca. 20 m2, freie Fläche ca. 6 m2)
Nun meine Fragen:
- Wie beurteilt IHr das Verhalten des Vermieters?
- Darf er Eigenleistung in dieser unverschämten Höhe, ohne Belege ansetzen?
- Wie beurteilt Ihr die Tatsache, daß er die Eigenleistungen nicht explizit in der Nebenkostenauflistung für die Brunata aufgeführt hat, sondern nun erst widersprüchlich nach meinen Nachfragen angibt?
- Was für ein Vorgehen schlagt Ihr vor?